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Franco A. war Bundeswehr-Oberleutnant.
© dpa/Marcel Kusch

Bundeswehr-Skandal: Gericht sieht keinen hinreichenden Tatverdacht gegen Franco A.

Ermittler warfen dem rechtsextremen Soldaten Franco A. Anschlagspläne vor. Das Oberlandesgericht Frankfurt sieht das anders. Der 29-Jährige muss wegen geringerer Vergehen vor Gericht.

Im Fall des rechtsextremen Bundeswehrsoldaten Franco A. gibt es eine Wende. Man sehe keinen hinreichenden Verdacht, dass der 29-Jährige eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet habe, erklärte das Oberlandesgericht Frankfurt am Donnerstag. Statt vor dem Staatsschutzsenat des Gerichts wird Franco A. nun der Prozess vor dem Landgericht Darmstadt gemacht. Angeklagt ist er auch wegen Verstößen gegen das Waffen-, Kriegswaffenkontroll- und Sprengstoffgesetz sowie wegen Diebstahls und Betrugs. Der Generalbundesanwalt kann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.

Der aus Offenbach stammende Oberleutnant soll laut Anklage aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus einen Anschlag auf den damaligen Justizminister und heutigen Außenminister Heiko Maas (SPD), Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) oder eine Menschenrechtsaktivistin vorbereitet haben. Laut Anklage beschaffte er sich dazu Waffen, Munition und Sprengkörper - teils aus Beständen der Bundeswehr. Zudem habe er bei seinen Plänen den Verdacht auf Flüchtlinge lenken wollen - und hatte sich daher unter falscher Identität selbst als Asylsuchender aus Syrien registrieren lassen.

Laut dem Oberlandesgericht ist es aber „nicht überwiegend wahrscheinlich“, dass der Soldat bereits fest entschlossen war, einen Anschlag zu begehen. Franco A. habe zwar das Töten eines hochrangigen Politikers ernsthaft in Betracht gezogen. Er habe den Anschlag aber nicht verübt, obwohl er zeitweise Waffen und Sprengstoff besessen, mögliche Opfer ausgewählt und einen Tatort ausspioniert habe. Das Oberlandesgericht beruft sich dabei auf den Bundesgerichtshof, der hohe Hürden für die Verurteilung wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gesetzt habe.

Das Gericht erwartet nicht, dass eine Hauptverhandlung zu neuen Erkenntnissen führt. Daher fehle es am hinreichenden Tatverdacht für eine Straftat, die unter die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts falle, so die Frankfurter Richter. Mit der Entscheidung sei das Verfahren am Landgericht Darmstadt eröffnet.

Ob die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe dagegen vorgeht, ist noch unklar. Eine Sprecherin sagte, man werde sich die Entscheidung ansehen und in den nächsten Tagen entscheiden, ob man in die Beschwerde gehe. (dpa)

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