Paragraf 219a: FDP, Grüne und Linke prüfen Klage gegen Reform
Die drei Oppositionsparteien bereiten eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Sie wollen die umstrittene Vorschrift ganz streichen.
FDP, Linke und Grüne wollen den reformierten Paragrafen 219a, der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, per Verfassungsklage kippen. Die FDP lässt in Abstimmung mit Linken und Grünen ein Gutachten zu einer Normenkontrollklage erstellen, wie FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland von Freitag sagte. Linken-Chefin Katja Kipping zeigte sich erfreut über das gemeinsame Vorhaben. "Wir müssen diesen absurden Paragrafen 219a zu Fall bringen", sagte sie.
Die vom Bundestag beschlossene Reform sieht vor, dass Ärzte, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen künftig darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen. In einer von der Bundesärztekammer geführten Liste wird auch über verschiedene Möglichkeiten und Methoden informiert, welche die jeweiligen Ärzte anbieten.
Die Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke fordern aber eine Streichung des Paragrafen. Auch die SPD möchte den Paragrafen 219a eigentlich abschaffen, sieht den jetzigen Kompromiss aber als Fortschritt.
Zur geplanten Klage sagte Thomae: "Es wäre schön, wenn wir das Eisen im März schmieden könnten." Allerdings hänge die endgültige Entscheidung vom Inhalt des Gutachtens ab. "Wir wollen schon mit gewissen Erfolgsaussichten reingehen."
"Es freut mich sehr, dass die Verabredung zu der gemeinsamen Klage in Karlsruhe gelungen ist", betonte Kipping. Das Gesetz führe faktisch zu einem Informationsverbot zum Thema Schwangerschaftsabbrüche.
Es sei völlig absurd, dass eine Beratungsstelle Informationen weitergeben dürfe, während Ärzte wegen derselben Informationen strafrechtlich belangt werden sollen. "Wenig verfügbare Informationen beschneiden insbesondere die Frauen, die nicht vermögend, vernetzt oder mobil genug sind."
Für die angestrebte Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht sind 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten erforderlich. Gemeinsam erreichen die drei Fraktionen dieses Quorum.
Als Gutachter ist der Gießener Rechtswissenschaftler Arthur Kreuzer im Gespräch. "Ich halte eine Klage für aussichtsreich", sagte Kreuzer den RND-Zeitungen. "Das Gesetz erscheint mir verfassungsrechtlich nicht haltbar." (AFP)
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