Hamburg-Barmbek: Messerstecher aus Hamburger Supermarkt wegen Mordes angeklagt
Ein 26 Jahre alter Palästinenser hatte im Juli in einem Hamburger Supermarkt auf mehrere Menschen eingestochen. Laut Anklage wollte er wahllos Deutsche christlichen Glaubens töten.
Die Bundesanwaltschaft hat gegen den islamistischen Messerstecher von Hamburg Anklage erhoben. Dem 26-jährigen Palästinenser Ahmad A. wird Mord, sechsfacher Mordversuch und sechsfache Körperverletzung vorgeworfen. Ahmad A. hatte am 28. Juli in einem Edeka-Supermarkt im Hamburger Stadtteil Barmbek mit einem Kochmesser aus dem Geschäft auf Kunden eingestochen. Anschließend attackierte er vor der Filiale mehrere Passanten. Im Supermarkt starb ein Mann, sechs weitere Personen erlitten Verletzungen. Der Angeschuldigte habe sich am Tattag entschlossen, „wahllos deutsche Staatsangehörige christlichen Glaubens zu töten“, teilte die Bundesanwaltschaft am Freitag mit.
Anlass für die Tat sei seine Überzeugung gewesen, „dass Muslime weltweit unterdrückt werden“. Darin bestärkt habe ihn der im Juli eskalierende Konflikt zwischen muslimischen Gläubigen und israelischen Sicherheitskräften um den Tempelberg in Jerusalem. Ahmad A. habe Deutschland mitverantwortlich gemacht für die von den Israelis veranlassten Beschränkungen des Zugangs zur Al-Aksa-Moschee. „Daher sollten deutsche Staatsangehörige christlichen Glaubens gleichsam als Sühne sterben“, sagte die Bundesanwaltschaft.
Vor diesem Hintergrund habe Ahmad A. seinen Beitrag zum weltweiten Dschihad leisten wollen. Die Ermittlungen hätten allerdings „keine belastbaren Anhaltspunkte für weitere Tatbeteiligte oder eine Einbindung des Angeschuldigten in eine terroristische Vereinigung, namentlich den sogenannten ,Islamischen Staat', ergeben“.
Der IS bekannte sich nicht zu der Tat
Die Terrormiliz hat sich auch zu dem Anschlag von Ahmad A. nicht bekannt. Generalbundesanwalt Peter Frank sagte allerdings im August dem Tagesspiegel, es lasse sich „sicherlich der Schluss ziehen, dass er mit der Ideologie des IS sympathisiert hat“. Doch allein aus dem Vorhandensein eines IS-Symbols in einem Spind „lässt sich keine Mitgliedschaft beim IS herleiten“.
Die Polizei hatte bei der Durchsuchung des Zimmers von Ahmad A. in einer Hamburger Flüchtlingsunterkunft ein selbstgemaltes Bild mit einem IS-Symbol gefunden. Der Generalbundesanwalt betonte, die Tat von Ahmad A. entspreche „genau dem, wozu der IS wiederholt aufgerufen hat“. Die Terrormiliz propagiert seit Jahren den individuellen Dschihad. Sie animiert radikalisierte Muslime, als Einzeltäter zu handeln und auch mit einfach zu beschaffenden Tatmitteln wie einem Messer oder einem Fahrzeug sogenannte Ungläubige anzugreifen.
Der Palästinenser wurde in Saudi-Arabien geboren
Der in Saudi-Arabien geborene Ahmad A. war im Frühjahr 2015 als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Er hatte sich aus dem von der islamistische Hamas beherrschten Gazastreifen in Richtung Europäische Union abgesetzt. Vergeblich beantragte er Asyl in Norwegen, Schweden und Spanien. Auch in Deutschland hatte er keinen Erfolg, wurde aber in der Hamburger Flüchtlingsunterkunft einquartiert. Dort begann er sich zu radikalisieren. Polizei und Verfassungsschutz erfuhren davon. Der Nachrichtendienst regte beim Landeskriminalamt an, Ahmad A. vom Sozialpsychiatrischen Dienst untersuchen zu lassen. Das geschah jedoch nicht.
Ahmad A. gilt als labil, ist aber offenbar nicht so stark psychisch gestört, dass er schuldunfähig wäre. In diesem Fall hätte die Bundesanwaltschaft, in deren Auftrag ein psychiatrischer Gutachter den Täter untersuchte, keine Anklage erheben können.