IWF-Chefin: Gericht spricht Christine Lagarde schuldig - aber keine Strafe
IWF-Chefin Christine Lagarde habe in ihrer Zeit als französische Finanzministerin im Fall Bernard Tapie fahrlässig im Amt gehandelt, so das Urteil.
IWF-Chefin Christine Lagarde ist im Prozess um eine Millionen-Zahlung an den Unternehmer Bernard Tapie schuldig gesprochen worden. Der Gerichtshof der Republik sah es in dem am Montag veröffentlichten Urteil als erwiesen an, dass sie im Zusammenhang mit einer 400-Millionen-Euro-Zahlung an Tapie als frühere französische Finanzministerin fahrlässig gehandelt hat.
Sowohl ihre Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft haben einen Freispruch gefordert. Sie selbst hatte zum Ende der Verhandlung am Freitag erneut beteuert, nach bestem Gewissen gehandelt zu haben. Die damalige Ministerin hatte 2007 einem Schiedsverfahren zugestimmt, um einen langwierigen Rechtsstreit mit dem gut politisch gut vernetzten Tapie beizulegen. Als die Schiedsmänner diesem daraufhin mehr als 400 Millionen Euro zusprachen, verzichtete Lagarde auf einen Einspruch. Inzwischen vermutet die Justiz, dass das Schiedsverfahren nicht mit rechten Dingen zuging: Es soll Verbindungen zwischen Tapie und einem der drei Schiedsleute gegeben haben. Der Schiedsspruch wurde von Zivilgerichten deshalb bereits aufgehoben und Tapie zur Rückzahlung des Betrags verurteilt. Zudem laufen Betrugsermittlungen gegen mehrere Beteiligte, darunter Lagardes früheren Büroleiter.
Der Generalstaatsanwalt sprach in seinem Plädoyer von einer „schlechten Entscheidung“, die aber kein strafrechtliches Delikt sei - es ergebe sich allenfalls eine politische Verantwortlichkeit. Die Staatsanwaltschaft wollte es ohnehin nicht zu einem Prozess kommen lassen und hatte bereits im vergangenen Jahr eine Einstellung des Verfahrens beantragt. Die Ermittlungsrichter entschieden damals aber anders: Die Untersuchungskommission des Gerichts warf Lagarde vor, sich vor ihren Entscheidungen nicht ausreichend mit der Materie befasst zu haben. Das Schicksal der einflussreichen Finanzmanagerin liegt nun in den Händen des Gerichtshofs der Republik. Dieses Spezialgericht ist nur für Vergehen französischer Regierungsmitglieder im Rahmen ihres Amtes zuständig. Es wurde 1993 geschaffen und tagt sehr selten, das Verfahren gegen Lagarde ist erst der fünfte Prozess.
Lagarde war von 2007 bis 2011 Wirtschafts- und Finanzministerin unter dem damaligen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy. In dieser Funktion war sie maßgeblich für Frankreichs Reaktion auf die internationale Finanzkrise verantwortlich, die mit dem Platzen der Immobilienblase in den USA begonnen hatte. Nach dem Rücktritt ihres Landsmanns Dominique Strauss-Kahn als geschäftsführender Direktor des IWF übernahm Lagarde 2011 dessen Nachfolge. (dpa, AFP)
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