Ministerpräsident zu Ausreisepflichtigen: Kretschmer will Duldungen nur als "absolute Ausnahme"
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer korrigiert sein Zahlenangaben zu Ausreisepflichtigen - bekräftigt aber seine Forderung nach mehr Abschiebungen.
Sind fast die Hälfte aller Asylbewerber, die in Sachsen leben, zur Ausreise verpflichtet? Das hatte der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) im Interview mit dem „Tagesspiegel am Sonntag“ behauptet. „Rund 24.000 Asylbewerber“ lebten in seinem Bundesland, hatte Kretschmer gesagt und hinzugefügt: „Davon sind derzeit circa 11.700, deren Ausreise rechtlich sofort vollziehbar ist.“
Nun korrigiert Kretschmer diese Zahlenangaben. Zwar stimme es, teilte die Dresdner Staatskanzlei am Sonntag mit, dass es „derzeit insgesamt 11.750 vollziehbar ausreisepflichtige Personen“ gebe, die in Sachsen leben. „Allerdings bezieht sich diese Zahl nicht ausschließlich auf Asylbewerber.“ Zu den Ausreisepflichtigen gehörten „auch andere Ausländer ohne Aufenthaltstitel“, die „kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben und das Bundesgebiet verlassen müssen“. Dazu zählt man etwa Erwerbstätige oder Studenten mit abgelaufenen Visa oder Ausländer, die keine Aufenthaltstitel haben und keinen Asylantrag stellen oder Familienmitglieder von Asylbewerbern.
Kretschmer: „Die Zahl der Duldungen ist viel zu hoch“
Die Aussage, die hinter Kretschmers im Interview genannten Zahl der Ausreisepflichtigen steht, nämlich die, dass es zu mehr Abschiebungen kommen müsse, die bekräftigt der Regierungschef allerdings noch einmal. „Die Zahl der Duldungen ist viel zu hoch“, sagte er. „Dafür gibt es keine Akzeptanz in der Bevölkerung.“ Duldungen müssten „die absolute Ausnahme sein“. Verständnis für diese Duldungen werde es bei der Bevölkerung geben, „wenn humanitäre Gründe vorliegen“. Aber Duldungen wegen fehlender Reisedokumente seien „eine andere Kategorie“. Deshalb sei es „so wichtig, dass der Bund hier Vereinbarungen mit den Herkunftsländern trifft, die zu schnelleren Ausreisen führen“.
Tatsächlich hatte bereits im Sommer die Bundesregierung in ihren Antworten auf zwei Anfragen der Linksfraktion im Bundestag unter anderem mitgeteilt, dass in Sachsen Ende Juni 11.770 „Ausreisepflichtige“ lebten. Die Zahl derer mit einem abgelehnten Asylantrag ist nach diesen Angaben jedoch kleiner, sie beträgt nur 7655. Zwei besonders große Gruppen unter den „Ausreisepflichtigen“ in Sachsen stellen übrigens Inder und Bürger der „Russischen Föderation“ dar.
Die weitaus meisten der „Ausreisepflichtigen“ in Sachsen werden als Geduldete geführt. Insgesamt sind das nach den Angaben der Bundesregierung, die sich auf Zahlen des Ausländerzentralregisters (AZR) bezieht, 8913 Personen, unter den abgelehnten Asylbewerbern sind es 6361. Wer eine Duldung hat, dessen Abschiebung ist rechtlich gesehen aufgeschoben. Es gibt dafür viele Gründe – von gesundheitlichen und familiären Gründen über Sicherheitsrisiken in den Heimatländern bis hin zu einer begonnenen Schul- oder Berufsausbildung. Auch der Verlust oder Nichtbesitz von Reisedokumenten führt zunächst zu einer Duldung. In Sachsen, aber nicht nur dort, ist diese Gruppe zahlenmäßig groß. Von den rund 11.700 „Ausreisepflichtigen“ (Ende Juni) gehören laut AZR 5926 Personen, also rund die Hälfte, dazu.
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