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Demonstrantinnen in Hamburg Ende letzter Woche
© Chris Emil Janßen/imago

Reform des Abtreibungsparagrafen 219a: "Das ist eine Mogelpackung"

Die Gesundheitswissenschaftlerin und frühere Pro-Familia-Vorsitzende Daphne Hahn hält wenig von der Einigung der GroKo zum § 219a.

Frau Professorin Hahn, was halten Sie von der Einigung von Union und SPD zur Reform des Paragrafen 219a?

Das Ergebnis erstaunt mich nicht, es liegt ja auf der Linie der ersten Einigung im Dezember. Aber es ist absurd und eine Mogelpackung. Information darf nun sein, aber nicht über die Methoden, die die einzelne Ärztin, der Arzt anwendet. Dass das unter „Werbung“ läuft, ist einfach eine Konstruktion. Auch dass in diesem Zusammenhang wieder vom Schutz werdenden Lebens die Rede ist: Damit hat der Paragraf 219a nun wirklich gar nichts zu tun, weil der Lebensschutz mit der Reform 1995 durch den § 219 in Verbindung mit dem § 218 geregelt wurde. Außerdem gab es den noch nicht, als die Nationalsozialisten das „Werbeverbot“ 1933 erstmals ins Strafgesetzbuch schrieben.

Ein Fortschritt ist aber doch gegenüber der Verständigung der GroKo im Dezember, dass Ärztinnen jetzt öffentlich, auf ihren Websites, darauf hinweisen dürfen, dass sie Schwangerschaften abbrechen. 

Die Website von Kristina Hänel…. 

…der Ärztin, deren Verurteilung 2017 die Debatte in Gang brachte… 

.. wäre aber immer noch kriminalisiert. Das einzig erlaubte Wort ist „Schwangerschaftsabbruch“, kein Wort mehr. 

Weitergehende Informationen werden sich die Frauen dann aber über eine zentrale Liste der Bundesärztekammer besorgen können. Die katholische Kirche hat eine Reform des 219a jetzt als sowieso überflüssig kritisiert, weil Frauen sich längst Informationen beschaffen könnten. 

Daphne Hahn lehrt Public Health an der Fachhochschule Fulda. Sie war bis 2017 Bundesvorsitzende von Pro Familia.
Daphne Hahn lehrt Public Health an der Fachhochschule Fulda. Sie war bis 2017 Bundesvorsitzende von Pro Familia.
© privat

Neutrale Informationen über den Abbruch, die Methoden, den Weg dahin stellt zum Beispiel Pro Familia seit vielen Jahren zur Verfügung, auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hält gute Information bereit. Man könnte mit einer Portion Sarkasmus sagen, dass es auch die zentrale Liste schon gibt. Die Abtreibungsgegnerinnen von Babycaust.de und abtreibung.de führen sie ja. Christian Fiala, der in Österreich eine Liste von Anlaufstellen für einen Schwangerschaftsabbruch führt, hat sie aus deren Adressen zusammengestellt.

Sarkasmus beiseite: Eine Liste der Bundesärztekammer ist Ihnen vermutlich lieber?

Das Problem mit solchen zentralen Listen ist, dass sie die Information für die Frauen nicht verbessern. Sie erfahren nach wie vor nicht, welche Methoden Ärztinnen anwenden, bis zu welcher Woche sie Abbrüche durchführen, wie die räumliche Situation in der Praxis ist. Die Ärzte geben die Informationen weiter oder nicht. Wenn sie sich auf der Liste nicht an- oder abmelden, ist sie veraltet. Die Listen werden sehr lückenhaft sein. Der unwürdige Umgang mit dem Informationsrecht von Ärzten geht weiter, ebenso ist es für die Frauen weiterhin kompliziert. Was wenig sinnvoll ist, wenn der Zeitrahmen eng gesteckt ist. Unklar ist immer noch, worin der Unterschied zwischen Information und Werbung besteht. Jetzt ist zwar die Nennung des Begriffes Schwangerschaftsabbruch auf einer ärztlichen Homepage keine Werbung mehr, die Methoden zu nennen soll dann aber Werbung sein. Einleuchtend ist das nicht.

Man könnte Ärzte verpflichten, sich auf dieser zentralen Liste zu melden.

Das ist rechtlich nicht möglich. Ich könnte mir auch denken, dass sich viele zweimal überlegen, ob sie auf eine solche Liste wollen. Es liegt nahe, dass die Abtreibungsgegner eine solche zentrale Liste künftig für Aktionen gegen Praxen und Kliniken nutzen, die sie darauf finden.

Man kann nun aber mit einigem Recht fragen: Mit dem Kompromiss der GroKo findet eine Frau jetzt rasch über eine Internetrecherche eine Praxis, die für sie in Frage kommt. Dann muss sie nur noch anrufen, um Näheres zu erfahren.

Warum darf sie nicht eine Vorauswahl treffen und muss sich stattdessen durchtelefonieren? Warum hat sie im Internetzeitalter weniger Recht auf Information, als wenn sie sich ein paar Schuhe bestellt? Weil sie dadurch verführt würde, mal eben rasch abzutreiben?

Meinen Sie im Gegenteil: Mehr schnelle Information gibt auch die Möglichkeit, sich, befreit von der Suche, die Sache noch einmal zu überlegen?

Es gibt auf jeden Fall mehr Zeit. Aber wir wissen aus der Forschung, dass die meisten Frauen an diesem Punkt zum Abbruch entschlossen sind. Und die, die sich unsicher sind,brauchen einen Hürdenlauf zur Information ebensowenig wie eine Zwangsberatung nach § 218. Wir wissen auch, dass es das oft bemühte Post Abortion Syndrome, die psychische Belastung von Frauen nach einem Abbruch, nicht gibt und dass Frauen, die die Wahl der Methode haben, danach zufriedener sind. Langfristige Studien zeigen – und das liegt ja auch auf der Hand – dass ein Abbruch dann ein Problem wird, wenn er vom Partner, von der Familie erzwungen oder verlangt wurde. Die meisten Frauen, die sich dafür entscheiden,entscheiden sich ja auch nicht grundsätzlich gegen ein Kind, sondern gegen ein Kind in einer bestimmten Lebenssituation. Das kann Armut sein, eine Trennung, Gewalt und Unsicherheit im Beruf. Ich sehe nicht, dass irgendetwas von dem, was wir wissen, in diesen Kompromiss der Koalition eingegangen ist.

Welches Wissen meinen Sie?

Nehmen Sie allein das Angebot, die Pille für junge Frauen länger zu bezahlen. Es gibt Studien darüber, dass Frauen weniger sicher verhüten, wenn sie nur ein geringes Einkommen haben. Die Regierung musste andererseits erst kürzlich auf Anfrage der FDP im Bundestag zugeben, dass sie keinerlei Evidenz dafür hat, dass der § 219a die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche senkt. Der Koalitionsbeschluss ist aus meiner Sicht nicht einmal halbgar. Eine Mogelpackung.

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