Rechte für Presse werden nicht gestärkt: Koalition entscheidet sich gegen mehr Transparenz für Bundesbehörden
Ein SPD-Vorschlag für ein schärferes Medien-Auskunftsrecht gegenüber Bundesbehörden fällt in der Koalition durch – er soll verfassungswidrig sein.
Eine Stärkung der Medien-Auskunftsrechte gegenüber Regierung und Bundesbehörden, wie sie im Koalitionsvertrag steht, ist offenbar vom Tisch. Wie der Tagesspiegel aus Koalitionskreisen erfuhr, stößt ein Entwurf der SPD-Fraktion für ein weitreichendes „Medieninformationszugangsgesetz“, das mehr Transparenz in der Politik herstellen und Journalisten Einsicht in Regierungsdokumente ermöglichen soll, auf Widerstand in der Union sowie im Bundesinnenministerium von Horst Seehofer (CSU).
Die Gespräche dazu liefen „wenig erfolgversprechend“, bestätigte die SPD-Abgeordnete Saskia Esken, die im Bundestags-Innenausschuss für das Thema zuständig ist.
Für die Union erklärte der Abgeordnete Philipp Amthor, dem Vorschlag stehe Verfassungsrecht entgegen. „Der Bund hat keine Gesetzgebungskompetenz.“ Tatsächlich hat das Bundesverwaltungsgericht den Gesetzgeber jedoch ausdrücklich aufgefordert, ein solches Gesetz zu erlassen.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat bisher keine Bedenken geäußert. Amthor betont gleichwohl, die Ablehnung habe allein juristische Gründe. Es gebe keine „Verweigerungshaltung“. Das für Presserechte zuständige Innenministerium hat auf ein Bitte um Stellungnahme nicht reagiert.
Auch FDP, Grüne, Linke und Verbände fordern ein neues Gesetz
In der Diskussion bleibt, die Informationsrechte auf dem Niveau festzuschreiben, das durch das Grundgesetz garantiert wird. Eine Stärkung, wie sie neben der SPD auch FDP, Grüne und Linke sowie Journalistenverbände und der Deutsche Presserat fordern, wäre dies nicht. Auch bliebe das aus Sicht der Union bestehende Kompetenzproblem. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es dagegen: „Wir bekennen uns zur Medien- und Pressefreiheit: Stärkung von Berufsgeheimnis und Auskunftsrechten“.
Einsicht in Regierungsdokumente wird bisher nur nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erlaubt. Behörden lassen sich damit oft Zeit. Zudem verlangen sie teils hohe Gebühren. Der SPD-Vorstoß sollte dem ein Ende bereiten: „Die Behörden des Bundes sind verpflichtet, den Vertreterinnen und Vertretern der Medien, die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Informationen kostenlos, vollständig, wahrheitsgemäß und unverzüglich zu erteilen“, steht im Entwurf.
Neben Kanzleramt und Ministerien, Verfassungsschutz oder Bundesnachrichtendienst sollte dies auch für den Bundestag gelten.
Die aktuelle Lage sei "handhabbar", sagt CDU-Mann Amthor
Das Vorhaben sollte eine Lücke füllen, die seit 2013 besteht. Damals hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass der Informationsanspruch nach den Landespressegesetzen bei Bundesbehörden unanwendbar sei. Die Richter griffen auf das Grundrecht der Pressefreiheit zurück, um wenigstens einen „Minimalstandard“ zu gewährleisten.
Demnach müssen Behörden Auskünfte erteilen, soweit keine berechtigten schutzwürdigen Belange entgegenstehen. Allerdings bleiben in der Praxis investigative Anfragen oft unbeantwortet. Amtliche Informationen können dann vor Gericht erstritten werden. Häufig zeigt sich, dass pauschale Verweigerungen rechtswidrig sind.
Dem CDU-Abgeordneten Amthor zufolge gebe es dennoch weder eine „Absenkung des Schutzniveaus“ noch würden „handfeste Rechtsunklarheiten“ geschaffen. Die geltende Rechtslage sei „handhabbar“.
Trotz Urteil - BND verzögert Auskünfte weiter
Zuletzt hatten die Bundesrichter nach einer Tagesspiegel-Klage den BND zu Angaben über seine Informationsarbeit gegenüber von ihm ausgewählten Pressevertretern verpflichtet (Az.: BVerwG 6 A 7.18). Trotz des Urteils will der BND schweigen, bis in einigen Wochen die schriftliche Begründung vorliegt. Der medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Martin Rabanus kritisiert dies als „unnötige Verzögerung“.
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