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Die "Lifeline" im Hafen von Valletta, Malta
© AFP/Matthew Mirabelli
Update

Flüchtlinge im Mittelmeer: "Lifeline"-Besatzung wehrt sich gegen Vorwurf des Rechtsbruchs

Nach tagelanger Odyssee durfte das Rettungsschiff "Lifeline" Malta anlaufen, die 234 Flüchtlinge konnten an Land. Mehrere Regierungen werfen den Rettern Rechtswidrigkeiten vor. Die wehren sich.

Am Mittwochabend konnten die 234 Flüchtlinge an Bord des Rettungsschiffes „Lifeline“ in Malta an Land gehen. Die sechstägige Suche nach einem sicheren europäischen Hafen fand damit ein Ende. Politisch ist der Vorfall auf dem Mittelmeer jedoch nicht abgeschlossen. Mehrere Regierungen werfen der Besatzung vor, rechtswidrig gehandelt zu haben. Der Kapitän wurde mehrfach von der maltesischen Polizei verhört.

Der Dresdner Verein reagierte am Donnerstag mit deutlichen Worten. Man sehe sich einer kriminalisierenden Kampagne ausgesetzt, alle Vorwürfe seien haltlos, sagte eine Sprecherin.

Was wird der „Lifeline“-Besatzung vorgeworfen und wie reagieren die Seenotretter?

Anweisungen nicht befolgt

In erster Linie wird die Hilfsorganisation von Italien beschuldigt, offizielle Anweisungen nicht beachtet zu haben. In der Nacht von vergangenem Mittwoch auf Donnerstag ortete der Kapitän laut „Mission Lifeline“ zwei Schlauchboote außerhalb des Libyschen Territorialgewässers.

Die Regierung in Rom hatte den Kapitän daraufhin angewiesen, der lybischen Küstenwache die Bergung zu überlassen. Nach Angaben der Helfer kam diese jedoch nicht schnell genug, um die Menschen vor der libyschen Küste zu bergen.

Die Lage sei zu gefährlich gewesen, um lange mit der Rettung zu warten, erklärte Sprecherin Naass in Berlin und nannte Italiens Anweisung „fahrlässig“. „Wir haben uns jederzeit an internationales Recht gehalten.“

Nach der Rettung wurde die Besatzung der "Lifeline" außerdem aufgefordert, die Flüchtlinge der libyschen Küstenwache zu übergeben oder sie in den Hafen von Tripolis zu bringen. Auch hier verweisen die Helfer auf das Völkerrecht.

Staatenloses Schiff

Maltas Premierminister Joseph Muscat hatte angekündigt, die „Lifeline“ nach Ankunft an der Inselküste beschlagnahmen zu lassen. Dabei geht es ihm auch um die Beflaggung des Schiffes. Die niederländischen Behörden erklärten vergangene Woche auf Twitter, das Schiff fahre nach den Regeln des UNCLOS-Übereinkommen nicht unter niederländischer Flagge. Muscat nannte das Schiff daher „staatenlos“.

Die Schlussfolgerung Muscats weisen die Seenotretter zurück. „Es gab nie einen Rechtsbruch“, betonte eine Sprecherin Naass. Das Schiff fahre grundsätzlich unter niederländischen Flagge und sei dort legal als privates Boot registriert. „Dafür spricht auch, dass es bis heute keine echte Anklage oder Konfiszierung des Bootes gibt“, betont sie. Der Kapitän Claus-Peter Reisch soll am Montag für eine öffentliche Anhörung vor Gericht erscheinen, wie Steier der Nachrichtenagentur AFP mitteilte. "Welche Punkte genau vorgebracht werden, wissen wir bis dato nicht", erklärte er.

Johannes Bayer, Sprecher von Sea-Watch, erklärte die komplizierte Rechtslage aus Sicht der NGOs: „Die Lifeline fällt nur nach dem UNCLOS-Abkommen nicht unter einen Flaggenschutz von den Niederlanden. Daher ist der Staat nicht für das Schiff verantwortlich“. In alle notwendigen Register sei das Schiff aber seit der Inbetriebnahme 2017 korrekt eingetragen.

Vorwürfe gegen den Kapitän

Laut der Regierung Maltas drohe dem Kapitän eine Ermittlung, da er den Transponder ausgeschaltet habe, der die Ortung von Schiffen ermöglicht. Am Donnerstag bezog Johannes Bayer, Sprecher von Sea-Watch zu diesem Vorwurf Stellung. „Diesen Vorwurf hören wir seit mehreren Monaten. Er ist falsch, kein Schiff in dieser Gegend schaltet seinen Transponder aus“, stellte er klar. Die Urheber dieses Vorwurfs stützten sich immer wieder auf Quellen im Internet, die nicht aussagekräftig seien.

Kein Seenotrettungsschiff

Dieses Bild soll Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) gezeichnet haben. Nach Angaben von Mitgliedern des Innenausschusses sagte er dort in Bezug auf den Vorfall im Mittelmeer, zwischen Libyen und Südeuropa dürfe es kein „Shuttle“ geben. In einem offenen Brief kritisierte ihn die Dresdner NGO dafür scharf.

Tatsächlich bringen die privaten Seenotretter die Flüchtlinge nicht zurück nach Libyen, obwohl viele Rettungseinsätze vor der libyschen Küste stattfinden. Die libysche Küstenwache handelt anders, sie bringt Menschen, die sie aus Seenot rettet, zurück in das nordafrikanische Land.

Um ihr Verhalten zu erklären, verweisen die Hilfsorganisationen auf das Rückweisungsrecht der Genfer Konvention. Diese völkerrechtliche Regelung verbiete es, Menschen in Länder zu bringen, wo schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Florian Westphal, Geschäftsführer von „Ärzte ohne Grenzen“, berichtete dem Tagesspiegel in dieser Woche, die Flüchtlinge hätten "eine Heidenangst davor, zurück nach Libyen gebracht zu werden. In den libyschen Haftanstalten drohen den Flüchtlingen extremste Misshandlungen, Zwangsarbeit und Vergewaltigungen." Ein sicherer Hafen sei Libyen nach Seerecht deshalb nicht, folgern die Rettungsorganisationen.

Paul Nachtwey

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