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Regierungsberater fordern, das gesetzliche Rentenalter weiter anzuheben
© Michael Reichel / dpa

Gegenwind für Expertenvorschlag: Länger als bis 67 arbeiten?

Regierungsberater hatten ein höheres Renteneintrittsalter bei steigender Lebenserwartung vorgeschlagen. Doch aus der Politik ernten sie Widerspruch.

Diskussionen über ein höheres Renteneintrittsalter sind in Wahlkampfzeiten besonders heikel: Diese Erfahrung musste nun auch der Wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums machen. In einem Gutachten hatten die Experten vorgeschlagen, die Altersgrenze auch nach dem Jahr 2030 über die bisher beschlossenen 67 Jahre anzuheben.

Der Rentenbeginn der Babyboomer-Generation und die steigende Lebenserwartung führten zu einem „wachsenden Finanzierungsproblem“ in den 40 Jahren dieses Jahrhunderts, hatten die Berater festgestellt.

Die ablehnenden Reaktionen aus der Politik ließen nicht lange auf sich warten: SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz sprach von Horrorszenarien, die dazu dienen sollten, Rentenkürzungen durchzusetzen, Linksparteichefin Susanne Hennig-Wellsow von einem „asozialen Oberhammer“.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt formulierte es etwas nüchterner: „Ein späteres Renteneintrittsalter lehnen wir ab“, sagte er. Auch Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) machte deutlich, dass es bei der Rente mit 67 bleiben solle.

Experten fordern höheres Rentenalter bei steigender Lebenserwartung

Der Beraterkreis, dem unter anderem der Rentenexperte Axel Börsch-Supan angehört, war zu folgender Empfehlung gekommen: Wenn die schrittweise Einführung der Rente mit 67 im Jahr 2030 abgeschlossen ist, solle ab dem Jahr 2031 nach dem gleichen Muster fortgefahren werden. Die voraussichtlich steigende Lebenswartung solle dann im Verhältnis 2:1 aufgeteilt werden in längeres Arbeiten und längeren Rentenbezug.

Nach derzeitigen Prognosen, so das Gutachten, würde dann etwa im Jahr 2042 das Rentenalter 68 erreicht. Sollte die Lebenserwartung hingegen weniger stark steigen als bisher oder sogar wieder fallen, würde auch das Rentenalter entsprechend weniger stark ansteigen oder ebenfalls sinken, heißt es weiter.

Ähnliche Überlegungen hatte es in der Vergangenheit auch in den Reihen der CDU gegeben. So stellte der Bundesfachausschuss Soziale Sicherung und Arbeitswelt in einem Beschlusspapier im November 2020 fest, dass gewonnene Lebensarbeitszeit zur Erhaltung der Generationengerechtigkeit auch zum Teil in Erwerbstätigkeit verbracht werden müsse. „Daher ist zu prüfen, in welchem Umfang die gewonnene Lebenszeit ausgewogen auf Erwerbsphase und Rentenphase verteilt werden kann“, hieß es dort.

Dass ähnliche Formulierungen auch im Unions-Wahlprogramm auftauchen werden, ist eher fraglich. Die SPD spricht sich gegen eine weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters aus. Für „viele, die nicht länger arbeiten können“, bedeute dies eine Rentenkürzung und sei deshalb „ungerecht“.

Am kritischsten geht die Linke mit dem Thema um. Sie will sogar die Rente mit 67 zurücknehmen. Jeder müsse spätestens ab 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen dürfen.

Die Grünen wiederum wollen es den Menschen leichter machen, selbst darüber zu entscheiden, wann sie in Rente gehen wollen. „Grundsätzlich halten wir an der Rente mit 67 fest“, heißt es im Entwurf für das Wahlprogramm.

Die FDP will das Renteneintrittsalter nach schwedischem Vorbild flexibilisieren. Wer das 60. Lebensjahr und mit allen Altersvorsorgeansprüchen mindestens das Grundsicherungsniveau erreiche, solle selbst entscheiden, wann der Ruhestand beginne. „Wer früher in Rente geht, bekommt eine geringere, wer später geht, erhält eine höhere Rente“, heißt es im Programm. Auch die AfD will die Entscheidung über den Eintritt in die Rentenphase „in die Hand des Einzelnen“ legen.

Nur wenige Stellschrauben bei der Rente

Grundsätzlich gibt es bei der gesetzlichen Rente nur wenige Stellschrauben, wenn es um die Finanzen geht: die Rentenbeiträge, die Rentenauszahlungen, den Steuerzuschuss und die Lebensarbeitszeit. Im März 2020 hatte eine von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission Vorschläge für eine nachhaltige Finanzierung vorgelegt.

Zu einem klaren Votum beim Renteneintrittsalter hatte die Runde, in der neben Wissenschaftlern auch Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten waren, sich allerdings nicht durchringen können. Ein Alterssicherungsbeirat solle im Jahr 2026 eine Einschätzung zu dieser Frage geben, lautete die Empfehlung.

Zu den Mitgliedern der Rentenkommission gehörte Gert Wagner, Senior Fellow am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Er plädiert ebenfalls dafür, auch nach dem Jahr 2031 die Altersgrenze bei steigender Lebenserwartung weiter anzuheben. „Die Altersgrenze ist aus meiner Sicht die entscheidende Stellschraube zur Finanzierung der Renten“, sagte er dem Tagesspiegel. „Wenn die Lebenserwartung steigt, ist es offenkundig vernünftig darüber zu diskutieren, wie man diese gewonnene Zeit aufteilt in ein längeres Arbeitsleben und eine längere Rentenbezugszeit.“

Eine gute Lösung nicht erst "kurz vor Torschluss im Jahr 2030"

Es sei in Deutschland aber „sehr unpopulär“, das zu fordern. Dabei seien viele Menschen willens und in der Lage, länger zu arbeiten. „Der Knackpunkt ist, eine vernünftige Regelung für diejenigen zu finden, die aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten können“, sagt Wagner. „Gelänge das, würde eine längere Lebensarbeitszeit auch mehr Akzeptanz in der Bevölkerung finden.“

Eine solche Regelung müsse so ausgestaltet sein, „dass niemand sich vor Rentenkürzungen im Alter sorgen muss, weil er gesundheitlich angeschlagen ist“. Sie dürfe aber auch nicht „zu großzügig“ ausfallen, wie das in den 80er Jahren der Fall gewesen sei, als viele Menschen eine Erwerbsunfähigkeitsrente attraktiv fanden. „Diese Frage sollte nach der Bundestagswahl explizit auf die Agenda gesetzt werden. Eine gute Lösung, zu der auch bessere Arbeitsbedingungen gehören, lässt sich nicht kurz vor Torschluss im Jahr 2030 finden“, argumentiert Wagner.

Das tatsächliche Renteneintrittsalter ist in den letzten Jahren gestiegen. Im Jahr 2020 lag es nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung bei Altersrenten im Durchschnitt bei 64,2 Jahren.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr rund 829 000 Altersrenten bewilligt. In rund 359 000 Fällen (43 Prozent) wurde dabei die gesetzliche Altersgrenze erreicht. Etwa 470 000 Menschen gingen vor Erreichen der regulären Altersgrenze in Rente, viele allerdings ohne Abschläge, etwa weil sie auf 45 Beitragsjahre kamen. Etwa 194 000 Rentnerinnen und Rentner aus dieser Gruppe (23 Prozent) nahmen Abschläge in Kauf.

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