Sommerurlaub 2021 trotz Corona: Ins Ausland kann man auch ungeimpft reisen – was zu beachten ist
Italien, Spanien oder Portugal: Urlaub 2021 im Ausland ohne größere Einschränkungen wird immer wahrscheinlicher. Es gibt aber einiges zu beachten.
Die Sehnsucht nach Urlaub im Ausland ist groß. Doch bis zu den Sommerferien, die in Berlin am 24. Juni beginnen, dürften die meisten Menschen noch nicht ihre zweite Impfung erhalten haben. Denn erst mindestens 14 Tage danach gelten sie als vollständig geimpft und können wieder mehr Rechte zurückbekommen.
Die gute Nachricht ist aber: Reisen bleiben, nach derzeitigem Stand und je nach Reiseziel, auch für Ungeimpfte möglich. Dazu braucht man meist vor allem einen negativen Corona-Test, auch für Kinder. Nur in einigen Ländern gibt es für Kinder unter sechs Jahren keine Testpflicht.
Derzeit werden die Urlaubsländer dabei in Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete eingeteilt. Gilt ein Staat als Risikogebiet, spricht das Auswärtige Amt sehr wahrscheinlich eine Reisewarnung dafür aus. Zu beachten für Reiserückkehrer aus Risikogebieten ist, dass derzeit in ganz Deutschland eine Corona-Testpflicht für sie gilt.
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In fast allen Bundesländern müssen Reisende aus Risikogebieten sich nach der Einreise zudem auf direktem Weg isolieren. Die Quarantänezeit beträgt je nach Risikogebiet und landesrechtlichen Regelungen 10 oder 14 Tage.
Außerdem müssen alle Flugreisenden bereits beim Check-in am Abflugort ein negatives Testergebnis vorweisen – auch, wenn sie aus Nicht-Risikogebieten zurückkehren. Dies gilt bis zum 12. Mai. Dass diese Regelung für Ungeimpfte verlängert wird, ist wahrscheinlich.
Ab Mitte Juni wird der sogenannte "Green Pass" in der gesamten EU erwartet. Dieser soll es Reisenden erlauben, sich wieder frei über Grenzen bewegen zu können. Das Zertifikat ist kostenlos und kann digital und oder in Papierform verwendet werden. Über einen abgedruckten QR-Code soll damit nachgewiesen werden, dass der Inhaber oder die Inhaberin gegen Corona geimpft wurde, bereits eine Infektion überstanden hat, die nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder vor maximal 48 Stunden negativ getestet wurde. Selbsttests gelten dabei nicht.
Bis zur Einführung der Zertifikate muss davon ausgegangen werden, dass für Ungeimpfte in den jeweiligen Urlaubsgebieten folgendes gilt:
Urlaub in ITALIEN
Für Italien liegt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vor, da dieses als Corona-Risikogebiet ausgewiesen wird. Wer aus EU-Ländern einreisen will, benötigt daher einen negativen Corona-Test (PCR oder Antigen), der nicht älter als 48 Stunden sein darf, und muss sich außerdem fünf Tage in Quarantäne begeben.
Im Anschluss an die fünf Tage muss ein weiterer Corona-Test erfolgen. Außerdem muss die Einreise dem zuständigen italienischen Gesundheitsamt am Aufenthaltsort in Italien gemeldet werden. Bei der Rückkehr aus Italien nach Deutschland gilt ebenfalls eine Test- und Quarantänepflicht, sowie eine Meldepflicht nach der Rückkehr. Die Regelung gilt bis Mitte Mai.
Ministerpräsident Mario Draghi kündigte vergangenen Dienstag an, einen nationalen "Green Pass" in Italien schon ab der zweiten Maihälfte einzuführen. Damit können sich Tourist:innen weitgehend uneingeschränkt von Region zu Region bewegen.
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Urlaub in SPANIEN
Die Balearen und Teile des spanischen Festlands (Galicien, Valencia, Extremadura und Murcia) gelten nicht mehr als Risikogebiete. Für sie besteht keine Reisewarnung mehr, die Einreise ist grundsätzlich möglich. Allerdings muss für Reisen aus Risikoländern nach Spanien, zu denen derzeit auch Deutschland gehört, ein Corona-Test bei Einreise (PCR, nicht älter als 72 Stunden) vorgezeigt und ein Einreise-Formular ausgefüllt werden.
Von der Testpflicht generell ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren. Bei der Ankunft gibt es eine Gesundheitskontrolle. Dabei wird insbesondere die Körpertemperatur der Reisenden gemessen. Nach erfolgter Einreise ist dann keine Quarantäne mehr nötig.
Bei der Rückreise nach Deutschland aus einem spanischen Nicht-Risikogebiet gilt zwar eine Testpflicht am Abflugort – nicht jedoch nach der Ankunft in Deutschland. Bei der Rückreise aus einem Risikogebiet muss jedoch sowohl vor Abflug als auch zu Hause noch einmal getestet werden. Außerdem gilt eine Quarantänepflicht sowie eine Meldepflicht nach der Rückkehr.
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Urlaub in der TÜRKEI
Die Türkei ist eines der beliebtesten Reiseziele der Deutschen, gilt aber derzeit als Hochinzidenz-Gebiet. Heißt: Es gibt eine Reisewarnung für das ganze Land. Bei der Ein- und Ausreise ist ein negativer PCR-Test nötig (nicht für Kinder unter sechs Jahren), sowie eine Online-Registrierung. Beides darf nicht älter als 72 Stunden sein.
Nach der Registrierung erhalten Reisende einen Genehmigungscode („HES-Code“), der bei Kontrollen im Land vorgezeigt werden muss. Am Flughafen werden Temperaturmessungen durchgeführt. Ausreisende müssen vor der Rückkehr nach Deutschland innerhalb von 48 Stunden in der Türkei einen Corona-Test auf eigene Kosten machen.
Zu beachten ist auch: Regelmäßige Flugverbindungen zwischen der Türkei und Deutschland sind sehr ausgedünnt. Kurzfristige Flugstornierungen sind nicht auszuschließen, so dass Passagiere regelmäßig ihren Flugstatus überprüfen sollten.
Urlaub in PORTUGAL
Die Infektionslage in Portugal hat sich in vielen Landesteilen entspannt. Es gilt eine Teilreisewarnung des Auswärtigen Amts. Allerdings sind nicht notwendige, touristische Reisen aus Deutschland (Ländern mit 14-Tage-Inzidenz über 150) nach Portugal derzeit nach portugiesischer Rechtslage nicht erlaubt. Als Risikogebiete gelten zudem immer noch die Algarve, die Azoren und Madeira, für diese Regionen gibt es demnach eine Reisewarnung. Dort gilt eine Testpflicht (PCR, nicht älter als 72 Stunden) bei Einreise, sowie eine Quarantänepflicht bei der Rückkehr nach Deutschland (außer nach NRW nach negativem Test).
Wichtig: Der Corona-Test wird bei der Einreise nur in englischer oder portugiesischer Sprache anerkannt. Für Reisen mit dem Auto ist die Landgrenze zu Spanien wieder geöffnet. Auf Madeira kann alternativ auch bei der Einreise ein kostenfreier Corona-Test durchgeführt werden, dessen Ergebnis meist innerhalb von zwölf Stunden vorliegt. Bis dahin gilt jedoch Isolation im Hotel.
Auf Madeira gilt zudem bereits eine explizite Ausnahme für Geimpfte und Genesene: Sie sind von der Testpflicht befreit. Ganz anders auf den Azoren: Hier muss man sich bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen am sechsten sowie am zwölften Tag testen lassen.
Urlaub in KROATIEN
Ganz Kroatien gilt als Hochinzidenz-Gebiet. Touristen aus der EU können statt einem PCR-Test auch einen Antigen-Schnelltest bei der Einreise vorzeigen. Zu beachten ist aber: Wer mit einem Antigen-Schnelltest einreist und länger als zehn Tage in Kroatien bleiben will, muss innerhalb von zehn Tagen einen zweiten durchführen.
Ganz ohne Test dürfen Personen einreisen, die vollständig geimpft oder genesen sind. Kinder unter sieben Jahren müssen ebenfalls keinen negativen Test vorlegen. Nach dem Ausfüllen eines Online-Einreiseformulars erhalten Reisende eine ID, die bei der Einreise vorgezeigt werden muss.
Bei der Rückreise gilt die übliche Corona-Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten sowie eine Melde- und Quarantänepflicht. Für die Reise mit dem Auto gilt: Die Durchfahrt durch Slowenien ist möglich, wenn dies innerhalb von zwölf Stunden geschieht. Kurzstopps sind erlaubt. Reiserückkehrer müssen Österreich zudem ohne Zwischenstopp durchqueren. Ausnahmen gelten für kurzes Tanken und den Toiletten-Besuch.
Urlaub in ÖSTERREICH
In Österreich gelten derzeit noch besonders strenge Einreisebestimmungen mit Quarantäne. Das Land ist zudem Corona-Risikogebiet. Das bedeutet: Testpflicht nach der Rückreise, Quarantäne in Deutschland und Meldepflicht nach der Rückkehr. Nur die Gemeinden Jungholz und Mittelberg/Kleinwalsertal gelten nicht als Risikogebiete.
Wer derzeit aus einem Corona-Risikogebiet, etwa aus Deutschland, nach Österreich einreist muss sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Sie kann frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen PCR-oder Antigen-Test beendet werden. Erleichterungen bei der Einreise sollen jedoch am 19. Mai in Kraft treten. Dann soll die Quarantänepflicht für viele Länder, darunter Deutschland, entfallen.
Urlaub in GRIECHENLAND
Nach Griechenland kann nur mit einem negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) aus einem anerkannten Testlabor im Abreiseland gereist werden. Der Testnachweis muss eine begleitende Diagnose in englischer Sprache enthalten. Alternativ kann auch der Nachweis einer vollständigen Impfung vorgelegt werden.
Alle Reisenden müssen zudem spätestens 24 Stunden vor ihrer Abreise nach Griechenland ein Online-Formular ausfüllen – anschließend erhält man einen QR-Code, der bei der Einreise vorgezeigt werden muss. Achtung: Kann kein Code vorgezeigt werden, wird es teuer – bis zu 500 Euro Geldbuße. Es reicht aber ein Formular pro Familie. Ab dem 15. Mai will das Land wieder vollständig für den Tourismus öffnen.
Urlaub in FRANKREICH
Das Auswärtige Amt warnt nach wie vor vor nicht notwendigen, touristischen Reisen. Zwischen 6 und 19 Uhr sind Einreisen aber auch ohne triftigen Grund wieder möglich. Dazu muss ein negatives PCR-Testergebnis vorgewiesen werden, das nicht älter als 72 Stunden ist. Zusätzlich dazu muss ein Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Kinder bis 11 Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.
Eine siebentägige Quarantäne wird empfohlen, ist allerdings nicht verpflichtend. Genauso wird empfohlen, die nationale Corna-Warn-App zu verwenden.