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Jens Maier, Richter am Landgericht Dresden und Bundestagskandidat der AfD
© Sebastian Kahnert/dpa

Richter und AfD-Kandidat: In Sachsen weiter Ermittlungen gegen Jens Maier

Am Landgericht Dresden läuft ein Disziplinarverfahren gegen den AfD-Bundestagskandidaten Maier. Seine Äußerungen über Breivik werden nicht einbezogen.

Beim Landgericht Dresden läuft weiter das disziplinarrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den AfD-Bundestagskandidaten Jens Maier. Das teilte Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) jetzt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Landtagsabgeordneten Katja Meier mit. Berücksichtigt werden dabei sein Auftritt als Vorredner von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke am 17. Januar im Dresdner Ballhaus Watzke sowie verschiedene Facebook-Einträge.

Dagegen bleiben seine Äußerungen auf einer Veranstaltung des rechten "Compact"-Magazins am 19. April unberücksichtigt, teilte Gemkow weiter mit. Dort soll Maier Verständnis für den 77-fachen Massenmord des norwegischen Rechtsterroristen und Islamhassers Anders Breivik geäußert haben, wie damals unter anderem das SPD-Parteiblatt "Vorwärts" in seiner Online-Ausgabe berichtete. "Compact" nahm die Videoaufzeichnung der Veranstaltung nach erster Kritik an Maier vom Netz. Gemkow erklärt nun, "der authentische Redetext" habe sich als "nicht recherchierbar" erwiesen.

"Ende des Schuldkults" gefordert

Maier hatte als Höcke-Vorredner ein Ende des deutschen "Schuldkults" gefordert und von der "Herstellung von Mischvölkern" gesprochen. Gegen den Politiker, der als Gegenspieler der sächsischen AfD-Landeschefin und Bundesvorsitzenden Frauke Petry gilt, wurde im Mai in Sachsen ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet. Dieses sorgte innerhalb des Landesverbandes für heftige Debatten.

Gemkow spricht nun im Zusammenhang mit den Maier-Äußerungen im Ballhaus Watzke vom "Verdacht eines Dienstvergehens" - im Verstoß gegen die Pflicht, sich "innerhalb und außerhalb seines Amtes als Richter, auch bei politischer Betätigung, so zu verhalten, dass das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird". Ein Verstoß gegen dieses Mäßigungsgebot komme auch wegen verschiedener Facebook-Einträge in Betracht, die zudem "während der Dienstzeit (...) verfasst worden sein könnten". Beispielsweise hatte Maier im September 2014 geschrieben: "Was der Nationalsozialismus auf der politischen Strecke war, ist heute der Islam auf der religiösen."

Gemkow erklärt: "Das Disziplinarverfahren dauert an. Über eine disziplinarische Ahndung kann erst nach Abschluss der Ermittlungen entschieden werden."

Grüne sehen "erhebliche Verfehlungen" des Richters

Die Grünen-Abgeordnete Meier, verlangte, das Ermittlungsverfahren so rasch wie möglich abzuschließen - "auch um vor der Bundestagswahl Klarheit über diesen Kandidaten der AfD zu haben". Katja Meier sagte weiter: "Die erheblichen Verfehlungen des Richters Maier in seinen öffentlichen Reden und in den sozialen Netzwerken müssen sichtbare Konsequenzen haben, um das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit der sächsischen Gerichte wieder herzustellen."

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