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AfD-Politiker Björn Höcke (links), Jens Maier am vergangenen Dienstag in Dresden
© Facebook-Profil von Jens Maier
Update

Vorredner von Björn Höcke: Der Richter von der AfD: Ein Demagoge in Robe

Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen Jens Maier, AfD-Bundestagskandidat und Richter. Er war letzten Dienstag Vorredner von Björn Höcke - und ihm sehr ähnlich.

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Jens Maier, Richter am Landgericht Dresden und Bundestagskandidat der AfD, wird nun selbst zum Fall für die Justiz. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen den Richter nach dessen Dresdener Rede am Dienstag vergangener Woche bei einer Veranstaltung der Jugendorganisation der AfD. Oberstaatsanwalt Claus Bogner bestätigte Ermittlungen wegen des Paragrafen 130 Strafgesetzbuch, also Verdacht der Volksverhetzung.

Der AfD-Bundestagskandidat und Richter am Landgericht Dresden hatte sich als Vorredner von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke an enttäuschte NPD-Wähler gewandt: "Wir sind die neue Rechte." Er schimpfte auf "diese ganze gegen uns gerichtete Propaganda und Umerziehung, die uns einreden wollte, dass Auschwitz praktisch die Folge der deutschen Geschichte wäre". Und erklärte "diesen Schuldkult für beendet, für endgültig beendet". Aktuell im Land zu beobachten ist nach den Worten von Maier eine "Herstellung von Mischvölkern, um die nationalen Identitäten auszulöschen".

Nicht nur Passagen, die gesamte Rede werde im Kontext geprüft, sagte Oberstaatsanwalt Bogner. Er wies allerdings auf die besonders hohen Hürden des Straftatbestandes hin, denn die Meinungsfreiheit reiche sehr weit.

Der Präsident des Landgerichts Dresden, Gilbert Häfner, hatte bereits vergangene Woche angekündigt, disziplinarrechtliche Schritte gegen den aus Bremen stammenden Richter prüfen zu wollen. Bei den Äußerungen handele es sich um die private Meinung Maiers, die nicht die Meinung des Landgerichtes widerspiegele. "Im Rahmen der Dienstaufsicht wird geprüft werden, ob der Richter mit seinen Äußerungen das auch im privaten Bereich geltende Mäßigungsgebot laut Paragraph 39 des Richtergesetzes verletzt hat."

Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, nannte Maiers Äußerungen "unerträglich und völlig inakzeptabel". Er sagte dem Online Portal Legal Tribune Online: "Wer das Weltbild eines Björn Höcke teilt, macht sich als Vertreter des deutschen Rechtsstaates unglaubwürdig."

Künast: "Klare Verletzung" des Mäßigungsgebots

Das Deutsche Richtergesetz schreibt den Richtern Mäßigung vor. Ein Richter muss sich nicht nur im Amt, sondern auch privat so verhalten, dass er das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet. Er darf sich zwar politisch engagieren und in einer Partei aktiv sein - allerdings in Grenzen, wie das Bundesverfassungsgericht 1983 klargestellt hat. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit steht nämlich jedem Beamten und Richter nur privat zu und nur soweit es nicht seinen richterlichen Tätigkeiten im Weg steht. Der Richter muss  sein Amt "politisch neutral als Diener des Rechts" wahrnehmen, dazu gehört auch, dass er vorurteilslos handelt. Seine politische Betätigung darf also keinen Anlass geben, an seiner Unparteilichkeit zu zweifeln. Wann das der Fall ist, muss am Einzelfall entschieden werden.

Die Vorsitzende des Rechtausschusses im Bundestag, Renate Künast, begrüßt vor diesem Hintergrund, dass der Dresdner Landgerichtspräsident Häfner disziplinarrechtliche Schritte gegen Maier prüft. "Für jeden gilt, er muss sich stets so verhalten, dass seine Unabhängigkeit nicht gefährdet ist", sagte die Grünen-Politikerin dem Tagesspiegel. Sie kritisierte Maier auch dafür, dass er sich nicht von der Höcke-Rede distanziert hatte, in der dieser das Holocaust-Mahnmal als "Denkmal der Schande" bezeichnet und eine "erinnerungspolitische Wende um 180 Grad" gefordert hatte. Künast spricht von einer "klaren Verletzung" des Mäßigungsgebots.

Maier hatte Höckes Dresdener Rede gegen Kritik verteidigt. Natürlich habe diese "die ,Gesinnungspolizei' des Establishments zum Schwitzen" gebracht, schrieb er auf Facebook. "Da aber den ideologisch verwirrten Links-Grünen jegliche Argumente fehlen, können sie nur immer wieder die ,Nazi'-Keule herausholen, ohne zu begreifen, dass genau sie alles verkörpern, was eine totalitäre Diktatur definiert. Staatlich verordnete Ideologie, Hetze, Diffamierung und Ausgrenzung von Andersdenkenden - und das alles im Zeichen von Freiheit und Demokratie." Und weiter: "Vorherige totalitäre Systeme" wie zuletzt die DDR hätten "ihre volksfeindliche Politik" auch in diesen Zeichen getätigt. Sieht er also auch die Bundesrepublik als totalitäres System?

Auf Facebook teilt Maier regelmäßig Fakenews-Seiten. Nach seiner Nominierung im November als Direktkandidat im Bundestagswahlkreis Dresden I schrieb er in dem sozialen Netzwerk: "Es gibt keine wirkliche Meinungsfreiheit mehr."

Muslimische Frauen sind für Maier "Schleiereulen"

Die "Sächsische Zeitung" analysierte sehr ausführlich die Facebook-Kommentare Maiers. Demnach mag er die Facebook-Gruppe "Ja zu Björn Höcke", sympathisiert mit christlichen Fundamentalisten ebenso wie mit Schamanen, Polizisten, Kampfsportlern, Esoterik-Erotikern. Er hebt den Daumen für Menschen, die sich in asylfeindlichen Bewegungen engagieren. Unter seinem Facebook-Freundeskreis sind Nutzer zu finden, die sich von einem "illegalen Regime" bedroht sehen oder den Rechtsstaat schlicht für einen "Scheißstaat" halten.

Das Blatt hat mehr als 100 Einträge des Richters in dem sozialen Netzwerk dokumentiert. Auf Facebook mischt er sich gern in Debatten um die Themen Flüchtlinge und Islam ein. "Gestern lief mir an der Ampel so eine Schleiereule am Wagen vorbei. Ich war kurz davor, die Hupe zu betätigen. Ich kann nur noch Wut und Zorn für dieses Gesinde empfinden", schrieb er am 20. August 2014 in einem Kommentar. Asylsuchende sind für ihn "potenzielle Kriminelle". Im September 2014 analysierte er: "Was der Nationalsozialismus auf der politischen Strecke war, ist heute der Islam auf der religiösen."

Im November 2014 postete er, die evangelische Kirche sei zu einer "Unterabteilung der Grünen verkommen", drei Monate später schrieb er, die Katholische Kirche solle sich fragen, "ob es nicht sinnvoller wäre (...), Kinderfickern die Grenzen aufzuzeigen".

Auch die Reichsbürger-Ideologie ist Maier nicht fremd. So schrieb er im Mai 2015, die Rote Armee könne nicht wirklich als Befreier angesehen werden. "Was die Amerikaner mit dem Sieg verbanden, kann man heute sehen. Wir sind nicht souverän und werden es nicht werden. Ist das Befreiung? Wir warten auf Befreiung." Im Januar 2015 schrieb er, die Pegida-Bewegung werde etwas bewirken, "wenn sich in den vom Alltags-Dschihad wirklich betroffenen Städten nennenswerter Widerstand formiert und sich die Leute auf die Straße trauen. Durchhalten!" In einem anderen Eintrag bekennt er sich: "Ich bin rechts. Na und?"

Als Richter verbot Maier Kritik an der NPD

Zweifel an seiner Unparteilichkeit hatte Richter Maier auch in einem anderen Fall aus dem Jahr 2016 aufkommen lassen, als er zugunsten der NPD dem Extremismusforscher Steffen Kailitz per einstweiliger Verfügung verbot, sich kritisch über die Partei zu äußern. Wenig später hob Maier seinen Beschluss wieder auf, allerdings nur, weil er die Sache nicht für eilbedürftig hielt, was für die einstweilige Verfügung Voraussetzung ist. In der Hauptsache (Az. 3 O 1225/16) ist die Verhandlung nun auf den 23. März gelegt worden, wie eine Sprecherin am Landgericht Dresden mitteilte.

Auch die Partei prüft Konsequenzen

Konsequenzen in der AfD für den Bundestagskandidaten, der in Dresden dem CDU-Hinterbänkler Andreas Lämmel das Direktmandat streitig machen will? Vorerst offen. Sachsens AfD-Generalsekretär Uwe Wurlitzer sagte vergangene Woche nach der Veranstaltung der AfD-Jugend im Ballhaus Watzke: "Ich muss mit Herrn Maier erstmal reden. Ich habe nicht nachvollziehen können, was er dort gesagt hat." Seitdem hat der Vertraute von Parteichefin Frauke Petry noch nicht mit Maier sprechen können. Aber, sagt Wurlitzer: "Ich bin der festen Überzeugung, dass die AfD nicht die neue Rechte ist. Ich weiß nicht, was ihn an diesem Abend geritten hat, diesen Blödsinn von sich zu geben". Möglicherweise wird der Fall den AfD-Landesvorstand beschäftigen, der am Dienstag kommender Woche das nächste mal tagt.

Auch Höckes Rede wird auf Volksverhetzung geprüft

Nicht nur gegen Maier sind laut Staatsanwaltschaft Dresden etliche Anzeigen bei der sächsischen Justiz, darunter auch einige aus dem Ausland, eingegangen. Auch dem Thüringer AfD-Chef Höcke wurde der Vorwurf der Volksverhetzung gemacht. Hier allerdings steht dessen Immunität als Landtagsabgeordneter den Ermittlungen vorerst im Wege. Dennoch werde man auch Höckes Rede rechtlich prüfen, sagte Bogner. Ergebe sich dann der Verdacht der Volksverhetzung, werde man den Erfurter Landtag um die Genehmigung bitten, auch gegen Höcke ermitteln zu dürfen, sagte der Sprecher. Doch bis dahin sei es noch ein langer Weg.

Höcke hatte von "dämlicher Bewältigungspolitik" mit Blick auf das Gedenken an den Holocaust gesprochen. Deutschland befinde sich noch immer im "Gemütszustand eines total besiegten Volkes", der soziale Frieden sei besonders durch "Import fremder Völkerschaften" bedroht. In beiden Fällen ist der Inhalt der Reden unstreitig. Es handelt sich damit um eine rein rechtliche Prüfung, die Tatsachen stehen fest. Wann die Entscheidung über eine mögliche Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Höcke fällt, wollte Bogner nicht voraussagen.

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