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Kandidaten für CDU-Bundesvorsitz Friedrich Merz.
© imago/Mauersberger

Nach harscher Kritik: Friedrich Merz: „Stelle Grundrecht auf Asyl nicht in Frage“

Es ist eine Welle der Empörung, die Friedrich Merz mit seinen Worten zum Asylgrundrecht ausgelöst hat. Nun betont er, ihm gehe es um eine europäische Lösung.

Ex-Unionsfraktionschef Friedrich Merz hat sich nach breiter Kritik an seinem Vorstoß für eine Debatte über das Grundrecht auf Asyl bemüht, die Aufregung zu dämpfen. „Ich stelle das Grundrecht auf Asyl selbstverständlich nicht in Frage, weil wir Politik aus christlicher Verantwortung und vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte machen“, teilte Merz der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag in Berlin mit. „Für mich steht aber fest, dass wir die Themen Einwanderung, Migration und Asyl nur in einem europäischen Kontext lösen können“, ergänzte er. „Ich kenne kaum jemanden, der das ernsthaft bezweifelt.“

Angesichts einer Anerkennungsquote bei den Asylanträgen „von deutlich unter zehn Prozent ist es erforderlich, dass wir uns mit der Frage beschäftigen, wie das Grundrecht auf Asyl und ein europäischer Lösungsansatz gemeinsam wirken können“, betonte Merz. Diese Debatte müsse „in aller Ruhe und Sachlichkeit von der CDU geführt werden“.

Seine Konkurrenten im Kampf um die Nachfolge von Parteichefin Angela Merkel, Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer und Gesundheitsminister Jens Spahn, hatten sich zuvor von Merz abgegrenzt. Zustimmung aus der Union zur Forderung von Merz nach einer Debatte über das Asylrecht kam zunächst nur von Sachsen-Anhalts CDU-Chef Holger Stahlknecht und dem Vorsitzenden der Senioren-Union der CDU, Otto Wulff. Applaus erhielt Merz von der AfD. Pro Asyl warnte die Union dagegen davor, „Parolen und Zerrbilder der extremen Rechten zu übernehmen und damit die Fundamente des Rechtsstaats in Europa und Deutschland zu unterminieren“. Kritik kam auch von SPD, FDP, den Grünen sowie aus der Linkspartei.

Merz hatte am Mittwoch im thüringischen Seebach bei der dritten CDU-Regionalkonferenz zur Kandidatenvorstellung gesagt, Deutschland sei das einzige Land der Welt, das ein Individualrecht auf Asyl in der Verfassung stehen habe. Er sei seit langem der Meinung, dass offen darüber geredet werden müsse, ob dieses Asylgrundrecht „in dieser Form fortbestehen“ könne, wenn eine europäische Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik ernsthaft gewollt sei. „Wir müssen irgendwann einmal eine große öffentliche Debatte darüber führen, ob man einen gesetzlichen Vorbehalt ins Grundgesetz schreibt“, sagte Merz.

Kramp-Karrenbauer: „Nicht an Grundgesetz herumschrauben“

Kramp-Karrenbauer warnte auf bild.de davor, leichtfertig am Grundgesetz herumzuschrauben. „Die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl oder eine Einschränkung in einer Art und Weise, dass es de facto dieses Grundrecht so nicht mehr gibt (...) halte ich mit dem Wesenskern der CDU und im übrigen auch mit dem Erbe etwa von Helmut Kohl für nicht vereinbar.“ In einer Zeit, in der nur ein Prozent der Flüchtlinge über das deutsche Asylrecht anerkannt werde, müsse vielmehr darüber geredet werden, wie eine konsequente Rückführung nicht bleibeberechtigter Menschen durchgesetzt werden könne.

Spahn betonte: „Das Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte ist vor dem Hintergrund zweier Weltkriege, von großem Leid und Vertreibungen eine große Errungenschaft unseres Grundgesetzes.“ Er sagte aber auch: „Um Akzeptanz für dieses wichtige Grundrecht zu erhalten, müssen wir zuallererst unsere EU-Außengrenze wirksam schützen und unsere Asylverfahren beschleunigen.“

Sachsen-Anhalts Innenminister Stahlknecht sagte dem Radiosender SWR: „Wir müssen schon mal darüber reden, dass wir in Deutschland in unserer Verfassung verankert die höchsten Sozialstandards haben und dass wir auch in unserer Verfassung das individuelle Asylrecht geregelt haben.“ Der Vorsitzende der Senioren-Union der CDU, Otto Wulff, sagte bei einem Bundestreffen seiner Vereinigung in Magdeburg: „Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass eine vernünftige Zuwanderung über das bisher praktizierte Asylrecht kaum zu erreichen sein wird.“

Harsche Kritik aus der SPD

Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) kritisierte in der „Passauer Neuen Presse“, es sei ärgerlich, „dass der unionsinterne Popularitätswettbewerb nun abermals auf dem Rücken der Schwächsten ausgetragen wird“. Das individuelle Grundrecht auf Asyl sei eine Konsequenz aus den Verbrechen des Nationalsozialismus. Die SPD werde den Grundgesetzartikel 16 verteidigen. Außenminister Heiko Maas (SPD) sagte der „Rheinischen Post“ (Freitag), „Rechtspopulisten hinterher zu laufen, führt nur zu einer weiteren Spaltung“.

AfD-Chef Alexander Gauland sagte der „Welt“: „Der Vorschlag von Friedrich Merz zur Einschränkung des Asylrechts ist völlig richtig.“ Er freue sich, dass dieser „damit eine alte Forderung der AfD-Fraktion“ aufgreife. „Merz kann bei einer Änderung des Asylrechts im Grundgesetz auf die Unterstützung der AfD-Fraktion zählen“, sagte Gauland, der auch Fraktionschef im Bundestag ist.

FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae warnte Merz davor, aus wahlkampftaktischen Gründen auf populistischen Stimmenfang zu gehen. Das Grundrecht auf Asyl für individuell politisch Verfolgte sei für die FDP-Fraktion nicht verhandelbar. Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) warf Merz vor, die Ressentiments von Rechten und Rechtsextremen zu bedienen. Er stelle „auch die Lehren aus der deutschen Geschichte offen in Frage“, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Freitag). Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, kritisierte, nachdem die CSU gemerkt zu haben scheine, dass ihre Anti-Asylpolitik vor allem der AfD neue Stimmen beschert habe, „treten jetzt Merz und Spahn in die Fußstapfen des biedermännlichen Brandstifters (CSU-Chef Horst) Seehofer“. Das werde die politische Stimmung im Land weiter vergiften und sei unverantwortlich. (dpa)

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