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Der Streit um das "Schmähgedicht" des TV-Entertainers Jan Böhmermann geht vor den Zivilgerichten weiter.
© Henning Kaiser/ dpa
Exklusiv

"Schmähgedicht" auf Erdogan: Böhmermann droht Merkel mit Klage

Der Anwalt des TV-Entertainers hält die Bewertung der Satire auf den türkischen Präsidenten durch die Kanzlerin für rechtswidrig - zumal sie nur Teile des Auftritts gesehen habe.

Der TV-Entertainer Jan Böhmermann droht Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine Klage an, sollte sie ihre öffentliche Bewertung seines umstrittenen "Schmähgedichts" auf den türkischen Präsidenten Erdogan nicht zurücknehmen. In einem Schreiben an das Kanzleramt wirft Böhmermanns Berliner Rechtsanwalt Christian Schertz Merkel vor, sie habe mit ihrer Kritik an dem Auftritt eine "juristische Bewertung des Werkes meines Mandanten vorgenommen, die einer Vorverurteilung gleichkommt". Dieses Verhalten sei rechtswidrig gewesen, da Merkel für eine solche Einordnung nicht zuständig gewesen und damals bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen Beleidigung eingeleitet gewesen sei.

Merkels Worte hatten "erhebliche Folgen", schreibt Anwalt Schertz

Merkel hatte Böhmermanns Satire unmittelbar nach der Sendung im Fernsehen als "bewusst verletzend" bezeichnet. Wenig später erteilte die Bundesregierung eine so genannte Verfolgungsermächtigung. Die Ermittlungen wurden mittlerweile eingestellt. In dem Schreiben des Anwalts, das dem Tagesspiegel vorliegt, hält dieser Merkel vor, sie habe den Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt. Die Kanzlerin habe sich als "höchste Vertreterin der Exekutive" zu dieser Rechtsfrage öffentlich geäußert "und damit erhebliche Folgen ausgelöst". Schertz fordert binnen einer Woche eine Erklärung, wonach Merkel ihre Einschätzung in der Rückschau als rechtswidrig einstufen solle.

Kanzlerin hatte sich nur ein "bild.de"-Video angesehen

Zudem habe Merkel ihre Bewertung "ohne Kenntnis des vollständigen Sachverhalts vorgenommen", schreibt Schertz. Wie nach einer Auskunftsklage des Tagesspiegels gegen das Kanzleramt (OVG Berlin-Brandenburg, Az.: 6 S 9.17) feststehe, habe sich die Kanzlerin vorab allein über die Internetseite "bild.de" über das "Schmähgedicht" informiert. Dort sei damals jedoch nur ein zusammengeschnittener und stark gekürzter Ausschnitt zu sehen gewesen. Die für die rechtliche Bewertung unerlässliche Einleitung, zahlreiche Einschübe sowie die Einbindung in den Gesamtkontext der Sendung seien weggefallen. Gerade der Gesamtkontext sei aber der entscheidende Punkt gewesen, um das Ermittlungsverfahren einzustellen. Es sei "bemerkenswert und auch rechtlich relevant", wenn Merkel ihre Bewertung allein auf Grundlage von "bild.de"-Videos vorgenommen habe.

Stellungnahme gefordert

Sollte Merkel nicht die verlangte Stellungnahme abgeben, werde er seinem Mandanten empfehlen, den Fall vor das Verwaltungsgericht zu bringen. Es geht hier nach Ansicht des Anwalts um "Grundsatzfragen von Meinungs- und Kunstfreiheit und der Gewaltenteilung in einem Rechtsstaat". Böhmermann hatte eine Tagesspiegel-Klage gegen die Bundesregierung zur Aufklärung der Hintergründe des Falls unterstützt.

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