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Mit Sack und Pack - wohin? Flüchtlinge in der Erstaufnahme im hessischen Gießen.
© Boris Roessler/dpa

Platz für Flüchtlinge: Mehr Geld im Wohnungsbau

Die KfW-Bank weitet wegen der Flüchtlinge ihre Hilfen für den Wohnungsbau in den Kommunen deutlich aus. Die Bosch-Stiftung will zudem bessere Erstaufnahmen.

Die Bosch-Stiftung hat zur Unterbringung von Flüchtlingen mehr Wohnungsbau und besser ausgestattete Erstaufnahme-Einrichtungen gefordert. Bund, Länder und Gemeinden sollten gemeinsam sozialen Wohnungsbau - für alle Einkommensschwachen - voranbringen und da, wo die Sozialbindung von bereits bestehenden Wohnungen ausläuft, Möglichkeiten suchen, sie zu verlängern. Unter anderem müsse dafür die Grunderwerbssteuer sinken, der Kauf von Baugrund müsse bezuschusst werden. Außerdem plädiert die Expertengruppe der Stiftung dafür, mehr Wohnungskauf zu ermöglichen - auch dies nicht ausschließlich für Flüchtlinge, wie im Dossier an mehreren Stellen betont wird. Es dürfe wegen der Flüchtlinge nicht "zu einem Verteilungskampf um bezahlbaren Wohnraum" kommen, mahnte der Vorsitzende der Kommission, Nordrhein-Westfalens CDU-Vorsitzender Armin Laschet. Der Kommission, die sich im Titel die "Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik" zum Ziel gesetzt hat, gehören außerdem Vertreter von Arbeitgebern und Bundesagentur für Arbeit an, der Geschäftsführer von Pro Asyl, Migrationsforscherinnen und aus Ländern und Kommunen Baden-Württembergs Integrationsministerin Bilkay Öney und der Oberbürgermeister von Nürnberg, Ulrich Maly (beide SPD) an. Die Kommission, die seit Frühjahr 2015 tagt, hatte sich in der Vergangenheit bereits mit Vorschlägen zu Wort gemeldet, wie die Sprachkurse für Flüchtlinge besser werden könnten.

Kritik an "unzumutbaren Unterkünften"

Um eine gute Verteilung der Neuankömmlinge zu erreichen, setzen die Fachleute auf Anreize: So könnten Städte und Gemeinden mit großzügigen Kostenerstattungen dazu gebracht werden, mehr Flüchtlinge aufzunehmen. Gerade kleine Gemeinden, bei denen wenig oder gar keine Flüchtlinge untergebracht sind, sollten sich um sie bewerben können. So ließe sich deren Infrastruktur bewahren, also Kitas, Schulen, Versorgung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder ihr Kulturangebot. Wer seine möglicherweise zu groß gewordene Wohnung aufgeben wolle, dem solle durch öffentliche Hilfen - Übernahme von Renovierung und Umzugskosten - geholfen werden. Auch was die Erstaufnahmen angeht, regen die Experten von Bosch Änderungen an: Teils seien in der Not "unzumutbare" Unterkünfte angemietet worden und dies zu Konditionen, die für die öffentliche Hand wirtschaftlich "nachteilig" seien. Dagegen müsse es bundeseinheitliche Mindeststandards geben, insbesondere um Frauen und Kinder zu schützten, etwa eigene Räume für Sprachkurse und Kinderbetreuung, Gesundheitszentren und "separate Schlaf- und Duschräume für (alleinreisende) Frauen". Die heikle Lage von Frauen hatte vor Monaten das Deutsche Institut für Menschenrechte in einer Studie angesprochen; die Bosch-Kommission bezieht sich darauf.

Auch Ministerin für mehr Geld und Steueranreize

Auch Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) sprach sich am Mittwoch dafür aus, die Mittel für den sozialen Wohnungsbau erneut deutlich aufstocken. Bis 2020 solle es statt der derzeit einen Milliarde Euro jährlich zwei Milliarden geben, sagte sie nach der Sitzung des Bundeskabinetts. Sie hat dafür allerdings noch keine Zusage des Finanzministers. Dessen Sprecher wies darauf hin, dass Hendricks' Vorschlag in der Regierung noch nicht abgestimmt sei. Die Bundesbauministerin brachte auch die Möglichkeit ins Gespräch, dem Bund wieder Kompetenzen für den sozialen Wohnungsbau zu übertragen. Dafür wäre aber eine Grundgesetzänderung notwendig, räumte sie ein. Seit der Föderalismusreform von 2006 liegt die Verantwortung für den sozialen Wohnungsbau alleine bei den Ländern. Hendricks geht von einem Bedarf von 350.000 zusätzlichen Wohnungen jährlich für Flüchtlinge aus. Um zusätzliche Anreize zu schaffen, sollten eine degressive Sonderabschreibung eingeführt werden und die bestehenden steuerlichen Anreize verbessert werden. In den ersten drei Jahren könnten dann bis zu 35 Prozent der Wohnungsbaukosten steuerlich abgeschrieben werden.

KfW-Bank gibt 500 Millionen mehr

Die staatliche KfW-Bankengruppe kündigte, ebenfalls am Mittwoch, an, ihre Sonderförderung für Flüchtlingsunterkünfte um 500 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro aufzustocken. Antragsberechtigt für die auf zehn Jahre zinslosen Darlehen seien Städte und Gemeinden, die damit in den Neu- und Umbau, die Modernisierung sowie den Erwerb von Flüchtlingsunterkünften investieren können, erklärte Vorstandsmitglied Ingrid Hengster am Mittwoch in Berlin. Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) begrüßte die Aufstockung: „Es zeigt, dass es den Bedarf gibt.“ Das Finanzierungsprogramm von zunächst 300 Millionen Euro war im September 2015 gestartet und nach wenigen Tagen ausgeschöpft. Anschließend hatte die KfW das Programm um zunächst weitere 200 Millionen Euro auf eine halbe Milliarde Euro erhöht und im Oktober vergangenen Jahres erneut auf eine Milliarde Euro aufgestockt. Mit der Sonderförderung von 1,5 Milliarden Euro können laut KfWErstunterkünfte für bis zu 150.000 Flüchtlinge geschaffen werden. Bisher hätten vor allem Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen auf die Sonderförderung zurückgegriffen.

Zudem soll es ein Anschlussprogramm von zwei Milliarden Euro geben, mit dem Kommunen beim sozialen Wohnungsbau unterstützt werden sollen. Der soziale Wohnungsbau sei wichtig für die Integration von Flüchtlingen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sagte Hengster. Ziel sei es, eine Konkurrenz zwischen Flüchtlingen und Bürgern mit geringem Einkommen zu vermeiden. mit Reuters/KNA

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