Covid-19 schränkt die Grundrechte ein: In der jetzigen Krise darf, ja muss die Regierung autoritär durchgreifen
Wie stark darf die Freiheit der Person in Zeiten des Coronavirus eingeschränkt werden? Angela Merkel muss heute Zumutungen benennen. Ein Kommentar.
Die Kraft der westlichen Systeme beruht auf der Legitimität ihrer Herrschaftsstrukturen und dem Vertrauen der Bürger in ihre Regierungen. Daraus folgt, dass alle Maßnahmen plausibel begründet werden.
Bewegungsfreiheit als elementares Grundrecht
Angela Merkel wendet sich heute Abend in einer Fernsehansprache an das deutsche Volk. Sie muss sich und die Politik ihrer Regierung in der Coronakrise erklären. Wer aber an die Einsicht der Menschen appelliert, muss auch Zumutungen als solche benennen.
Die eklatanteste Zumutung ist der staatliche Eingriff in die Freiheitsrechte, besonders in das Recht auf körperliche Bewegungsfreiheit. Es ist ein elementares Grundrecht, ein Fundament der menschlichen Identität.
Die Urlust des Menschen
Bei Kindern paart sich meist Freude mit Stolz. Sie entdecken ihre Umgebung, wenn sie anfangen, sich zu bewegen. Wenn sie zum ersten Mal selbstständig vom Bauch auf den Rücken rollen – und zurück, wenn sie krabbeln, um Distanzen zu überwinden, wenn sie laufen lernen. Das gelingt oft spielerisch, weil es einer Urlust entspringt - der Aneignung der Welt durch das eigene Tun, durch Fortbewegung.
Abenteurer, Entdecker, Eroberer, Astronauten: Viele ihrer Geschichten faszinieren, weil sie von der Möglichkeit handeln, Grenzen zu überwinden, Räume zu sprengen, sich in Neues vorzuwagen. Die Olympischen Spiele bestanden am Anfang nur aus einem Stadionlauf.
Viele bahnbrechende Erfindungen – vom Rad über das Auto bis zum Flugzeug und der Apollo-Mission – künden vom Mobilitätsdrang der Menschen. Frei nach Descartes: Ich bewege mich fort, also bin ich.
Notwendig, aber widernatürlich
In der Coronakrise gilt eine andere Maxime: Ich bewege mich nicht fort, denn nur so wird die Ausbreitung des Virus verlangsamt. Weltweit werden Menschen unter Quarantäne gestellt, Grenzen geschlossen, Ausgangssperren verhängt. Das alles ist notwendig, aber widernatürlich. Anders herum: Das alles ist widernatürlich, aber notwendig. Dringend notwendig sogar.
„Von der Menschlichkeit in finsteren Zeiten“: So lautet der Titel ihrer Dankrede, die Hannah Arendt im September 1959 in Hamburg zur Entgegennahme des Lessing-Preises hielt. Darin befasst sich die Philosophin auch mit der Bewegungsfreiheit. Der Passus, klug und ergreifend, sei in voller Länge zitiert:
„Von allen spezifischen Freiheiten, die uns in den Sinn kommen mögen, wenn wir das Wort ,Freiheit‘ hören, ist die Bewegungsfreiheit nicht nur die historisch älteste, sondern auch die elementarste; das Aufbrechen-Können, wohin man will, ist die ursprünglichste Gebärde des Freiseins, wie umgekehrt die Einschränkung der Bewegungsfreiheit seit eh und je die Vorbedingung der Sklaverei war.“
Die Freiheit der Person ist unverletzlich
Die Freiheit der Person ist in Deutschland ein Grundrecht, sie ist unverletzlich. Als körperliche Bewegungsfreiheit umfasst sie das Recht jedes Menschen, jeden zulässigen Ort seiner Wahl zu betreten, dort zu verbleiben und diesen zu verlassen, ohne durch die Staatsgewalt daran gehindert zu werden.
In besonderen Situationen darf in dieses Recht freilich, wie es derzeit geschieht, durch die Regierenden eingegriffen werden. Dass sie damit ebenso in die „ursprünglichste Gebärde des Freiseins“ eingreifen, darf allerdings nicht bagatellisiert werden.
Es geht nicht allein um die Frage, wie lange wir es zu Hause aushalten. Sondern es geht vor allem um eine Zumutung – um die zeitlich begrenzte Suspendierung eines Freiheitsrechts, das zum Fundament des Menschseins gehört.
Der grundsätzliche Unterschied
Als das kommunistische Regime in China mit drastischen Maßnahmen auf die Coronakrise reagierte, hieß es, das Verhalten autoritärer Staaten könne für demokratisch verfasste Länder kein Vorbild sein. Solche Stimmen sind leiser geworden, je schneller auch in Europa und den USA die Zahl der Infizierten nach oben schnellte.
Warum wir uns dennoch grundsätzlich von Diktaturen unterscheiden und unsere Werte bewahren, muss die Bundeskanzlerin überzeugend darlegen. Die Bewegungsfreiheit ist ein kostbares Gut. Ihr sollte, trotz aller Einschränkungsnotwendigkeit, auch nachgetrauert werden. Wer sich in extremer Zeit in das Notwendige fügt, darf sich die Sehnsucht nach einer heilen Welt bewahren.