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Helmut Schmidt, wie man ihn kannte: Ernst und staatstragend. Er fasste viele Papiere an und nahm einige mit.
© picture alliance / dpa

Politiker-Nachlass: Das Kanzleramt bekommt die Akten von Helmut Schmidt zurück

Der verstorbene Altkanzler hatte Regierungsdokumente aus seiner Amtszeit mitgehen lassen. Nun werden sie unter die Lupe genommen.

Die Akten, die der 2015 verstorbene Altkanzler Helmut Schmidt nach seiner Amtszeit mit nach Hause genommen hat, kehren in das Kanzleramt zurück. „Die betroffenen Unterlagen des Bundeskanzleramts werden sukzessive hierher transportiert und hier registratorisch erfasst“, sagte ein Regierungssprecher dem Tagesspiegel am Donnerstag. Auch würde geprüft, ob als Verschlusssache eingestuftes Material herabgestuft werden könne. Der Nachlass wird von der Helmut und Loki Schmidt Stiftung in Hamburg verwaltet. Zuvor habe das Bundesarchiv, in das die Akten später überführt werden sollen, den Bestand identifiziert, sagte der Sprecher. Die Prüfung verlaufe im Einvernehmen mit der Stiftung und dauere an. „Unabhängig davon werden die Akten auf jeden Fall vollständig erhalten und weiterhin für die wissenschaftliche Nutzung zugänglich bleiben“, hieß es.

Die Schmidt-Akten sind der prominenteste Fall von Dokumentenmitnahmen, aber nicht der einzige. Erst vor rund einer Woche hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Kanzleramt verpflichtet sein könnte, auch Akten aus der Amtszeit von Konrad Adenauer wiederzubeschaffen. Dabei ging es um Wiedergutmachungszahlungen an Israel aus den sechziger Jahren, die der Adenauer-Vertraute Hans Globke eingefädelt haben soll. Die Akten sollen heute in Archiven der Adenauer-Stiftung sowie der Deutschen Bank lagern. Die Mitnahme galt als Kavaliersdelikt, kann aber als Verwahrungsbruch strafbar sein. Auch in den Nachlässen von den Kanzlern Willy Brandt und Helmut Kohl sowie Bundespräsident Karl Carstens sollen sich Regierungsdokumente befinden

Jost Müller-Neuhof

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