Entscheidung des AfD-Parteigerichts: Kalbitz offenbar doch wieder draußen
Erst erzielte er einen Zwischenerfolg vor Gericht, dann folgte eine Niederlage vor dem Parteigericht: Andreas Kalbitz muss die AfD wohl doch wieder verlassen.
Der Streit zwischen dem bisherigen brandenburgischen AfD-Chef Andreas Kalbitz und seiner Partei geht in die nächste Runde. Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios hat das Bundesschiedsgericht der Partei bereits am Dienstag im Eilverfahren entschieden, dass Kalbitz die AfD vorerst wieder verlassen muss.
Sieben Mitglieder des Parteigerichts hätten demnach dafür gestimmten, bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme. Bislang gab es dafür von der AfD keine offizielle Bestätigung, aus Parteikreisen hieß es aber, dass die Darstellung wohl richtig sei.
Der AfD-Bundesvorstand hatte im Mai auf Betreiben von Parteichef Jörg Meuthen beschlossen, Kalbitz’ Mitgliedschaft zu annullieren. Die Begründung: Kalbitz habe bei seinem Antrag auf Parteiaufnahme seine frühere Mitgliedschaft beim Nazitrupp "Heimattreue Deutsche Jugend" (HDJ) verschwiegen und auch seine frühere Mitgliedschaft bei den Republikanern.
Kalbitz ging vor dem Schiedsgericht der AfD gegen die Entscheidung vor und klagte im Eilverfahren auch vor dem Berliner Landgericht. Er bestreitet, Mitglied der HDJ gewesen zu sein. Das Berliner Landgericht entschied am vergangenen Freitag, dass Kalbitz wieder in die AfD aufgenommen werden muss - bis das AfD-Bundesschiedsgericht in der Hauptsache entschieden hat.
Nimmt er am Freitag an der Vorstandssitzung teil?
Nun hat das Bundesschiedsgericht offenbar im Eilverfahren entschieden, dass Kalbitz bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht Mitglied der AfD sein darf. Das schafft eine rechtlich schwierige Lage, weil diese Entscheidung dem Urteil des Berliner Landgerichts widerspricht. Konkret ist jetzt fraglich, ob Kalbitz am Freitag an der Sitzung des AfD-Bundesvorstandes teilnehmen kann - und ob die dort getroffenen Entscheidungen dann gültig sind.
AfD-Chef Jörg Meuthen sagte dem Tagesspiegel zur Entscheidung des Bundesschiedsgerichts: "Sollte sich das so bewahrheiten und respektiert Herr Kalbitz das Schiedsgericht der AfD, dann müsste er von sich aus auf eine Teilnahme an der Vorstandssitzung verzichten." Kalbitz wiederum hat aber bereits angekündigt, dass er teilnehmen will.
Starke Stellung in den Ostverbänden
Der Ex-Fallschirmjäger gilt als Strippenzieher des rechtsextremen "Flügels" in der AfD, der sich Ende April offiziell aufgelöst hat - was aus Sicht von Verfassungsschützern aber eher eine Scheinauflösung war. Nach wie vor hat Kalbitz eine starke Stellung in den Ostverbänden der AfD. Am Mittwoch wählte ihn die Fraktion im Potsdamer Landtag erneut zu ihrem Vorsitzenden.
Kalbitz sprach im Hinblick auf die Annullierung seiner Mitgliedschaft im Deutschlandfunk von einem juristischen "Taschenspielertrick" des Bundesvorstandes, um ihn als politischen Kontrahenten loszuwerden. "Sachliche Diskussionen müssen sachlich geführt werden, das gehört zum Ideenwettbewerb in Parteien", sagte Kalbitz. Seiner Meinung nach wird eine Spaltung betrieben, um dem politischen Gegner zu gefallen.
Für Kalbitz kommt es nun darauf an, wie das AfD-Bundesschiedsgericht in der Hauptsache entscheidet: Folgt es der Argumentation des Bundesvorstands und bleibt Kalbitz' Mitgliedschaft annulliert? Wie "Zeit Online" berichtet, sieht das Bundesschiedsgericht wenig Aussicht auf Erfolg für Kalbitz. Auch das sei ein Grund, warum man ihm jetzt seine Mitgliedsrechte nicht wieder zubilligen will.