Altkanzler-Erbe: Kohls Witwe bestreitet Besitz von amtlichen Dokumenten aus dem Kanzleramt
Maike Kohl-Richter bricht im Nachlass-Streit ihr Schweigen und schreibt an die Regierung - mit einer überraschend klaren Aussage
In der Diskussion um den politischen Nachlass von Altkanzler Helmut Kohl hat dessen Witwe überraschend erklärt, über keine Regierungsdokumente aus Kohls Amtszeit zu verfügen. Wie das Bundeskanzleramt mitteilt, habe Maike Kohl-Richter in einem Schreiben Ende März dargelegt, dass sie „entgegen öffentlich geäußerter Mutmaßungen nicht im Besitz amtlicher Unterlagen des Bundes sei“. Der Präsident des Bundesarchivs Michael Hollmann hatte die Erbin des CDU- Politikers unmittelbar nach dessen Tod im Juni 2017 angeschrieben und gebeten, den Nachlass auf „staatliches Schriftgut“ hin zu sichten, um es über das Kanzleramt ins Archiv überführen zu können. Dafür hatte er auch seine Hilfe angeboten. Kohl-Richter ließ den Brief damals unbeantwortet.
Kohl ließ Akten zur Adenauer-Stiftung bringen
Vom Altkanzler war bekannt, dass er nach seiner Wahlniederlage 1998 hunderte Aktenordner aus der Regierungszentrale in die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung transportieren ließ. Einige Jahre später forderte er diese mit der Begründung an, sie für seine Memoirenbände verwenden zu wollen. Seitdem lagern sie im Privathaus des Verstorbenen und seiner Witwe in Oggersheim. Im Bundesarchiv war man davon ausgegangen, dass es sich zumindest bei einem Teil davon um staatliche Dokumente handelt, die zur Bundesverwaltung gehören.
Informationen kamen erst nach Klage
Das Kanzleramt prüft seit Längerem, welche Dokumente frühere Amtsträger in ihren privaten Besitz genommen haben. Im Fall Helmut Schmidts wurden bislang mehr als 100 Akten aus dem Archiv der Helmut und Loki Schmidt Stiftung daraufhin untersucht. Über diesen Vorgang gibt die Regierungszentrale auch detaillierte Auskünfte. Angaben zum genauen Stand der Kohl-Prüfung werden dagegen verweigert. Über das Schreiben der Kohl-Witwe informierte das Kanzleramt erst jetzt im gerichtlichen Verfahren zu einer entsprechenden Auskunftsklage des Tagesspiegels. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte das Amt Ende März zu Angaben verpflichtet, bei welchen Dritten, etwa Stiftungen oder Privatleuten, sich Dokumente befinden oder vermutet werden. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig, derzeit läuft das Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. Offenbar hat sich das Kanzleramt erst während des Prozesses entschlossen, die Kohl-Erbin um Aufklärung zu bitten. Bestätigt das OVG den Beschluss, wird das Kanzleramt darlegen müssen, inwieweit sich deren Erklärung mit den amtlichen Erkenntnissen deckt.
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