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Anfang der Woche hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer zunächst in der „Bild“-Zeitung eine Strafanzeige gegen die „taz“ angekündigt, dies aber wenig später relativiert.
© imago images/photothek

Innenminister gegen „taz“: Keine Entscheidung über Strafanzeige – Seehofer hat zu viel zu tun

Innenminister Horst Seehofer hat noch nicht entschieden, ob er Strafanzeige gegen die „taz“ stelle. Er habe zu viele Termine.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat noch nicht entscheiden, ob er gegen die Autor_in der „taz“-Kolumnistin, Hengameh Yaghoobifarah, Strafanzeige erstatten will. Anfang der Woche hatte er zunächst in der „Bild“-Zeitung eine Strafanzeige angekündigt, dies aber wenig später relativiert.

Yaghoobifarah - die sich weder als männlich noch weiblich bezeichnet - hatte vor dem Hintergrund der polizeikritischen Debatte in den USA in ihrem Kommentar „All cops are berufsunfähig“ vom 15. Juni darüber spekuliert, wo Polizisten arbeiten könnten, wenn die Polizei abgeschafft würde. Sie kommt zu dem Schluss, dass es nur „eine geeignete Option“ gebe, „die Mülldeponie“. Der am Textende formulierte Vergleich von Polizisten mit Abfall sorgte für Empörung und auch für eine Diskussion innerhalb der „taz“ selbst. Gleichzeitig verwies die Redaktion auf die Freiheit der Satire.
Als Verfassungsminister habe er sich um den Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit zu kümmern, als Innenminister habe er eine Fürsorgepflicht für die Polzei. In der Sache gehe es mithin um „keine Petitesse“, sagte Seehofer am Mittwoch. Eine Entscheidung erfordere „große, große Sorgfalt“ und brauche Zeit. An Zeit aber fehle es es ihm. Wegen zahlreicher wichtiger Termine und Ereignissen aus „der Abteilung Unvorhergesehenes“ habe er noch keine Zeit gefunden.

Es könne sein, dass er noch am Mittwoch über die Dinge entscheide, es könne aber auch sein, dass er erst am Folgetag dazu komme.

Regierungssprecher Steffen Seibert hatte bereits am Montag erklärt, das Bundeskanzlerin Angela Merkel zu dem Strafanzeigen-Thema mit Seehofer im Gespräch sei. Die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer betonte jetzt am Mittwoch, dass sich Merkel und Seehofer grundsätzlich beim Stellenwert der Pressefreiheit in einer Demokratie einig seien. Am Rande der Kabinettssitzung habe Merkel mit Seehofer auch über das Strafanzeigen-Thema gesprochen.

Staatsanwaltschaft Berlin: Mehr als 25 Anzeigen gegen die „taz“

Der Staatsanwaltschaft in Berlin liegen nach eigenen Angaben bereits mehr als 25 Anzeigen gegen die Autor_in vor. „Und es kommen täglich weitere dazu“, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Martin Steltner, am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst.

Die Anzeigen würden jetzt darauf hin geprüft, ob ein Anfangsverdacht vorliege. Erst wenn sich dieser bestätige, könne die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen. Steltner betonte, es sei durchaus schwierig zu entscheiden, ob die Kolumne den Tatbestand der Volksverhetzung erfülle oder von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

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