Nach Ausschluss von Bundestagswahl: Grüne im Saarland reichen Beschwerde gegen abgelehnte Landesliste ein
Nach Streit um die Spitzenkandidatur im Saarland wurde die Landesliste der Grünen nicht zur Bundestagswahl zugelassen. Nun hoffen sie, dass es doch noch klappt.
Die saarländischen Grünen haben am Montag Beschwerde gegen die Ablehnung ihrer Landesliste für die Bundestagswahl eingereicht. Der Bundeswahlausschuss werde an diesem Donnerstag darüber entscheiden, sagte Grünen-Politikerin Lisa Becker aus Blieskastel, die als Vertrauensperson der Partei fungiert. „Wir hoffen, dass wir Gehör finden und unsere Landesliste noch zugelassen wird.“
Ohne Landesliste könnte man im Saarland bei der Bundestagswahl am 26. September keine Zweitstimme abgeben. Bei der Bundestagswahl 2017 hatten die Grünen an der Saar 35 117 Zweitstimmen bekommen.
Der Landeswahlausschuss im Saarland hatte die Nicht-Zulassung der Landesliste am Freitag damit begründet, dass Delegierte bei der Aufstellungsversammlung zur Liste ausgeschlossen worden waren. Dies sei ein schwerer Fehler gewesen und verletze das Demokratieprinzip.
Hintergrund ist ein schwerer Streit in der Landespartei um die Aufstellung der Liste. Beim ersten Versuch war am 20. Juni der aus Saarlouis stammende Ex-Landesparteichef Hubert Ulrich auf Platz eins und damit zum Spitzenkandidaten der Saar-Grünen gewählt worden. Ein Schiedsgericht der Grünen erklärte die Wahl dieser Liste danach aber für ungültig, weil auch nicht stimmberechtigte Parteimitglieder mitgewählt hatten. Zudem sah es einen Verstoß gegen das Frauenstatut der Partei. Ulrich ist Sprecher des Ortsverbands Saarlouis.
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Vor dem zweiten Anlauf der Listenwahl hatte das Bundesschiedsgericht der Grünen dann 49 Delegierte aus dem Ortsverband Saarlouis ausgeschlossen. Die daraufhin am 17. Juli aufgestellte Liste mit Jeanne Dillschneider an der Spitze ließ der Landeswahlausschuss nun nicht zu. Nach dem Ausschluss hatten sich mehrere Delegierte der Grünen aus dem Verband Saarlouis mit Einwänden gegen die Listen-Aufstellung an die Landeswahlleitung gewandt und um eine „intensive Prüfung“ gebeten.
Becker sagte, sie habe die Beschwerde bei der Landeswahlleiterin in Saarbrücken eingereicht, die diese dann an den Bundeswahlleiter weitergebe. „Wir hatten gar keine andere Wahl als uns auf die Bundesschiedsgerichtsbarkeit zu verlassen“, sagte Becker. Hätten wir uns dem widersetzt, hätte laut Bundessatzung ein Parteiausschluss gedroht. Die Saarlouiser Delegierten machen rund ein Drittel der Delegierten aus. (dpa)
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