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Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) wartet am Mittwoch im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Baden-Württemberg) auf den Beginn der mündlichen Verhandlung zu den Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern.
© dpa

Bildungsministerin gegen AfD: Wanka wegen Warnung vor AfD vor Bundesverfassungsgericht

Ministerin Wanka warnte auf der Website des Bildungsministeriums vor einer AfD-Demo. Das hat möglicherweise ihre Neutralitätspflicht verletzt. Das anstehende Urteil könnte politische Einmischung künftig erschweren.

Man muss es ja mal sagen dürfen. Die Bundesbildungsministerin tat es, im Herbst 2015 auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise. Da wollte die Aufwind verspürende AfD in Berlin zur Demonstration schreiten, Motto: "Rote Karte für Merkel - Asyl braucht Grenzen". Und die CDU-Politikerin Johanna Wanka entgegnete drei Tage vor der Veranstaltung auf der Webseite ihres Ministeriums: "Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden." Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisteten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub. "Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung."

Jetzt muss sich Wanka dafür vor Gericht verantworten. Verbrochen hat sie nichts, aber sich möglicherweise vertan. Dass zumindest wirft ihr die AfD in ihrer Klage vor: Dass ihre Äußerung die rechtspopulistische Neupartei im politischen Wettbewerb benachteiligt.

"Es war eine schnelle politische Entscheidung, zu der ich stehe."

Wanka selbst kann keinen Irrtum erkennen. Sie gibt sich bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch als Überzeugungstäterin. Als eine, die sich mit ihrer Demo-Warnung vor eine zu Unrecht angegriffene Merkel werfen wollte, namens der Bundesregierung insgesamt. Wanka meint, sie habe damit die Flüchtlingspolitik verteidigen müssen. "Es war eine schnelle politische Entscheidung, zu der ich stehe."

Allerdings hält sich die AfD nicht für so radikal, wie Wanka sie gemacht hat. Einen "Boykottaufruf" nennt Partei-Anwalt Marc Vallendar die Veröffentlichung. Rechtsextremismus und Volksverhetzung seien die schlimmsten Vorwürfe. Wanka habe eine "Moralkeule mit amtlicher Durchschlagskraft" geschwungen. Nun möchte er, dass die Ministerin eine "Lektion im Staatsrecht" erteilt bekommt.

Die Hoffnung mag berechtigt sein. Das Gericht hatte noch am Tag der Demo angeordnet, dass der Text vorerst von der Webseite verschwinden muss. Die Richter begründeten dies mit der Chancengleichheit im politischen Prozess. Träger von Regierungsämtern hätten andere Möglichkeiten, sich öffentlich zu äußern, als Politiker ohne Amt. Ein Rückgriff auf die Ressourcen des Ministeriums verbiete sich daher, wenn sich ein Regierungsmitglied am Meinungskampf beteiligen will.

Der damalige Beschluss trägt die Unterschriften von Peter Müller, Peter Michael Huber und die des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle. Alle Richter haben dasselbe Stimmgewicht, doch die Verhandlung zeigt, dass der Senat sich in voller Besetzung mit acht Richtern an dieser Linie orientieren wird. Möglich sogar, dass ein Urteil noch deutlicher ausfällt als der Eilbeschluss.

"Recht auf Gegenschlag"

Ein Grund dafür könnte in der Haltung der Bundesregierung liegen, die sich mit ihrem Prozessvertreter Joachim Wieland für Vorwärtsverteidigung entschieden hat und das "Recht auf Gegenschlag" in Anspruch nehmen möchte, wenn die AfD auf Merkel feuert. Wieland spricht vom Verfassungsverstoß, der der Regierung vorgeworfen worden sei. Darauf müsse es eine scharfe Reaktion geben dürfen. Anders, so argumentiert Wieland, werde man in Zeiten aufgeregter Netzwerk-Kommunikation nicht mehr wahrgenommen.

Ein Konzept der schrillen Töne, mit dem sich die Richter, allen voran Huber, nicht anfreunden möchten. Schließlich liege es im Wesen des politischen Streits in einer Demokratie, dass die Regierung angegriffen werde, betont er. Solle man, statt ein Recht auf Gegenschlag zu propagieren, nicht besser den Anfängen wehren?

Auch ein weiteres Thema wirft Huber auf, das in jeder Verwaltungseinheit eine überragende Rolle spielt: die Zuständigkeit. Was hat die Bildungsministerin eigentlich dazu bewogen, sich eine AfD-Demo vorzunehmen? Wanka erklärt das mit einer "bedrohlichen" Situation, in der die Regierung "diskriminiert" worden sei. Es hätte auch jeder andere Minister tun können und entspreche der Stimmung, die damals im Kabinett geherrscht habe.

Da werden auch die Richterinnen Doris König und Christine Langenfeld unruhig. Was bleibt vom Neutralitätsgebot übrig, wenn der Staat mit solchen Mitteln "zurückschlagen" darf? Und muss nicht die Reaktion auf eine zunehmende "Verrohung" der Kommunikation besondere Sachlichkeit sein? Sogar von "Vorbildfunktion" war die Rede, wenn sich Inhaber von Staatsämtern in den politischen Streit einschalten.

Ein Urteil wird erst in Wochen oder Monaten zu erwarten sein. Möglich, dass es noch rechtzeitig kommt, um in den wärmeren Phasen des Wahlkampfs einen Akzent zu setzen. Es wäre überraschend, wenn dieser darin bestünde, Regierungsmitglieder zu mehr Polemik oder "Gegenschlägen" zu ermuntern. Sollte der Gedanke der Ressortzuständigkeit vertieft werden, drohen möglicherweise sogar restriktive Regeln für künftige amtliche Ministeriums-Veröffentlichungen. Mit Ihrem Engagement hätte Wanka dann ihrem Kabinett den viel gerühmten Bärendienst erwiesen.

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