IWF-Chefin vor Gericht: „Ich habe nicht die Absicht zu schweigen“
Die IWF-Chefin Christine Lagarde verteidigt sich vor Gericht gegen den Vorwurf der Fahrlässigkeit.
Im Pariser Justizpalast herrschte großer Andrang. 80 Kameraleute, 62 Journalisten, 44 Medien aus aller Welt, warteten auf den Prozess des Jahres. Im Mittelpunkt: Die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), Christine Lagarde. Die 60-jährige grauhaarige ehemalige französische Wirtschafts- und Finanzministerin strahlte zuversichtlich in die Kameras – minutenlang. Wie zum Zeichen ihres Optimismus trug sie zum grauen strengen Kostüm einen knallbunten Schal. Lagarde, seit 2011 beim IWF, hat sich offiziell „Urlaub“ genommen und muss währenddessen in Paris um ihre Zukunft zittern. Bis zum 20. Dezember soll der Prozess um eine zwielichte Zahlung an den französischen Geschäftsmann Bernard Tapie aus Staatsgeldern laufen. Als Finanz- und Wirtschaftsministerin unter Präsident Nicolas Sarkozy gab Lagarde grünes Licht für die suspekte Millionenzahlung. Ob Lagarde weiter IWF-Chefin bleiben will, falls sie verurteilt wird, ist noch nicht klar.
Öffentliche Gelder sollen veruntreut worden sein
Lagarde wird nach Paragraph 432-16 des Strafgesetzbuches „Nachlässigkeit“ vorgeworfen. Durch ihr fahrlässiges Verfahren sei eine Veruntreuung öffentlicher Gelder nicht verhindert worden. Lagarde betonte auf die Frage der Gerichtspräsidentin, ob sie im Laufe des Prozesses Stellung nehmen will: „Ich habe nicht die Absicht zu schweigen.“
Einer von Lagardes Anwälten, Patrick Maisonneuve, forderte allerdings gleich danach eine Verschiebung des Prozesses. Er kritisierte, dass die eigentlichen Betrugsermittlungen über die Geldzahlung noch liefen – vor einem Prozess gegen Lagarde müsse ein Gericht aber erstmal entscheiden, ob es überhaupt eine Veruntreuung gegeben habe. Der Staatsanwalt erwiderte darauf, diese Entscheidung werde Jahre brauchen. Es handele sich aber um verschiedene unabhängige Gerichtsinstitutionen, keine der Angelegenheiten müsse vor der anderen geurteilt werden. Das Gericht folgte der Ansicht des Staatsanwaltes und setzte den Prozess fort.
Es geht um Bernard Tapie
Lagarde wurde befragt: Sie bat darum, erstmal ihre Eindrücke mitzuteilen. „Man beschuldigt mich der Nachlässigkeit. Ich frage mich, ob es wirklich möglich ist zu urteilen.“ Denn bisher sei noch nicht über eine Veruntreuung geurteilt worden. Sie habe im Interesse des Staates geurteilt. Sie sei „schockiert“ über die Komplott-These. Lagarde wurde daraufhin über den Ablauf der Affäre befragt, wann habe sie davon gehört? Wie wurde sie informiert? Was wusste sie über die Ernennung ihrer Mitarbeiter? Sie habe den Fall „geerbt“, betonte Lagarde. Im Laufe der Befragung ließ sie immer wieder durchblicken, dass sie über viele Punkte vor ihrer Zeit nicht informiert wurde. Die Tapie-Affäre, die Lagarde nun vor Gericht brachte, geht weit zurück. Im Jahr 1992 verkaufte Tapie den Sportartikelhersteller Adidas an die damalige Staatsbank Crédit Lyonnais. Später stellte sich heraus, dass er ein schlechtes Geschäft gemacht hatte. Denn die Bank verkaufte die Anteile für den doppelten Preis an den Unternehmer Robert Louis-Dreyfuss weiter. Tapie zog vor Gericht, bekam aber nicht Recht. Viel später wurde diesem aber in einem Schiedsgerichtsverfahren eine Entschädigung von 403 Millionen Euro zugesprochen. Es wurde spekuliert, dass Nicolas Sarkozy dahinter steckte, was aber nicht bewiesen wurde.
Auch Sarkozy ist involviert
Denn Tapie warb 2007 für eine Wahl von Sarkozy als Präsident. Im Jahr 2015 machte ein Berufungsgericht die Entscheidung für die Zahlung wieder rückgängig.
Erst 2007 war Lagarde ins Spiel gekommen, denn sie wurde unter Sarkozy Ministerin. Sie musste die Entscheidung des Schiedsgerichtes nachträglich im Jahr 2008 mit ihrer Unterschrift beurkunden. Das wurde ihr zum Verhängnis: Sie verteidigte sich in Interviews, sie habe „die Interessen des Staates“ befolgt. Sie wollte diese Angelegenheit, die schon Jahre lief und viel Geld für Gerichtskosten verschlungen hatte, beenden. Ihr drohen ein Jahr Gefängnis und zudem bis zu 15 000 Euro Strafe.
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