zum Hauptinhalt
Martin Schulz, Parteivorsitzender der SPD, kommt zu den Koalitionsverhandlungen.
© dpa
Update

Koalitionsverhandlungen von Union und SPD: Kritik nach Einigung beim Familiennachzug

Bis 31.Juli ausgesetzt, danach ist eine Begrenzung geplant, jedoch mit einer Härtefallregelung: An dieser Einigung von Union und SPD beim Familiennachzug gibt es bereits Kritik.

Union und SPD haben eine Einigung beim Familiennachzug von Flüchtlingen erzielt. Bis zum 31. Juli soll der Nachzug ausgesetzt bleiben, anschließend soll er auf 1000 Menschen pro Monat begrenzt werden, ergänzt um eine bereits bestehende Härtefallregelung, wie der Tagesspiegel und mehrere Nachrichtenagenturen am Dienstag aus Verhandlungskreisen erfuhr. Grüne und Asyl-Organisationen üben bereits Kritik daran.
Eine solche allgemein formulierte Klausel für Härtefälle gibt es bisher zwar schon; im Sondierungspapier hatten beide Seiten aber offen gelassen, ob sie weiterhin für den Familiennachzug bei Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus gelten soll. Die genauen Details für diese dauerhafte Neuregelung sollen in den kommenden Monaten noch erarbeitet werden.
Mit diesem Kompromiss, der zuletzt unter anderem zwischen den Fraktionsspitzen vereinbart worden war, haben Union und SPD ein zentrales Streitthema ihrer Koalitionsverhandlungen abgeräumt. Dies geschah unter Zeitdruck, weil die aktuelle Regelung für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus - sogenannte subsidiär Schutzberechtigte - Mitte März ausläuft. Dass der Familiennachzug nun bis Ende Juli weiter ausgesetzt bleibt, soll jetzt rasch im Bundestag beschlossen werden.
Bereits in ihren Sondierungsgesprächen hatten Union und SPD vereinbart, den Familiennachzug anschließend auf 1000 Menschen pro Monat zu begrenzen. Die SPD hatte angekündigt, bei den Koalitionsverhandlungen eine weitergehende Härtefallregelung erreichen zu wollen, die zusätzlichen Angehörigen den Weg nach Deutschland ermöglichen soll.

Die Härtefallregelung betraf bisher nur sehr wenige

Nun soll die im Aufenthaltsgesetz vorgesehene Härtefallregelung auch für subsidiär Geschützte weiterhin greifen. Bislang profitierten davon allerdings nur wenige Menschen aus der betroffenen Gruppe: 2017 wurde nur einigen Dutzend subsidiär Geschützten auf dieser Basis der Familiennachzug erlaubt. Mit der Einigung haben CDU, CSU und SPD einen Streit noch vor Ablauf einer von der SPD gesetzten Frist gelöst. Die Sozialdemokraten hatten bis zum Dienstagabend Klarheit über eine dauerhafte Regelung verlangt - und zwar ausdrücklich, bevor sie der Übergangslösung im Bundestag zustimmen wollten. Fraktionschefin Andrea Nahles hatte am Montag erklärt, bis zur Sitzung des Bundestags-Hauptausschusses am Dienstagabend, der die Plenarsitzung am Donnerstag vorbereitet, müsse eine Einigung über die Grundzüge einer dauerhaften Regelung stehen.

Grüne und Asyl-Organisationen kritisieren die Einigung

Die Grünen übten scharfe Kritik an der Einigung. „Der ohnehin schon grausame Vorschlag, nur tausend Geflüchtete pro Monat mit ihren Familien zusammen zu führen, wird scheinheilig ergänzt durch eine ohnehin schon bestehende, kaum genutzte Härtefallregelung“, sagte Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth.
Pro Asyl bewertete die Einigung als „absolut unzureichend“. Es sei ein „Alibi“, die bestehende Härtefallregelung neben dem Tausender-Kontingent weiterlaufen zu lassen, da aufgrund der hohen Anforderungen bislang nur knapp 100 Betroffene diese Regelung in Anspruch nehmen konnten. Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisierte den Kompromiss gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwoch) als „menschenrechtliche Katastrophe“.
Union und SPD wollen ihre Koalitionsverhandlungen möglichst schon am kommenden Wochenende abschließen - sollte dies nicht gelingen, sind zwei Tage Puffer eingeplant. (KNA/dpa)

Zur Startseite