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Der Bund will eine eigene Autobahngesellschaft gründen
© Felix Kästle/dpa

Bundesrechnungshof warnt vor Autobahngesellschaft: „Kontrollrecht wird geopfert“

Der Bundesrechnungshof sieht die geplante Autobahngesellschaft schon länger skeptisch - vor allem die Privatisierungsmöglichkeiten. Jetzt spitzt Präsident Kay Scheller seine Kritik noch zu.

Der Bundesrechnungshof bleibt bei seiner Kritik an der von der Bundesregierung geplanten Autobahngesellschaft. Die vorliegenden Gesetzentwürfe führten nach wie vor dazu, „dass die Kontrollrechte des Parlaments verloren gehen und die Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofes geopfert werden“, sagte Rechnungshofpräsident Kay Scheller am Montag in Berlin. Nach den Vorstellungen der Regierung soll die Autobahngesellschaft in privatrechtlicher Form gegründet werden, zunächst als GmbH – doch ist die Umformung in eine Aktiengesellschaft nicht ausgeschlossen. Damit wären aber Bundestag und Rechnungshof außen vor.

Zudem ist laut Scheller weiterhin eine Form der Privatisierung der Autobahnen durch die langfristige Vergabe an Private nicht ausgeschlossen. „Der Schutzzaun gegen eine Privatisierung ist löchrig“, monierte der Chef der obersten Kontrollbehörde. Es könnten „private Teilnetze“ entstehen, auf die Bundesverwaltung und Parlament keinen direkten Zugriff mehr hätten. Damit könnten, so die Sorge des Rechnungshofs, die Ministerien und der Bundestag mittel- bis langfristig die Erfahrungsgrundlagen verlieren, die für die Planung und den Bau der Autobahnen nötig sind. Da die Autobahngesellschaft (offiziell heißt sie Infrastrukturgesellschaft) nach einer Anlaufphase auch die Einnahmen aus der Pkw-Maut und der Lkw-Maut bekommen sollen und diese an private Betreiber abtreten würde, könnte die Situation entstehen, dass die Mauthöhe von diesen Betreibern bestimmt würde. Scheller sagte, im Interesse des Gemeinwohls solle die Regie über die Fernstraßen in staatlicher Hand bleiben. „Die Autobahnen dürfen nicht zu Renditeobjekten im Interesse privater Investoren werden“, fügte er hinzu.

Die Fraktionen von Union und SPD beraten derzeit, wie weit sie den Entwurf der Bundesregierung akzeptieren. Federführende Ministerien sind das Verkehrs- und das Finanzministerium, aber auch das Wirtschaftsministerium ist grundsätzlich für öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) offen – also für private Betreibermodelle auf Zeit. Meist werden diese ÖPP auf zwei bis drei Jahrzehnte vereinbart, also über den normalen Planungszeitraum der staatlichen Stellen hinaus. Das macht nach internen Gutachten des Rechnungshofes für den Haushaltsausschuss des Bundestags aber die Vertragsgestaltung schwierig und öffnet Chancen für die privaten Betreiber. Der Rechnungshof lehnt daher auch die Möglichkeit ab, dass eigenständige Tochtergesellschaft gegründet werden - denn diese könnten privatisiert werden. Diese Möglichkeit solle im Grundgesetz ausgeschlossen werden.

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