Digitalpakt für Schulen: Im Streit ums Grundgesetz sind Lösungen erkennbar
Wie weit darf der Bund den Ländern bei der Digitalisierung der Schulen helfen? Eine zentrale Frage scheint geklärt. Doch nicht alle Kompromisse sind belastbar.
Das Vermittlungsverfahren zu den geplanten Grundgesetzänderungen für mehr Bundeseinfluss in der Bildung und im sozialen Wohnungsbau verlängert sich. Ursprünglich war geplant, schon am Dienstag zu einem Ergebnis zu kommen – dann hätte der Digitalpakt für die Schulen, der an dem Verfahren hängt, in dieser Woche durch beide Kammern gehen können.
Doch die Kompromisse, die eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe am Montag beschlossen hatte, waren nicht vollständig belastbar. Während es aus der SPD hieß, man könne damit leben, haben andere Parteien, voran die Union, noch Klärungsbedarf. Angepeilt ist nun eine Einigung in der kommenden Woche.
Immerhin scheint ein Streitpunkt vom Tisch zu sein. Der Bundestag hatte verlangt, dass Finanzhilfen des Bundes künftig immer „in mindestens gleicher Höhe durch Landesmittel“ ergänzt werden sollten. Aus Sicht der Länder ein Eingriff in ihre Haushaltsautonomie und der Hauptgrund, weshalb der Bundesrat im Dezember den Vermittlungsausschuss anrief.
Nun soll es nach Tagesspiegel-Informationen im Artikel 104b des Grundgesetzes, in dem Finanzhilfen für Investitionen geregelt werden, nur heißen: „Die Mittel des Bundes werden zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder bereitgestellt.“ Eine feste Quote soll es nicht geben.
Es soll nur um Infrastruktur gehen
Auch der Artikel 104c, der vor allem auf Druck von FDP und Grünen im Bundestag so umformuliert wurde, dass einige Ministerpräsidenten eine Einmischung in die Schulpolitik inklusive des Personals befürchteten, wird wohl klarer gefasst – indem eindeutig nur Infrastrukturinvestitionen möglich sind. Streit gibt es offenbar um die Kontrollmöglichkeiten, welche die Bundesseite wünscht, um die Verwendung der Gelder aus dem Bundesetat mehr oder weniger detailliert nachverfolgen zu können. Auch hier gibt es Länderbedenken, was die eigene Autonomie betrifft.
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) setzt darauf, dass es bis allerspätestens Ostern eine Einigung mit dem Bund über Geld für die Schuldigitalisierung gibt. „Bis Ostern muss ein Knopf dran sein. So viel ist klar“, sagte er am Dienstag in Stuttgart. Möglicherweise könne es auch sehr schnell eine Einigung geben. Die Bundesländer ließen sich aber nicht unter Druck setzen. Klar sei, dass der Bundesrat der Grundgesetzänderung, wie sie vom Bundestag beschlossen wurde, nicht zustimmen werde.