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Die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD).
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Update

Gesetz von Familienministerin Schwesig: Kabinett beschließt Gesetz zur Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern

Nach über einem Jahr Streit hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für mehr Transparenz bei den Lohnunterschieden von Männern und Frauen auf den Weg gebracht.

Nach über einem Jahr Streit hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit von Frauen und Männern beschlossen. „Die Lohnlücke von 21 Prozent ist ungerecht. Deshalb brauchen wir dieses Gesetz“, erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) nach der Kabinettsitzung. „Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer.“

Der Entwurf sieht vor, dass Frauen in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten Auskunft darüber verlangen können, nach welchen Kriterien sie bezahlt werden und wie viel Geld männliche Kollegen in vergleichbaren Positionen verdienen. Unternehmen ab 500 Mitarbeitern sollen den Stand der Lohngleichheit regelmäßig intern überprüfen und einen öffentlich einsehbaren Bericht vorlegen.

Zähe Verhandlungen mit Kompromiss

Schwesig wollte den Auskunftsanspruch eigentlich für Betriebe ab sechs Beschäftigen einführen, doch der Koalitionspartner wehrte sich. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack begrüßte deswegen den Beschluss, den die Ministerin „nur gegen heftigen Widerstand durchsetzen konnte“. Auch wenn sich die Gewerkschaft „mehr gewünscht“ hätte. Immerhin zahlen große Unternehmen generell besser als Kleine. Außerdem profitiert in dieser Form nur ein Drittel der rund 43,8 Millionen Erwerbstätigen von dem Gesetz.

Deutschlands Arbeitgeber halten das Vorhaben von Schwesig für unnötig und belastend. „Trotz wichtiger Korrekturen bleibt das Gesetz mit neuem Auskunftsanspruch, Regelungen über Prüfverfahren, Berichtspflichten, neuen Verfahren für den Betriebsrat und die Tarifvertragsparteien bürokratisch und erreicht nicht das Ziel, bessere Karrierechancen für Frauen zu schaffen“, sagte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer. Vielmehr seien familienpolitische Anreize erforderlich – wie der Ausbau der ganztägigen Kinderbetreuung.

Gesetz sei Teil einer Gesamtstrategie

Der Verband deutscher Unternehmerinnen lehnt den Gesetzentwurf ebenfalls ab. Der geringere Verdienst von Frauen sei zwar „ein Armutszeugnis für den Stand der Gleichberechtigung in unserem hoch entwickelten Industrieland“, sagte Präsidentin Stephanie Bschorr den Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe. Die ungleiche Bezahlung resultiere aber auch aus den Erwerbsbiografien der Frauen. Es bräuchte eine leichtere Vereinbarkeit von Familie und Karriere und von den Frauen selbst ein stärkeres Interesse für besser bezahlte technische Berufe, „aber kein Gesetz, das den Unternehmen massenhafte Diskriminierung unterstellt und die Bürokratisierung der Wirtschaft vorantreibt“.

Schwesig betonte, das Gesetz sei Teil einer Gesamtstrategie, zu der auch ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit gehöre. Doch auch ohne den Faktor Teilzeit und die Tatsache, dass Frauen oft in schlecht bezahlten Branchen wie beispielsweise der Pflege arbeiten, existiere der Unterschied auf dem Gehaltszettel nun einmal.

"Die Politik ist verpflichtet, dagegen etwas zu tun", sagte die Ministerin. Die große Koalition hatte sich nach langem Streit im Oktober grundsätzlich auf ein Gesetz zur Lohngerechtigkeit verständigt. Die Unionsfraktion im Bundestag leistete aber weiter Widerstand, so dass Schwesig den Entwurf nicht wie ursprünglich geplant im Dezember ins Kabinett einbringen konnte.

"Kulturwandel" in der Arbeitswelt

Am Dienstag hieß es aus Regierungskreisen, dass letzte Details geklärt worden seien. Strittig war bis zuletzt, ob nur das Bruttogehalt oder auch Vergünstigungen wie Dienstwagen oder Boni in den Vergleich einbezogen werden. Laut Schwesig sollen Arbeitnehmer mit dem Gesetz auch das Recht bekommen, wenigstens zwei dieser sogenannten Entgeldbestandteile nachzufragen. Schwesig sagte, sie hoffe nun auf eine zügige Verabschiedung durch den Bundestag. Sie wolle mit dem Gesetz schließlich auch einen "Kulturwandel" in der Arbeitswelt herbeiführen.

Allerdings könnte die Union im parlamentarischen Verfahren noch auf Änderungen dringen. Der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand der Unionsbundestagsfraktion, Christian von Stetten (CDU), sagte der "Welt" vom Mittwoch, schon die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern mit dieser zusätzlichen Bürokratie zu belasten, sei falsch gewesen. Dass Schwesig die Grenze im Gesetzesentwurf auf 200 Mitarbeiter gesenkt habe, bedeute weitere bürokratische Belastungen für die betroffenen Unternehmen und verstoße gegen den Koalitionsvertrag, fügte er hinzu.

Rund 4000 Unternehmen seien nun zusätzlich von der "Schwesig-Bürokratie" betroffen. "Durch den Lohnauskunftsanspruch wird Neid und Unfrieden in die Unternehmen einziehen." SPD-Generalsekretärin Katarina Barley erklärte dagegen, dass Schwesig mit dem Gesetz einen "Riesenerfolg" erzielt habe. Die Familienministerin habe es geschafft, sich gegen Widerstände aus CDU und CSU durchzusetzen, die das Gesetz über Monate vehement bekämpft hätten. "Die ungleiche Verteilung von Löhnen ist eine große Ungerechtigkeit." (mit AFP, dpa)

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