Vermögensteuer oder Erbschaftssteuer: Grüne vor Kampfabstimmung in der Steuerpolitik
Die Grünen wollen mit ihrer Steuerpolitik die Vermögensungleichheit in Deutschland bekämpfen. Doch welches Instrument dafür das beste ist, darüber gibt es vor dem Bundestagswahlkampf Streit.
Den Grünen steht auf dem Parteitag im November eine Kampfabstimmung über die Steuerpolitik bevor. Der Bundesvorstand konnte sich nach Informationen des Tagesspiegel nicht einigen, mit welchen Forderungen zur Vermögensbesteuerung die Partei in die Bundestagswahl 2017 ziehen soll. Das geht aus dem Leitantrag zum Thema Gerechtigkeit hervor, über den die Delegierten in Münster abstimmen sollen.
Einig sind sich die Grünen lediglich beim Ziel: Es gebe die Notwendigkeit, „mit einer verfassungsfesten, ergiebigen und umsetzbaren Vermögensbesteuerung einer sich verstärkenden Vermögensungleichheit entgegen zu wirken und die Mittel zu erwirtschaften, die für die Finanzierung von Maßnahmen zu mehr Chancengleichheit vor allem im Bildungsbereich notwendig sind“, heißt es in dem 26-seitigen Papier. Doch welches Instrument dafür das beste ist, darüber gibt es Streit.
Der Parteivorstand schlägt deshalb zwei Varianten vor: Die eine sieht die Wiederbelebung der Vermögensteuer vor, für die der linke Flügel eintritt. Die Millionärssteuer (mit einem Steuersatz von maximal einem Prozent und einem Freibetrag von einer Million Euro) soll dem Staat Einnahmen von zehn Milliarden Euro bringen. Der Realoflügel bevorzugt eine Besteuerung von Erbschaften, bei der alle Vermögensarten gleich behandelt werden.
Individuelle Besteuerung statt Ehegattensplitting
Beim Ehegattensplitting fordern die Grünen, zu einer individuellen Besteuerung überzugehen. Doch es gibt noch keinen Konsens, wie der Übergang gestaltet werden soll. Eine Variante sieht vor, dass es einen Bestandsschutz für bereits geschlossene Ehen geben soll. Die zweite Variante sieht vor, dass für diese das Splitting über zehn bis 20 Jahre abgeschmolzen werden soll. Im Gegenzug soll die Förderung von Familien mit Kindern und Alleinerziehenden ausgebaut werden.
Auch hier gibt es zwei Vorschläge: eine Kindergrundsicherung in Höhe von 306 Euro im Monat (das entspricht dem derzeit höchsten Kinder-Regelsatz) oder alternativ ein Kindergeld-Bonus, der vom Einkommen abhängt und der dafür sorgen soll, dass bei allen Kindern das Existenzminimum gedeckt ist (derzeit 384Euro).
Der Antrag zur Gerechtigkeit beschäftigt sich aber nicht nur mit der Steuerpolitik. Die Grünen fordern ein umfangreiches Investitionsprogramm: In Bildung soll mehr Geld fließen (sieben des Prozent des Bruttoinlandsprodukts in allgemeine Bildung und 3,5 Prozent in Forschung und Entwicklung). Mit einem bundesfinanzierten Schulsanierungsprogramm sollen die Kommunen über fünf Jahre um zehn Milliarden Euro entlastet werden. Innerhalb von zehn Jahren sollen außerdem eine Million dauerhaft günstiger Wohnungen geschaffen werden. Die Hartz-IV-Regelsätze sollen erhöht werden und im Gesundheitswesen soll es eine Bürgerversicherung geben. Die Grünen verlangen außerdem, dass das Rentenniveau nicht weiter fallen soll.