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Das älteste Gewerbe der Welt nennt es der Volksmund.
© picture alliance / dpa

Prostitutionsgesetz: Gütesiegel für Bordelle

Union und SPD sind sich in ersten Punkten einig über ein neues Prostitutionsgesetz: Sexarbeiterinnen müssen sich anmelden, Bordelle brauchen künftig eine amtliche Erlaubnis.

Die Koalitionsparteien haben sich in einem Kernpunkt zur Reform des Prostitutionsgesetzes geeinigt: Prostituierte sollen künftig der Anmeldepflicht unterliegen, Bordelle ausdrücklich genehmigt werden – dafür genügte bisher die Anmeldung beim Gewerbeamt. Außerdem will die Koalition „menschenunwürdige Geschäftspraktiken“ wie Flatrate-Sex und Gruppensex-Partys (Gang Bang) verbieten. SPD und Union zeigten sich anschließend beide zufrieden. Wichtige Streitpunkt sind allerdings noch nicht gelöst und die Anmeldepflicht für Prostituierte dürfte auf deren massiven Widerstand stoßen.

Streit um Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag hatten SPD und Union im Dezember vereinbart, Frauen „vor Menschenhandel und Zwangsprostitution besser (zu) schützen und die Täter konsequenter (zu) bestrafen“. Die Union legte im Frühjahr ein Eckpunktepapier vor, das ein Mindestalter für Prostituierte von 21 Jahren vorsieht, verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen für die Prostituierten und Strafen für Kunden von Zwangsprostituierten. Das lehnte die SPD ab. Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) bekräftigte vor dem Koalitionstreffen am Donnerstag ihr Nein zu Mindestalter und Strafen.

Schweden verbot die Prostitution 2000

Das jetzt gültige Prostitutionsgesetz entstand unter der rot-grünen Regierung von Gerhard Schröder (SPD) und ist seit Januar 2002 in Kraft. Es gilt als eines der weltweit liberalsten – was ihm den Vorwurf einbrachte, Deutschland zum „Bordell Europas“ gemacht zu haben. Seit 2002 gilt Sexarbeit nicht mehr als „sittenwidrig“, sondern als Dienstleistung. Prostituierte haben die Möglichkeit, sich in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung anzumelden. Zwei Jahre zuvor hatte Schweden Prostitution verboten; bestraft werden seither die Kunden von Sexarbeit. Frankreich hat einen ähnlichen Versuch unternommen – der Senat, die zweite Parlamentskammer, lehnte dies kürzlich mit dem Hinweis ab, das gefährde die dann versteckt arbeitenden Huren mehr als ihre Kunden.
Dass gerade die gefährdet würden, die man zu schützen behaupte, meinen auch die Kritikerinnen der geplanten deutschen Gesetzesnovelle. So trüge das Schutzalter von 21 Jahren nur dazu bei, dass „junge Frauen unter 21 Jahren in die Illegalität gedrängt würden“, sagte die Grünen-Frauenpolitikerin Ulle Schauws kürzlich dem Tagesspiegel. Eine Anfrage der Grünen brachte zutage, dass die Regierung für die von der Union behauptete Nachfrage nach immer jüngeren Frauen im Gewerbe keinen Beleg hat.

Zwangsouting durch Meldepflicht

Die nun offenbar beschlossene Pflicht für Prostituierte, sich registrieren zu lassen, bekämpft der „Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen“: Wo sie jetzt schon gelte, seien die Daten der betroffenen Frauen und Männer nicht geschützt und würden weitergegeben. Ein „Zwangsouting“ sei für sie aber eine persönliche Katastrophe, da Sexarbeit trotz deren Legalisierung weiter gesellschaftlich geächtet sei. Für Bordellkontrollen fordert der Verband, dass sie die Menschenwürde der Sexworker achteten. „Aufsuchende Arbeit der Polizei“ wirke stärker als Razzien. Auch Strafen für Freier seien kontraproduktiv: Schon jetzt lieferten sie oft Hinweise auf Menschenhandel. Strafen würden sie aber davon abschrecken, zur Polizei zu gehen.

Gewerbeaufsicht muss mehr tun

Eine veränderte Gewerbeaufsicht für Bordelle eint bisher allerdings – bei Unterschieden im Detail – Kritikerinnen wie Befürworterinnen des Gesetzes. Dass „jede Pommesbude“ mehr Auflagen bekomme als ein Bordell, wie Frauenministerin Schwesig sagt, gilt nach Meinung von Expertinnen in der Praxis seit Jahren. Die Berliner Juristin Margarete von Galen, eine der besten Kennerinnen des Gesetzes und seiner Folgen, hatte sich kürzlich im Tagesspiegel ebenfalls für eine Genehmigung ausgesprochen. Die Erfahrungen aus zwölf Jahren Prostitutionsgesetz zeigten, dass die Gewerbeämter hier „weitgehend versagt“ und auf Kontrollmöglichkeiten verzichtet hätten. Die Erlaubnispflicht für Bordelle würde sie zwingen, „ihrer Kontrollpflicht auch wirklich nachzukommen“. Vorbild könne das Gaststättengesetz sein.

Gegen Menschenhandel gibt es andere Mittel

Dass ein anderes Prostitutionsgesetz freilich gegen Menschenhandel wirke, wie der Koalitionsvertrag meint, hält Heike Rabe, Expertin für Menschenhandel im Deutschen Institut für Menschenrechte, für eine „Überfrachtung“ des Gesetzes. Wenn die Regierung etwas gegen Menschenhandel tun will, „sollte sie nicht nur das Prostitutionsgesetz reformieren, sondern auch zum Beispiel das Aufenthaltsrecht“, sagt Rabe. Wäre das Aufenthaltsrecht einer Frau nicht mehr von ihrer Zeugenaussage in einem Menschenhandelsprozess abhängig, „wäre mehr gewonnen als dadurch, Freiheitsrechte von Prostituierten einzuschränken, die legal und freiwillig arbeiten“.

Andrea Dernbach

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