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Parteichefs unter sich. Annalena Baerbock erhielt den Vorzug als Kanzlerkandidatin der Grünen gegenüber Robert Habeck.
© Axel Schmidt/AFP

Vertrauen in die Grünen-Chefin sinkt: Mehrheit hält Baerbocks Kanzlerkandidatur für einen Fehler

Mehr als die Hälfte der Wählbürger hätte sich Habeck statt Baerbock als Kanzlerkandidat gewünscht. Der Umfrage zufolge sind ihre Chancen bei der Wahl gering.

Eine Mehrheit der Wahlbürger hält es laut einer Civey-Umfrage für einen Fehler, dass die Grünen mit Annalena Baerbock und nicht mit ihrem Co-Vorsitzenden Robert Habeck als Kanzlerkandidaten in die Bundestagswahl ziehen.

Demnach sagen 61 Prozent, dass sich die Grünen falsch entschieden haben, und nur 24 Prozent halten Baerbocks Kandidatur für richtig. Der Rest zeigte sich unentschieden in der Frage. Dies ergibt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag der „Augsburger Allgemeinen“.

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Lediglich unter den Anhängern der Grünen hält eine große Mehrheit (64 Prozent) Baerbock für die richtige Kanzlerkandidatin. Auch hier halten jedoch 24 Prozent die Kandidatur der 40-Jährigen für einen Fehler. Unter allen anderen Parteien überwiegt klar die Ablehnung.

Inzwischen glauben der Umfrage zufolge nur noch 14 Prozent der Bundesbürger, dass Grünen-Chefin Annalena Baerbock die nächste Bundeskanzlerin werden könnte, 79 Prozent geben ihr dagegen keine Chance auf einen entsprechenden Wahlsieg.

Nach Baerbocks Nominierung zur Kanzlerkandidatin Mitte April erlebte die Partei zunächst einen Höhenflug: Sie überholte mit Umfragewerten von bis zu 28 Prozent zeitweise sogar die CDU/CSU. Mit der Debatte um ungenaue Angaben in Baerbocks Lebenslauf und verspätet an den Bundestag gemeldete Sonderzahlungen fingen die Werte an zu sinken.

Zuletzt kamen Plagiatsvorwürfe auf: Der österreichische Medienwissenschaftler Stefan Weber hatte Anfang der Woche auf mehrere Stellen in Baerbocks Buch „Jetzt. Wie wir unser Land erneuern“ hingewiesen, die auffällige Ähnlichkeiten zu anderen Veröffentlichungen zeigten. Die Grünen weisen den Vorwurf angeblicher Urheberrechtsverletzungen zurück und argumentieren wie auch der Verlag, die Wiedergabe allgemein bekannter Fakten sei unproblematisch. (dpa)

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