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Mobile Testeinheit von Bundeswehr und Rotem Kreuz im Kreis Gütersloh
© Ina FASSBENDER / AFP
Update

Nach Corona-Ausbruch in Tönnies-Fleischfabrik: Lockdown auch für zweiten Landkreis in NRW verhängt

Erst war es nur ein Landkreis, nun folgt der nächste: Rund um die Tönnies-Fleischfabrik in Rheda-Wiedenbrück müssen sich viele Menschen wieder im Lockdown zurechtfinden. 

Der Lockdown wegen des Corona-Ausbruchs beim Fleischverarbeiter Tönnies gilt nun nicht nur für den Kreis Gütersloh, sondern auch für den gesamten Landkreis Warendorf. Das sagte Karl-Josef Laumann, Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, am Dienstagnachmittag.

Am Vormittag hatte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) bereits den Lockdown für den Kreis Gütersloh verkündet - dieser sollte zunächst nur für Teile des Nachbarkreises Warendorf gelten. Doch nun wurde der Beschluss auf den gesamten Kreis ausgeweitet.

Der Lockdown soll zunächst bis zum 30. Juni gelten. In beiden Kreisen werden nun Kontaktbeschränkungen gelten. 

Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumen sind nicht gestattet, Ausstellungen und Museen müssen wieder schließen. Restaurants und Speisegaststätten können geöffnet bleiben, aber nur noch für Menschen aus einem Hausstand.

„Wir gehen diesen Weg, weil das Infektionsrisiko im Freien deutlich geringer ist als in geschlossenen Räumen“, sagte Laschet. Der CDU-Politiker erklärte, bei dem Fall im Kreis Gütersloh handele es sich um das bisher „größte Infektionsgeschehen“ in NRW und in Deutschland.

Tönnies-Ausbruch: Mehr als 1550 Infizierte

Grund für den Schritt ist der Corona-Massenausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies. Beim Schlachtbetrieb des Marktführers im westfälischen Rheda-Wiedenbrück hatten sich mehr 1550 Beschäftigte nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. 

Zum Verhalten des Tönnies-Fleischkonzern nach dem Ausbruch sagte Lachet: „Die Kooperationsbereitschaft hätte größer sein können“. Der Konzern hatte zunächst nicht alle Adressen von Werksarbeitern herausgegeben - auch mit dem Verweis auf den Datenschutz. „Das Argument mit dem Datenschutz ist keins“, sagte Laschet.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sieht sich gezwungen, im Kreis Gütersloh zu den Coronamaßnahmen und Einschränkungen von vor einigen Wochen zurückzukehren.
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sieht sich gezwungen, im Kreis Gütersloh zu den Coronamaßnahmen und Einschränkungen von vor einigen Wochen zurückzukehren.
© imago images/Noah Wedel

Der Lockdown gelte zunächst für eine Woche. Bis zum 30. Juni werde man dann mehr Klarheit haben, inwieweit sich das Virus womöglich auch bei Menschen, die nicht bei Tönnies arbeiten, ausgebreitet habe, sagte Laschet. Bisher gebe es hier nur 24 nachgewiesene Infektionen.

Rund 7000 Mitarbeiter stehen mitsamt ihren Familien seit einigen Tagen unter Quarantäne. Die Einhaltung der Quarantäne-Maßnahmen gestalte sich aber schwierig. 

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Die nordrhein-westfälische Landesregierung habe drei Einsatzhundertschaften der Polizei in den Kreis Gütersloh geschickt, sagte Laschet. Die Polizisten sollten die Quarantäne der Mitarbeiter von Tönnies kontrollieren. Die Polizei werde die mobilen Testteams begleiten. Zur Not müssten die Behörden auch mit Zwang die Anordnungen durchsetzen. Es werde auch zusätzliche humanitäre Maßnahmen zur Unterstützung der Betroffenen geben.

In ganz NRW werden nun Beschäftigte der Fleischindustrie getestet

Auf das Coronavirus getestet werden sollen, so Laschet, nun alle Beschäftigten von Fleischbetrieben in Nordrhein-Westfalen. Das gelte auch für die Werksarbeiter, die über Subunternehmen in der Branche beschäftigt sind. 

Es gebe zwar für die meisten anderen Fleischbetrieben in NRW keine Hinweise auf ein Infektionsgeschehen. Zur Sicherheit werde man aber nun alle testen. Zudem solle jeder Bürger die Möglichkeit erhalten, sich kostenlos testen zu lassen.

Schulen und Kitas waren schon wieder geschlossen worden

Schulen und Kitas im Landkreis Gütersloh mit rund 370.000 Einwohnern waren bereits geschlossen worden. Für die größte deutsche Fleischfabrik war zudem ein vorübergehender Produktionsstopp verhängt worden. Auch im Kreis Warendorf werde es Einschränkungen geben, diese sollen dort aber nicht flächendeckend gelten.

Blieben die Zahlen der Infizierten außerhalb der Schlachthof-Belegschaft aber niedrig, könne es bald eine Rückkehr zur Normalität geben, sagte Laschet. Aber auch eine Verlängerung sei denkbar.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

1. Kontaktbeschränkung: Wie bereits im März sind Ansammlungen von mehr als zwei Menschen in der Öffentlichkeit untersagt. Davon ausgenommen sind Familien sowie in einem Haushalt lebende Menschen.
2. Gastronomie: Bars und gastwirtschaftlicher Thekenbetrieb werden geschlossen. Restaurants und Speisegaststätten können geöffnet bleiben, dabei dürfen nur Menschen eines Hausstands zusammensitzen.
3. Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumen sind untersagt. Konzerte, Aufführungen, Kinobetrieb, Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlösser, Burgen, Gedenkstätten werden geschlossen. Auch Picknick und Grillen im öffentlichen Raum sind wieder verboten.
4. Sport wird in geschlossenen Räumen untersagt, ebenfalls der Betrieb von Fitnessstudios. Geschlossen werden Indoorspielplätze, Hallenschwimmbäder, Saunen und Wellnesseinrichtungen.
5.Touristik: Reisebusfahrten sind nicht erlaubt. Stadtranderholung und Ferienfreizeiten können nur mit Erlaubnis der zuständigen Ordnungsbehörde stattfinden.
6- Maskenpflicht gilt weiter in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln.

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