zum Hauptinhalt
Bundesjustizministerin Katarina Barley, SPD, in Leipzig,
© imago/photothek
Update

Fall Sami A.: Justizministerin warnt vor Schaden für Demokratie und Rechtsstaat

NRW-Innenminister Reul hat sich für seine Gerichtsschelte im Fall Sami A. entschuldigt. Katharina Barley warnte vor einer Beschädigung der Demokratie. Auch Merkel distanzierte sich von Reul.

Wegen der Affäre um den zu Unrecht abgeschobenen Tunesier Sami A. befürchtet Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) einen Schaden für Demokratie und Rechtsstaat. „Was unabhängige Gerichte entscheiden, muss gelten“, sagte Barley dem Tagesspiegel. Wenn der Eindruck entstehe, dass sich Behörden nicht an dieses Rechtsstaatsprinzip gebunden fühlten, sei „der Schaden für unseren Staat und unsere Demokratie immens“. Der als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war nach Tunesien abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Abschiebung kurz zuvor noch untersagt hatte.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) übte scharfe Kritik an NRW- Innenminister Herbert Reul (CDU). Dieser hatte die Gerichtsentscheidungen kritisiert, denen zufolge die Abschiebung des Tunesiers in sein Herkunftsland illegal war. „Wenn ein Landesinnenminister darüber hinaus Richterinnen und Richter auffordert, ihre Entscheidungen am Rechtsempfinden der Bevölkerung zu orientieren, offenbart das ein befremdliches Verständnis von Rechtsstaatlichkeit“, sagte Barley dem Tagesspiegel. Reul hatte die Richter aufgefordert, auf das Rechtsempfinden der Bürger Rücksicht zu nehmen.

Auch Merkel distanziert sich von Reul

Der CDU-Politiker hat sich für seine Gerichtsschelte mittlerweile entschuldigt. Ihm sei klar geworden, dass seine heftig umstrittene Äußerung über Gerichtsentscheidungen, die möglicherweise nicht im Einklang mit dem Rechtsempfinden der Bürger stünden, „missverstanden werden konnte“, erklärte Reul am Freitag in einer Mitteilung. „Das bedaure ich.“

Der Gefährder Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden - zu Unrecht, wie das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht letztinstanzlich entschieden hat. Die deutschen Behörden müssen den 42-Jährigen nun auf Staatskosten nach Deutschland zurückholen. Reul hatte daraufhin gesagt: „Die Unabhängigkeit von Gerichten ist ein hohes Gut. Aber Richter sollten immer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen.“ Er bezweifele, dass das im Fall Sami A. geschehen sei.

Der Häuserblock in Bochum, in dem der Islamist Sami A. vor seiner Abschiebung nach Tunesien gewohnt haben soll.
Der Häuserblock in Bochum, in dem der Islamist Sami A. vor seiner Abschiebung nach Tunesien gewohnt haben soll.
© Christophe Gateau/dpa

Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich von Reuls Äußerungen distanziert. "Es gilt für uns ..., dass die Entscheidungen von unabhängigen Gerichten zu akzeptieren sind, dass wir sie umsetzen müssen", betonte Merkel in Berlin. Reul sagte nun, für ihn sei klar, dass Richter ihre Entscheidungen nach Recht und Gesetz treffen müssten und die Verwaltung sich an diese Gerichtsentscheidungen halte. „Diese Grundsätze des Rechtsstaatsprinzips sind für mich selbstverständlich.“ Ihm sei es darum gegangen, auf die öffentliche Wirkung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts zur Rückholung eines ausreisepflichtigen Gefährders und seine möglichen Folgen für die gesellschaftspolitische Debatte hinzuweisen. „Ich habe die große Sorge, dass die Bürgerinnen und Bürger die Entscheidungen staatlicher Institutionen immer weniger verstehen. Alle staatlichen Gewalten sollten daher mehr Aufmerksamkeit darauf verwenden, ihr Handeln zu erklären.“

Bundesinnenministerium weist Vorwürfe zurück

Das Bundesinnenministerium hat Vorwürfe aus Nordrhein-Westfalen im Fall Sami A. zurückgewiesen. „Operativ konnten wir nichts tun“, sagte eine Ministeriumssprecherin am Freitag in Berlin. „Dennoch, wir haben beraten, wir haben den Vorgang begleitet, so kann man es durchaus sagen, und zwar durchaus auch ständig.“ NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) hatte am Donnerstag gesagt, er sei „zutiefst enttäuscht“, dass Innenminister Horst Seehofers (CSU) „vollmundigen Ankündigungen, das zur Chefsache zu machen“, keine Taten gefolgt seien.

Abschiebungen sind Ländersache. Allerdings wäre es bei Sami A. Sache des Außenministeriums gewesen, vor der Abschiebung auf Bitten des Innenministeriums eine Zusicherung aus Tunesien einzuholen, dass dem Extremisten dort keine Folter drohe. Seehofer hatte noch im Mai erklärt: „Mein Ziel ist es, die Abschiebung zu erreichen, auch in diesem Fall.“

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass der nach Tunesien abgeschobene Sami A. nach Deutschland zurückgeholt werden muss. Gerichtspräsidentin Ricarda Brandts warf den Behörden vor, sie hätten mit „halben Wahrheiten“ agiert und so bei den ursprünglich zuständigen Richtern am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen falschen Eindruck erweckt.

Die Frage, ob das Innenministerium sich inzwischen um ein Visum für die Wiedereinreise von Sami A. nach Deutschland bemühe, beantwortete die Sprecherin nicht. „Wir stehen innerhalb der Bundesregierung in engem Kontakt und auch zu NRW“, sagte sie nur.

Die von den NRW-Gerichten als Voraussetzung für eine Abschiebung A.s geforderte Zusicherung Tunesiens, dass ihm dort keine Folter drohe, liegt derweil offenbar immer noch nicht vor. Generell könne er sagen, „dass üblicherweise eine diplomatische Zusicherung immer auf Grundlage eines gesetzlichen Maßgabebeschlusses eingeholt wird, in dem das Gericht genau festlegt, wie der Inhalt der geforderten Zusicherung auszusehen hat“, erläuterte ein Sprecher. „Dies ist im Fall von Sami A. bisher nicht erfolgt.“ (mit dpa)

Zur Startseite