Haft und Beschäftigungsverbot: Kabinett beschließt strengere Abschiebe-Regeln
Nach Willen des Bundeskabinetts sollen künftig nicht mehr so viele Abschiebungen scheitern. Dazu legt es nun eine Reihe an Maßnahmen vor.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat sich zufrieden über den mit der SPD verhandelten Inhalt seines Gesetzentwurfes für Verschärfungen im Abschieberecht geäußert. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart worden, Hindernisse bei der Abschiebung abzubauen, sagte Seehofer am Mittwoch in Berlin. Das passiere mit diesem Gesetz. Künftig werde zwischen Personen unterschieden, die unverschuldet nicht ausreisen können und solchen, die selbst Schuld daran trügen. Ist der Verbleib selbstverschuldet, soll das Konsequenzen haben, betonte Seehofer.
Der Minister sagte, 2018 seien erstmals mehr Abschiebeversuche gescheitert als gelungen. 31.000 angesetzte Abschiebungen fanden im vergangenen Jahr nicht statt, 26.000 wurden durchgesetzt. Das sei ein Zustand, den ein Innenminister nicht hinnehmen könne, sagte Seehofer. Sein Gesetz hat zum Ziel, die Zahl der Rückführungen zu steigern. Aus der Union kamen bereits erste Forderungen, bei den Regelungen noch nachzubessern.
Das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz sieht neben der Absenkung der Hürden für Abschiebehaft und einer Reihe weiterer Maßnahmen vor allem vor, Ausländer, die bei der Feststellung ihrer Identität nicht mitwirken, härter zu behandeln. Eines der Herzstücke des Gesetzes sei die neu vorgesehene Duldung für Personen mit ungeklärter Identität, sagte Seehofer.
Den Sonderstatus sollen abgelehnte Asylbewerber erhalten, die nicht dabei mitwirken, notwendige Dokumente für die Rückkehr zu beschaffen. Mit dem Status verbunden ist eine Wohnsitzauflage und ein Beschäftigungsverbot. Zudem können sie nicht wie andere Geduldete nach einer bestimmten Zeit einen legalen Aufenthaltsstatus erhalten.
Neue Form der Mitwirkungshaft
Um Ausländer zur Mitwirkung bei der Passbeschaffung zu zwingen, wird eine neue Haftform, die Mitwirkungshaft, eingeführt. Für maximal 14 Tage könnten damit Menschen, die Botschaftstermine in der Vergangenheit nicht wahrgenommen haben, zu einer Anhörung in der Vertretung ihres Heimatlandes gezwungen werden. Ausgenommen sind Menschen im Asylverfahren und Asylberechtigte, denen der Kontakt zum Staat, in dem ihnen Verfolgung droht, nicht zugemutet werden soll.
Insgesamt sieht der Gesetzentwurf eine Absenkung der Hürden für die Haft vor. Eine Änderung der Voraussetzungen für eine angenommene Fluchtgefahr soll dafür sorgen, dass die Haft leichter durchgesetzt werden kann. Zudem sollen Asylbewerber, für deren Verfahren ein anderer EU-Staat zuständig ist, leichter inhaftiert werden können.
Zudem wird die Frist für eine Überprüfung aller in den Jahren 2015 bis 2017 getroffenen positiven Asylbescheide verlängert. Das Vorhaben wird von den Grünen, den Linken, Teilen der SPD und verschiedenen Menschenrechtsorganisationen kritisiert.
Ebenfalls beschlossen wurde eine Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes. Alleinstehende und Alleinerziehende sollen neben Sachleistungen künftig 150 statt 135 Euro pro Monat erhalten. Wer in einer der großen Erstaufnahmeeinrichtungen oder in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, bekommt allerdings nur 136 Euro. Arbeitswilligen Asylbewerbern will die Bundesregierung zudem früher Zugang zu Sprachkursen verschaffen - und zwar auch dann, wenn ihre Chancen, als Flüchtling anerkannt zu werden, gering sind. (epd, dpa, KNA)