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Die britische Premierministerin Theresa May kann weiter verhandeln.
© Susana Vera/Reuters

Wie es beim Brexit weitergeht: Fünf Szenarien und ihre Wahrscheinlichkeit

Spätestens am 31. Oktober soll der Brexit vollzogen sein. Doch bis dahin gibt es weiter sehr verschiedene Wege – und viele Fragen. Eine Analyse.

Beim EU-Gipfel in der Nacht zu Donnerstag haben die Staats- und Regierungschefs die Frist für den Austritt Großbritanniens ein weiteres Mal verlängert: zum 31. Oktober, dem Halloween-Tag, ausgerechnet. Es ist ein flexibler Mechanismus. Großbritannien kann auch früher ausscheiden. Welche Entwicklungen sind nun denkbar? Wie wahrscheinlich sind sie? Und was bedeutet das alles für die Europawahl und die Teilnahme der Briten daran?

Ein harter Brexit ohne Austrittsvereinbarung ist weiterhin möglich. Zum Beispiel, wenn Regierung und Parlament in Großbritannien auch in den sechseinhalb Monaten bis zum 31. Oktober keinen Weg aus ihrer inneren Blockade finden und die EU dann keine weitere Verlängerung gewähren möchte. Oder wenn Theresa May bis dahin durch einen Regierungschef ersetzt wird, der ganz gezielt auf "No Deal" zusteuert.

Ein harter, ungeregelter Brexit ist jedoch nach wie vor die am wenigsten wahrscheinliche Variante. Bei Abstimmungen im Parlament in London stieß "No Deal" auf die größte Ablehnung. Auch die EU hat mehrfach bekräftigt, dass sie den harten Brexit vermeiden möchte.

Harter Brexit weiter denkbar

Theresa May hat in Brüssel erneut bekräftigt, dass sie weiter auf eine Mehrheit für den Austrittsvertrag hofft, den sie mit der EU ausgehandelt hat. Dies sei der beste Weg, argumentiert sie, um zu vermeiden, dass die Briten drei Jahre nach dem Brexit-Referendum an einer Europawahl teilnehmen müssen. Diesen Austrittsvertrag hat das Parlament jedoch mehrfach abgelehnt.

Es ist zwar nicht ausgeschlossen, dass das Parlament sich in der neuen Lage doch noch dafür entscheidet. Aber derzeit ist nicht absehbar, woher die fehlenden Stimmen kommen sollen. Auch diese Variante ist also unwahrscheinlich. Mays Beharren auf dem Vertrag wirkt störrisch, nicht stoisch. Im Übrigen regelt der Austrittsvertrag nur den Austritt, nicht aber das künftige Verhältnis Großbritanniens zur EU. Dieser weitere Vertrag muss erst noch ausgehandelt werden (siehe unten).

Zollunion wahrscheinlichste Variante

Nach den bisherigen Probeabstimmungen im Parlament ist dies die wahrscheinlichste Variante. Am 1. April stimmten 273 Abgeordnete in London dafür, 276 dagegen. Großbritannien würde aus der EU ausscheiden, aber in einer Zollunion mit der EU verbleiben. Die Labour-Partei unterstützt diesen Ausweg - zwar nicht geschlossen, aber zum großen Teil. Auch einige Konservative sind dafür. Die Liberaldemokraten ohnehin.

Der größte Streitpunkt der Austrittsgespräche - was wird aus der inneririschen Grenze zwischen dem EU-Mitglied Republik Irland und der zu Großbritannien zählenden Provinz Nordirland? - wäre gelöst, weil erst gar keine Zollgrenze entstünde. Für die Tories wäre der Nachteil, dass Großbritannien keine eigenständigen Handelsverträge schließen kann, sondern sich nach der EU richten muss. Dennoch: Bei dieser Variante ist die Chance am größten, dass eine Mehrheit des Parlaments dafür stimmt.

Zweites Referendum

In Deutschland kursiert immer wieder die Hoffnung, dass die Briten die Volksabstimmung von 2016 über den Austritt als Fehler begreifen, es sich anders überlegen und in der EU bleiben. Das Vehikel, um das zu erreichen, wäre ein zweites Referendum. Ein Argument lautet: Wenn das Parlament immer wieder neu abstimmen darf, warum dürfen es nicht die Bürger? In Großbritannien gibt es jedoch keinen mehrheitlichen Enthusiasmus für eine erneute Volksabstimmung.

Das pragmatische Hauptargument dagegen ist: Selbst das Entsetzen über die Unfähigkeit, den Brexit zu vollziehen, und das Erschrecken über die Folgen eines "No Deal"-Austritts haben keinen Meinungsumschwung in der Kernfrage ausgelöst. Nach wie vor ist die Gesellschaft ungefähr in der Mitte gespalten, ob sie der EU angehören will oder nicht.

Es ist nicht so, dass aus der knappen Entscheidung vom Juni 2016, auszutreten, eine klare Mehrheit pro EU geworden wäre. Eine Mehrheit für den Verbleib wäre in einem zweiten Referendum zwar denkbar. Aber sie wäre ähnlich knapp wie vor drei Jahren. Und dann begänne am Tag danach die Kampagne für ein drittes Referendum. Ginge eine zweite Abstimmung hingegen erneut gegen die EU aus, wäre auch nichts gewonnen. Deshalb ist ein zweites Referendum zwar möglich, aber wenig wahrscheinlich.

Exit vom Brexit

Dass Großbritannien in der EU bleibt, ohne die Bürger zu befragen, ist noch weniger wahrscheinlich. Theoretisch möglich wäre es. Die Regierung müsste - mit oder ohne Unterstützung des Parlaments - den Austrittsantrag zurückziehen. Doch das hieße, den Volkswillen vom Juni 2016 zu ignorieren. Eher gäbe es wohl Neuwahlen. Im Wahlkampf würde dann das Verhältnis zur EU eine Rolle spielen. Bisher hat sich jedoch keines der beiden großen Lager, weder die Tories noch Labour, für ein Verbleiben in der EU ausgesprochen. Nur die Liberaldemokraten sind dafür.

Am wahrscheinlichsten? An Halloween wird Mrs. May in einem Mrs.-May-Horror-Kostüm an unserer Tür klingeln und rufen: 'Gib mir 'ne Verlängerung!' Man sollte an dem Tag eventuell nicht die Tür aufmachen und so tun, als wäre man nicht da.

schreibt NutzerIn lionfood

Vertrag über das künftige Verhältnis

Viele der genannten Optionen lassen eine entscheidende Frage offen: In welchem Rechtsverhältnis steht Großbritannien künftig zur EU? Das wäre nur geklärt, falls das Land in der EU bleibt. Oder zu einem Großteil geklärt, wenn es sich für die Zollunion entscheidet.

Freilich blieben auch dann viele andere Fragen, die durch Vollmitgliedschaft geregelt waren, es in einer Zollunion aber nicht sind, offen. Über all dies müssen die EU und Großbritannien Vereinbarungen finden. Das braucht Zeit. Zum Vergleich: Die Aushandlung eines Freihandels-, Klima- oder Abrüstungsabkommens dauert gewöhnlich mehrere Jahre. Die derzeit gewährte flexible Verlängerung bis 31. Oktober 2019 reicht jedenfalls nicht, um eine so komplizierte Materie wie das künftiger Verhältnis des Königreichs zur EU zu klären.

Folgen für die Europawahl

Falls Großbritannien zum Zeitpunkt der Europawahl Ende Mai noch EU-Mitglied ist - und das ist hoch wahrscheinlich -, haben ihre Bürger das Recht, daran teilzunehmen. Und hat die Regierung die Pflicht, das zu organisieren. Andernfalls stünde die Gültigkeit der Wahl in Zweifel.

Politisch ergeben sich daraus viele Widersprüche. Für die Brexit-Anhänger ist es eine bittere Ironie, vor dem Austritt noch einmal das ungeliebte EU-Parlament zu wählen. Und für die übrigen Europäer klingt es merkwürdig, dass Abgeordnete eines Landes, das nicht mehr dabei sein will, im Parlament sitzen und über die neue EU-Kommission und andere Fragen mit entscheiden.

Das schließt auch das Risiko ein, dass sie den Parlamentsbetrieb stören oder behindern. Und dass die Regierung im Europäischen Rat ebenfalls hinderlich auftritt. Die beim EU-Gipfel geforderte Vereinbarung, dass Großbritannien sich loyal verhalten muss, ist eine politische Deklaration, die wohl kaum juristische Handhabe bietet.

Organisatorisch ist die parlamentarische Vertretung hingegen klar: Solange Großbritannien der EU angehört, muss es im Parlament vertreten sein. Sobald das Land austritt, scheiden auch die britischen Abgeordneten aus. Die Zahl der Sitze ist festgelegt. Zunächst gilt die bisherige Zahl weiter: 73 britische Abgeordnete bei einer Gesamtzahl von 751 Sitzen. Für die Zeit nach dem Brexit hatte das EP bereits vorausgeplant und will sich dann auf 705 Sitze verkleinern. Die Rechnung geht auf, wenn man die damit verbundenen Umverteilungen berücksichtigt.

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