„Nicht die Erben des Faschismus“: Lukaschenko reagiert auf deutsche Anzeige
Im Namen belarussischer Oppositioneller zeigten Berliner Anwälte den Staatschef in Minsk an – nun reagiert Lukaschenko auf die Foltervorwürfe.
Der belarussische Präsident, Alexander Lukaschenko, hat die Anzeige deutscher Anwälte gegen ihn als „dumm“ bezeichnet. Zuvor hatten sich vier Juristen aus Berlin am Mittwoch an den Generalbundesanwalt (GBA) in Karlsruhe gewandt, weil die von ihnen vertretenen Mandaten aus Belarus nach Protesten in ihrer Heimat gefoltert worden seien. Lukaschenko reagierte darauf nun öffentlich, was Beobachter in der Bundespolitik überraschte.
Am Freitag publizierte die Regierung in Minsk ein entsprechendes Statement des Staatschefs. Lukaschenko bezeichnete die Klage als „kurzsichtige Politik“ und erwähnte die deutschen Massaker in der Sowjetunion im Zweiten Weltkrieg. „Wer sind die, dass sie mich verurteilen wollen? Das sind die Nachkommen der Generation, die diesen Krieg entfesselt hat“, wird Lukaschenko zitiert. Er spielte damit auf Deutschlands Angriff im Zweiten Weltkrieg an.
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Tatsächlich wurde die Region des heutigen Belarus, die vor dem Nazi-Feldzug für ihre jüdischen Zentren bekannt war, besonders schwer verwüstet. Am Sonntag wird Belarus dem Ende des Zweiten Weltkriegs vor 76 Jahren gedenken. „Großbritannien hätte darüber sprechen können, Amerika, Frankreich – die waren in der Koalition“, sagte Lukaschenko. „Aber nicht die Erben des Faschismus.“ Zugleich verwies er auf Polizeiaktionen nach Ausschreitungen in den USA und Frankreich, die ebenfalls heftig gewesen seien.
Lukaschenko regiert in Minsk seit 1994. Aus Belarus flohen zuletzt verstärkt Oppositionelle nach Polen, Litauen, Deutschland. Die zehn Oppositionellen, die von deutschen Anwälten vertreten werden, hatten sich 2020 an den Protesten beteiligt, auf denen Lukaschenkos Rücktritt gefordert wurde.
Auslöser war die Wahl in Belarus, die der Amtsinhaber mit 80 Prozent der Stimmen gewonnen haben soll – woran internationale Beobachter zweifeln. Zehntausende Protestierer wurden festgenommen, Hunderte schwer verletzt. Die vier Anwälte verwiesen auf das sogenannte Weltrechtsprinzip. Es erlaubt deutschen Stellen auch Völkerrechtsverbrechen zu verfolgen, die von Ausländern in anderen Staaten begangen worden sind.
Der GBA hatte auf dieser Basis in Koblenz zwei Syrer angeklagt, von denen einer in erster Instanz für Verbrechen verurteilt wurde, die er als Agent des Regimes in Damaskus in seiner Heimat verübt haben soll.
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