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Offenbar konkrete Hinweise auf Kriegsverbrechen: Generalbundesanwalt nimmt Ermittlungen zu Ukraine-Krieg auf

Neben den UN beschäftigt sich auch die deutsche Justiz mit möglichen Gräueltaten in der Ukraine. Hierzu sollen konkrete Vorwürfe gegen Russland vorliegen.

Wegen möglicher russischer Kriegsverbrechen in der Ukraine ermittelt jetzt auch der Generalbundesanwalt. Dieser habe ein sogenanntes Strukturermittlungsverfahren eingeleitet, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) der „Passauer Neuen Presse“.

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Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur hat die Karlsruher Behörde konkrete Anhaltspunkte für bereits begangene Kriegsverbrechen. Hierzu zählen demnach Berichte über Angriffe auf Wohngebäude, Krankenhäuser und zivile Infrastruktur sowie über den Einsatz von Streubomben. Die Ermittler befürchten zudem, dass es zu weiteren Straftaten kommt, wie es hieß.

Strukturermittlungen gibt es bei der Bundesanwaltschaft zum Beispiel auch zum syrischen Bürgerkrieg oder zu den Verbrechen der Terrorvereinigung Islamischer Staat (IS). Dabei geht es zunächst darum, ohne konkrete Beschuldigte möglichst breit Beweise zu sichern. Dabei sind Flüchtlinge eine wichtige Quelle, wie sie jetzt auch zu vielen Tausenden aus der Ukraine kommen. Im besten Fall dienen diese Informationen später dazu, Strafermittlungen gegen Einzelne einzuleiten und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Sie können auch auf internationaler Ebene beigesteuert werden.

Damit die Bundesanwaltschaft Taten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) verfolgen kann, braucht es einen Bezug nach Deutschland. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum russischen Angriffskrieg auf die Ukraine gehe es insbesondere um den Verdacht, dass verbotene Methoden der Kriegsführung eingesetzt würden (§ 11 VStGB), um mögliche Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen (§ 10) und gegen Personen (§ 8). Seit 2015 gibt es in Karlsruhe bereits ein Strukturermittlungsverfahren nur zur Ostukraine.

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Am Montag hatte die Ukraine abermals das russische Militär der Kriegsverbrechen bezichtigt und den Internationalen Gerichtshof zum Handeln aufgerufen. „Russland verübt Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Russland muss gestoppt werden“, sagte der Vertreter der Ukraine, Anton Korynevych, in Den Haag.

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Zum ersten Mal seit der Invasion in die Ukraine muss sich Russland vor dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen wegen der Verletzung der Völkermord-Konvention von 1948 verantworten. Doch Russland verweigert die Teilnahme an der Anhörung, wie die Vorsitzende Richterin Joan Donoghue zu Beginn der Sitzung mitteilte.

Im Friedenspalast in Den Haag wir an diesem Dienstag ein Vertreter Russlands den Fall aus Sicht seines Staates darlegen. Wann ein Urteil erfolgt, steht noch nicht fest. Urteile des Gerichts sind zwar bindend. Doch das Gericht besitzt keine Machtmittel, um einen unterlegenen Staat zu zwingen, das Urteil auch umzusetzen. (dpa)

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