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Kritik richtet sich auch gegen Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern. Das Land war 2021 einer der Mitbegründer der Stiftung.
© Jens Büttner/dpa

Vorwürfe gegen umstrittene Gasstiftung: Gazprom-Name fehlt im Transparenzregister

Die "Stiftung Klima- und Umweltschutz MV" soll die Gaspipeline Nord Stream 2 unterstützen. Geltende Vorschriften nimmt man aber wohl nicht so genau

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland wirft der umstrittenen „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ Verstöße gegen Vorschriften des Geldwäschegesetzes vor und spricht von einem negativen „Präzedenzfall“.

Die Kritik richtet sich unter anderem gegen Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Trotz mehrfacher Anmahnung sei im Transparenzregister nicht benannt, wer tatsächlich hinter der Stiftung stehe, die gegründet wurde, um die Ostseepipeline Nord Stream 2 gegen Sanktionen der USA zu schützen.

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Gemäß den Vorschriften in Geldwäschegesetz und dem Handelsgesetz müsse „jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss“ ausübe, im Transparenzregister benannt werden.

Dies sei jedoch bei der MV-Stiftung nicht der Fall, wie Transparency mit einem Auszug aus dem Register belegte. Dort werden nur drei Stiftungsvorstände, darunter Ex-Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) benannt.

Die Stiftung müsse zum Beispiel den Vorstandschef von Gazprom – Alexej Miller – nennen. Der russische Gasmonopolist ist Eigentümer der Nord Stream 2 AG, die mehr als 99 Prozent des Stiftungskapitals zur Verfügung gestellt habe.

Die angebliche Klima- und Umweltschutzstiftung war – dies hatte die Landesregierung offen eingeräumt – gegründet worden, um auch im Fall von Sanktionen der USA gegen den Bau der Pipeline unter anderem Baumaterialien zu beschaffen. Denn die Sanktionsvorhaben schlossen Stiftungen nicht ein.

Es droht ein Bußgeld

Transparency hält die Stiftung an sich bereits für fragwürdig, sie könne „als Missbrauch der Rechtsform Stiftung bezeichnet werden“, sagte Stephan K. Ohme, Finanzexperte von Transparency. Er warnte vor einer Präzedenzwirkung.

Es bestehe die Gefahr, „dass auch weitere Stiftungen mit entsprechender externer Einflussnahme entstehen“. Als konkrete Strafe im Raum stünden im Falle der Nord-Stream-Stiftung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren und letztlich ein Bußgeld.

Weder die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns noch das Bundesverwaltungsamt seien den mangelnden Transparenzangaben nachgegangen, beklagte Transparency. Die Landesregierung teilte auf Tagesspiegel-Anfrage mit, sie sei weder für die Eintragung ins Transparenzregister noch für deren Überwachung zuständig.

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