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IWF-Chefin Christine Lagarde.
© AFP

Prozess gegen IWF-Chefin: Ein Schiedsspruch mit Folgen für Christine Lagarde

Von heute an muss sich IWF-Chefin Christine Lagarde in Paris vor Gericht verantworten. Es geht um eine umstrittene Entschädigung für den Unternehmer Bernard Tapie.

In geldpolitischen Notfällen will Christine Lagarde auch in den nächsten Tagen ansprechbar bleiben, aber ansonsten hat sich die 60-Jährige jetzt erst einmal Urlaub genommen. Die Französin kann sich ihrer Aufgabe als geschäftsführende Direktorin des Internationalen Währungsfonds (IWF) in Washington in der Weihnachtszeit nur eingeschränkt widmen, denn in Paris steht ihr Ruf auf dem Spiel: Ab diesem Montag muss sie sich vor dem Gerichtshof der Republik verantworten.

Spezieller Gerichtshof für Regierungsmitglieder

Der Gerichtshof war 1993 geschaffen worden, um eine strafrechtliche Verfolgung von Regierungsmitgliedern zu erleichtern. Im Prozess gegen Lagarde geht es um die schillernde Figur des Unternehmers Bernard Tapie, der in den 90er Jahren die damalige Staatsbank Crédit Lyonnais mit dem Verkauf seiner Aktien beim Sportartikelhersteller Adidas beauftragte. Die Bank erwarb die Anteile und verkaufte sie anschließend doppelt so teuer an den Unternehmer Robert Louis-Dreyfuss.

Erste Finanzministerin, erste IWF-Chefin

Zu dieser Zeit verfolgte Christine Lagarde noch ihre Laufbahn in der amerikanischen Anwaltskanzlei Baker & McKenzie, wo sie als Spezialistin für Arbeitsrecht kometenhaft aufstieg. Die Karriere der hochgewachsenen Ex-Synchronschwimmerin ging anschließend ungebremst weiter: Als erste Frau wurde sie 2007 in der Ära des konservativen Präsidenten Nicolas Sarkozy Finanz- und Wirtschaftsministerin, als erste Frau übernahm sie 2011 den Spitzenposten beim IWF. Zu Beginn dieses Jahres wurde sie für fünf weitere Jahre im Amt bestätigt.

Doch nun beugen sich die Richter in Paris erneut über einen umstrittenen Schiedsspruch in der Affäre um Tapies Adidas-Aktien, an dem Lagarde im Jahr 2008 als Ministerin beteiligt war. Ein Schiedsgericht sprach dem Unternehmer, der sich geprellt sah, eine Entschädigung von rund 400 Millionen Euro zu. Im vergangenen Jahr machte ein Berufungsgericht die Entscheidung wieder rückgängig. Gegen Lagarde wurde ihrerseits der Vorwurf erhoben, sie habe seinerzeit vorschnell der Entschädigung für Tapie zugestimmt und fahrlässig gehandelt.

Theoretisch droht Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr

Bei einer Verurteilung drohen Christine Lagarde theoretisch bis zu einem Jahr Gefängnis und eine Geldstrafe von 15.000 Euro. Den Vorwurf, seinerzeit gemeinsame Sache mit dem Unternehmer Tapie gemacht zu haben, hat sie zurückgewiesen. Ob sie im Fall einer Verurteilung weiter IWF-Chefin bleiben würde, hat Lagarde bislang offen gelassen.

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