Debatte um Netzpolitik.org: Harald Range macht die beste Figur
Die Schwierigkeit der Affäre um den vermeintlichen Landesverrat der Plattform Netzpolitik.org ist: Alle haben Recht. Nur einer handelt bisher am klügsten. Ein Kommentar.
Wenn einer für erledigt erklärt wird, weil er seinen Job macht, hat er alles Recht, sich dagegen zu wehren. Harald Range wurde zum Buhmann der Affäre um den angeblichen Landesverrat von zwei Journalisten, weil er ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet hat. Justizminister Heiko Maas (SPD) will ihn bremsen, Range poltert zurück und kritisiert einen „unerträglichen Eingriff“ in die Unabhängigkeit der Justiz, weil das „mögliche Ergebnis politisch nicht opportun erscheint“.
Die Schwierigkeit der Affäre ist: Alle haben Recht. Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen hat das Recht, auch mit den Mitteln einer Strafanzeige seines Amtes gegen den Verrat von Dienst- oder Staatsgeheimnissen vorzugehen. Range hat das Recht (und die Pflicht), Ermittlungen einzuleiten, wenn er einen entsprechenden Anfangsverdacht erkennt. Minister Maas hat das Recht, den ihm unterstellten Strafverfolger dennoch zu stoppen und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) das Recht, ihm dabei den Rücken zu stärken. Nicht zuletzt haben die beiden betroffenen Aktivisten der Enthüllungsplattform „Netzpolitik.org“ das Recht, sich als Opfer schreienden Unrechts zu präsentieren und an der großen Glocke der Pressefreiheit zu bimmeln.
Wenn alle Recht haben, wird deutlich, dass Recht kein Maßstab sein kann, um die Vorgänge zu bewerten. Es geht um Gefühl und politische Klugheit. Verfassungsschutzpräsident Maaßen ist für beides kaum bekannt, er wollte wohl dasselbe, was „Netzpolitik“ gelegentlich tut: provozieren und gucken, was passiert. Denn natürlich weiß er, dass Strafverfahren wegen Presseveröffentlichungen in demokratischen Ländern ein vermintes Gelände sind.
Range hat bisher am meisten Gefühl und Klugheit gezeigt
Der Justizminister wiederum schiebt gerne Bedenken zugunsten flotter Statements beiseite, die ihn als Aktivposten der Regierung ausweisen. Wenn Range Mist gebaut hätte, hätte er ihn aufhalten müssen. Wenn Maas dazu aber ein Gutachten braucht, beweist dies nur, dass er bei einer Einschätzung mitmischen will, die sachlich dem Generalbundesanwalt zusteht, nämlich der Frage, ob es sich bei den Veröffentlichungen von „Netzpolitik“ um ein Staatsgeheimnis handelt. Merkel schließlich hätte sich ganz raushalten können; das Kanzleramt hat selbst Presseveröffentlichungen im Visier und verzichtet bisher wohlweislich darauf, die Justiz mit Strafanzeigen in Zugzwänge zu bringen, wie sie einschließlich der politischen Folgen nun zu beobachten sind.
Von allen am meisten Gefühl und Klugheit hat dagegen bisher Range gezeigt, obwohl diese Eigenschaften gerade in seinem Amt am ehesten verzichtbar sind. Er hat trotz Anfangsverdachts frühzeitig auf weitere Ermittlungsmaßnahmen verzichtet, er hat ein externes Gutachten geholt, weil er sich allein auf das Vorbringen der Verfassungsschützer nicht verlassen will; er hat die Beschuldigten von den Ermittlungen in Kenntnis gesetzt, so dass sich diese angemessen verteidigen können. Es ist bislang nicht erkennbar, weshalb es hier ministerieller Weisungen bedürfen sollte.