Rückführung von Flüchtlingen: Griechenland lehnt fast alle Dublin-Abschiebungen ab
Nach den Dublin-Regeln muss Griechenland viele Flüchtlinge aus Deutschland zurücknehmen. 2018 gab es zwar 7079 Anträge, doch Griechenland akzeptierte nur sechs.
Deutschland hat im vergangenen Jahr nur sechs Asylbewerber gemäß den Dublin-Regeln nach Griechenland zurücküberstellen können. Das berichtet die Zeitung "Die Welt" unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.
Demnach stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im vergangenen Jahr 7079 Überstellungsersuchen an Griechenland, weil es den Mittelmeerstaat für einen Asylbewerber zuständig hielt. Athen stimmte aber nur 183 Mal zu und übersendete eine individuelle Zusicherung der menschenwürdigen Unterbringung und eines fairen Asylverfahrens, wie sie Deutschland von Griechenland verlangt. In 97 Prozent der Fälle lehnte Griechenland die Rücknahme hingegen ab.
Als Ablehnungsgründe wurden der Regierungsantwort zufolge "unter anderem fehlende Unterbringungsmöglichkeiten in Griechenland sowie fehlende Nachweise für die tatsächliche Einreise in Griechenland mit griechischem Visum oder hinsichtlich des Reiseweges und Aufenthalts seit Ausreise aus Griechenland genannt".
Von den 183 Asylbewerbern, deren Rücknahme Athen Berlin gewährte, wurden nur sechs tatsächlich überstellt, schreibt die "Welt" weiter. "Die Gründe, weshalb Überstellungen scheitern, sind vielfältig", heißt es demnach in der Antwort der Bundesregierung. Ein wichtiger Grund war, dass die für die Überstellung vorgesehenen Asylbewerber mehrheitlich dagegen klagten; in diesen Eilverfahren gaben die Richter 46 Klägern recht.
Zusätzlich konnten im Zuge neuer Verwaltungsabsprachen mit Athen seit vergangenem Sommer neun aus Griechenland unerlaubt nach Deutschland weitergereiste Asylbewerber von der bayerisch-österreichischen Grenze direkt zurückgewiesen werden, schreibt die "Welt".
Das Dublin-Abkommen zum Umgang mit Asylbewerbern in der EU sieht vor, dass Flüchtlinge ihren Asylantrag in dem EU-Land stellen müssen, in dem sie als erstes europäischen Boden betreten. (AFP)