Political Animal: Pressefreiheit erfordert, dass Behörden Auskunft erteilen müssen
Ein Gerichtsurteil fordert, dass der BND offenlegt, mit welchen Journalisten er Hintergrundgespräche führte. Gut so! Ein Kommentar.
Es war im Jahr 1988, die Bundeswehr lud ihre Generäle und Admiräle zur Kommandeurtagung nach Würzburg. Die Armee war, damals schon, in Turbulenzen: Probleme mit Rüstungsvorhaben, mit der Personalstärke, mit dem Tiefflug, ein Parlamentarischer Staatssekretär, Peter Kurt Würzbach, hatte hingeworfen. Helmut Kohl als Kanzler sollte und wollte kommen. Er flog von Bonn aus, mit einem dunkelgrünen Hubschrauber, der hinter dem Kanzleramt landen konnte.
Der Kanzler, in groß gemusterter mittelgrüner Strickjacke, mit bequemen Schuhen, setzte erst einmal die Puppen gerade: Alles, was er sage, dürfe nicht veröffentlicht werden. Sein Ton war entsprechend und seine Gestalt sowieso bedrohlich. Er erzählte los. Die Zeit verging wie im Flug. Dann kam Kohl auf der Kommandeurtagung an, hielt seine Rede – und wiederholte eigentlich alles vom vorher zur Bundeswehr und ihrer Lage Gesagten.
Eine Schnurre? Nein, ein Anlass, sich über Gespräche im Hintergrund Gedanken zu machen. Grundsätzlich: Das Grundrecht der Pressefreiheit, Art. 5 GG, gebietet staatliche Information an Journalisten, Art. 3 ihre strikte Gleichbehandlung. Im Weiteren: Zwischen Journalisten und Regierung beziehungsweise Behörden gibt es eher weniger Vertrauen als vielmehr klare Interessen.
Das ist viel weniger vertraulicher Austausch als gezielte Informationsvermittlung vom Amt. Regierungsvertreter – wie Kohl – bewerten die Dinge im Hintergrund so, wie sie möchten, dass sie in den Medien bewertet und in Zusammenhänge gesetzt werden. So entsteht ein „Spin“.
Nun werden mit dem Gerichtsurteil Hintergrundgespräche nicht insgesamt unmöglich gemacht. Jeder kann sie jederzeit führen. Finden sie im Amt statt, ist es so: Diejenigen, die nicht teilnehmen konnten oder durften, sollen anschließend trotzdem erfahren können, wer dabei war, was besprochen wurde – um sich den möglicherweise später auftretenden „Spin“ zu erklären.
Das ist ihr gutes Recht, findet die SPD-Bundestagsfraktion. Sie hat das bundesgerichtliche Diktum so verstanden: Hier gehe es um die „Herleitung eines Auskunftsanspruches für die Presse aus Artikel 5 des Grundgesetzes“. Das sei ein „wichtiges Zeichen für mehr Transparenz. Es darf keine Ausnahmen für Behörden des Bundes geben“. Und weil es die nicht geben soll, hat die SPD-Fraktion bereits ihr Bekenntnis zur Medien- und Pressefreiheit mit der Stärkung von Berufsgeheimnis und Auskunftsrechten im Koalitionsvertrag verankert.
Hinzu kommt ein „‚Aktionsprogramm für freie und unabhängige Medien“. Zentraler Bestandteil des sozialdemokratischen Programms ist ein Bundesgesetz zur Informationspflicht von Behörden des Bundes gegenüber den Medien. „Im nächsten Schritt setzen wir dieses Gesetz um. Dazu sind wir in der Abstimmung mit dem Koalitionspartner“, sagen die Sozialdemokraten. Warum? Weil die Medien „ ihrem verfassungsgemäßen Auftrag frei und ungehindert arbeiten können“ müssen. Alle Medien.
- bbbbbb
- Brandenburg neu entdecken
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Content Management Systeme
- Das wird ein ganz heißes Eisen
- Deutscher Filmpreis
- Die schönsten Radtouren in Berlin und Brandenburg
- Diversity
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Lichtenberg
- Nachhaltigkeit
- Neukölln
- Pankow
- Reinickendorf
- Schweden
- Spandau
- Steglitz-Zehlendorf
- Tempelhof-Schöneberg
- VERERBEN & STIFTEN 2022
- Zukunft der Mobilität