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Komiker Jan Böhmermann war sauer auf Merkel - und ist es offenbar immer noch.
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Exklusiv

Streit um "Schmähgedicht": Jan Böhmermann bringt Merkel vor Gericht

Jan Böhmermann machte sich über den türkischen Staatspräsidenten lustig, die Kanzlerin nannte das "bewusst verletzend" – jetzt soll sie es zurücknehmen.

Das Berliner Verwaltungsgericht muss entscheiden, ob Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihre kritische Einschätzung zum umstrittenen "Schmähgedicht" des TV-Entertainers Jan Böhmermann auf den türkischen Staatspräsidenten Erdogan zurücknehmen muss. Wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage des Tagesspiegels mitteilte, werde am 16. April eine entsprechende Unterlassungsklage Böhmermanns gegen das Bundeskanzleramt verhandelt. Merkel hatte die Satire als "bewusst verletzend" bezeichnet.

Böhmermann hatte das Gedicht in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vom 31. März 2016 vorgetragen und damit sowohl in der Türkei wie auch in Deutschland heftige Reaktionen ausgelöst. Gegen den Entertainer wurde nach einer so genannten Strafverfolgungsermächtigung der Bundesregierung ein Verfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts eröffnet, das später jedoch eingestellt wurde. Zugleich ging Erdogan zivilrechtlich gegen Böhmermann vor.

Merkel hatte die Satire gar nicht ganz gesehen

In einem Schreiben an das Kanzleramt warf Böhmermanns Berliner Rechtsanwalt Christian Schertz Merkel im Herbst 2017 vor, sie habe mit ihrer Kritik an dem Auftritt eine "juristische Bewertung des Werkes meines Mandanten vorgenommen, die einer Vorverurteilung gleichkommt". Dieses Verhalten sei rechtswidrig gewesen, da Merkel für eine solche Einordnung nicht zuständig gewesen und damals bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen Beleidigung eingeleitet gewesen sei.

Wer austeilt, sollte auch einstecken können und nicht das Sensibelchen rauskehren. Keine Frage, dass Merkel besser geschwiegen hätte, aber ihre Meinungsäußerung nun per Gericht als 'rechtswidrig' einordnen zu wollen, ist ganz schlecht gemachte Satire.

schreibt NutzerIn Carolina

Wie zudem nach einer Auskunftsklage des Tagesspiegels gegen das Kanzleramt (OVG Berlin-Brandenburg, Az.: 6 S 9.17) feststehe, habe sich die Kanzlerin vorab allein über die Internetseite "bild.de" über das so genannte Schmähgedicht informiert. Dort sei damals jedoch nur ein zusammengeschnittener und stark gekürzter Ausschnitt zu sehen gewesen.

Merkel hatte damals über ihren Regierungssprecher Steffen Seibert erklären lassen, sie habe mit dem damaligen türkischen Ministerpräsidenten bei einem Telefonat übereingestimmt, dass die insgesamt sechsminütige Darbietung "bewusst verletzend" gewesen sei. Sollte die Klage im Hauptpunkt, der Unterlassung, abgewiesen werden, will Böhmermann feststellen lassen, dass Merkels veröffentlichte Bewertung rechtswidrig gewesen sei.

In seinem provozierenden Gedicht hatte Böhmermann den türkischen Präsidenten wüst beschimpft und ihm unter anderem Sex mit Tieren unterstellt. Zur Begründung stellte der Moderator seinem Auftritt damals voran, er wolle den Unterschied zwischen erlaubter Satire und in Deutschland verbotener Schmähkritik erklären. In der Folge der Affäre wurde der Paragraf 103 im Strafgesetzbuch gestrichen, die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter.

In einer früheren Version lautete die Überschrift "Jan Böhmermann zerrt Merkel vor Gericht". Wir haben das geändert und bitten, die tendentiöse Formulierung zu entschuldigen.

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