Anwalt Schertz geht vor Bundesgerichtshof: Streit um Böhmermanns Schmähgedicht geht weiter
Notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht: Böhmermanns Anwalt hat Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Der Rechtsstreit um das Schmähgedicht des TV-Moderators Jan Böhmermann über den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan geht in die nächste Runde: „Wir haben Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt“, sagte Böhmermanns Rechtsanwalt Christian Schertz am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin. Der ZDF-Satiriker war im Mai vergangenen Jahres mit einer Berufung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg gescheitert. Ebenso wurde damals der Antrag Erdogans abgewiesen, das Gedicht vollständig verbieten zu lassen. Damit blieb es Böhmermann weiterhin untersagt, 18 von 24 Zeilen seines Erdogan-Gedichtes zu wiederholen.
Eine Revision ließ das Oberlandesgericht nicht zu (AZ: 7 U 34/17). Schertz hatte bereits bei der Verhandlung im Februar angekündigt, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.
Zur Urteilsverkündung erklärte das Hanseatische Oberlandesgericht, die Entscheidung beruhe auf einer Abwägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber der Meinungsfreiheit. Die fraglichen Passagen enthielten schwere Herabsetzungen, für die es in der Person oder dem Verhalten keinerlei tatsächliche Anknüpfungspunkte gebe, und die daher nicht hingenommen werden müssten - anders als die übrigen Verse, die tatsächliches Verhalten Erdogans in satirischer Weise kritisierten. Mit Blick auf die von ihm geführte Regierung müsse er sich diese Kritik gefallen lassen.
Wüste Beschimpfungen
Böhmermann hatte unter dem Titel „Schmähkritik“ am 31. März 2016 in seiner ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ teils wüste Beschimpfungen gegen Erdogan vorgetragen und ihm unter anderem Sex mit Tieren unterstellt. Zur Begründung stellte der Moderator seinem Auftritt voran, er wolle den Unterschied zwischen erlaubter Satire und in Deutschland verbotener Schmähkritik erklären. Böhmermanns Gedicht löste eine Staatsaffäre aus.
Im Februar 2017 hatte das Landgericht Hamburg entschieden, dass Böhmermann weite Teile seines Schmähgedichts nicht wiederholen darf. Erdogan müsse die strittigen Passagen nicht hinnehmen, weil sie sein allgemeines Persönlichkeitsrecht im Kernbereich berührten, hieß es zur Begründung (AZ: 324 O 402/16). Damit bestätigte die Kammer eine zuvor ergangene Eilentscheidung. (mit epd)