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Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beim Deutschen Mietertag.
© AFP/Ina Fassbender
Update

Reform der Grundsteuer: Merkel kündigt Gesetzesentwurf für kommende Woche an

Im monatelangen Ringen um die Grundsteuer scheint eine Einigung in der Koalition bevorzustehen. Die Kanzlerin rechnet aber mit schwierigen Beratungen.

Die viel diskutierte Reform der Grundsteuer soll nach Angaben von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am nächsten Mittwoch im Kabinett behandelt werden. „Wir werden in der nächsten Woche mit großer Wahrscheinlichkeit sag ich mal einen Gesetzentwurf vorstellen, der dann noch schwierige parlamentarische Beratungen und Beratungen im Bundesrat hat“, sagte Merkel am Freitag bei der Jahresversammlung des Deutschen Mieterbundes in Köln.

Sie betonte, dass die Reform überaus komplex sei, auch weil sich der Wert von Immobilien in Deutschland teilweise völlig anders entwickelt habe. Auf der einen Seite gebe es sehr hoch bewertete Ballungsräume und andere Gegenden mit positiver Wertentwicklung, andererseits gebe es Gegenden, wo Häuser und Wohnungen inzwischen deutlich weniger wert seien als früher.

Am Freitagmorgen hatte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, die Berichte über einen Kompromiss noch dementiert. „Wenn es einen gäbe, wüsste ich davon“, sagte der Finanzexperte im ARD-Morgenmagazin. „Es gibt noch keine Einigung.“ Schneider betonte gleichwohl, dass eine zügige Verständigung nötig sei, um bis Jahresende eine gesetzliche Regelung zu haben.

Grundlage des Kompromisses sei, dass die Bundesländer die bundeseinheitliche Grundsteuer mit eigenen Regelungen ergänzen dürften, hatte das ARD-Hauptstadtstudio am Donnerstagabend unter Berufung auf Regierungskreise berichtet.

Die Grundsteuer muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bis Ende 2019 neu geregelt werden, weil die zur Berechnung herangezogenen Einheitswerte veraltet sind. Der Entwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sieht ein werteabhängiges Modell zur Berechnung der Grundsteuer vor, das den Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete in die Berechnung einbezieht. Alle rund 36 Millionen Häuser und unbebaute Grundstücke müssten dann neu bewertet werden. Das Bundesland Bayern sowie einige Unionsvertreter plädierten hingegen für eine Berechnung nach der Fläche und forderten eine Öffnungsklausel für die Länder. Befürchtet wird, dass Öffnungsklauseln zu einem bundesweiten Flickenteppich bei der Grundsteuer führen könnten.

Der Streit konnte dem ARD-Hauptstadtstudio zufolge nun aufgelöst werden, weil Finanzminister Scholz einer solchen Öffnungsmöglichkeit zugestimmt habe. Dadurch könnten Bundesländer beschließen, die Grundsteuer nach eigenen Kriterien zu gestalten. Die vermeintliche Einigung soll nach intensiven Beratungen der obersten Koalitionsspitzen zustande gekommen sein, darunter neben dem Finanzminister auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD sowie die Länderfinanzminister.

Stimmen FDP und Grüne einer Grundgesetz-Änderung zu?

Nach „Bild“-Angaben ist für den Kompromiss jedoch eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Dem Bund solle dadurch eine zusätzliche Gesetzgebungskompetenz übertragen werden und das Scholz-Modell zunächst bundesweit gelten, hieß es in dem Bericht. Die Länder sollten dieses Gesetz später aber durch eine eigene Grundsteuer-Regelung noch außer Kraft setzen dürfen. Für die nötige Verfassungsänderung bräuchte die Koalition aber die Stimmen von FDP und Grünen.

Die Grundsteuer fließt den Kommunen zu, die so jährlich rund 14 Milliarden Euro einnehmen. Außer für Immobilienbesitzer ist die Höhe der Steuer auch für Mieter wichtig, denn Eigentümer dürfen sie auf die Miete umlegen. (Tsp, AFP, dpa)

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