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Der im NSU-Prozess angeklagte Andre E. im Gerichtssaal in München
© Tobias Hase/dpa
Exklusiv

Oberlandesgericht München: Ex-Republikaner will als Verteidiger in NSU-Prozess einsteigen

Der ehemalige Vizechef der rechtsextremen Partei "Die Republikaner" möchte Pflichtverteidiger im NSU-Prozess werden. Er will den Angeklagten André E. vertreten.

Der ehemalige Vizechef der rechtsextremen Partei „Die Republikaner“, Björn Clemens, will nach Informationen des Tagesspiegels als Verteidiger in den NSU-Prozess einsteigen. Der Düsseldorfer Szene-Anwalt habe beim 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München beantragt, ihn dem Angeklagten André E. als dritten Pflichtverteidiger beizuordnen, hieß es am Mittwoch in Münchner Justizkreisen.

In seinem Schreiben verweise Clemens darauf, dass die Hauptangeklagte Beate Zschäpe von vier Pflichtverteidigern vertreten werde und der Mitangeklagte Ralf Wohlleben von drei. Clemens halte auch für André E. einen dritten Pflichtverteidiger für nötig schon um dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes zu entsprechen. André E. sitzt wie Zschäpe und Wohlleben in Untersuchungshaft. Bislang wird André E. von den Berliner Anwälten Herbert Hedrich und Michael Kaiser vertreten. Die anderen Angeklagten, Holger G. und Carsten S., haben ebenfalls nur zwei Pflichtverteidiger.

Von 2002 an war Clemens stellvertretender Bundesvorsitzender der „Republikaner“ und vertrat einen Kurs zur Annäherung an die NPD. Nachdem sich der Anwalt 2006 mit Parteichef Rolf Schlierer zerstritten hatte, verließ er die Partei. In mehreren Verfahren hat Clemens Rechtsextremisten vertreten. Auf seiner Website betont der Anwalt sein Engagement gegen angebliche Versuche „staatlicher Stellen, im Namen des Aufstandes der Anständigen in die Grundrechte von Patrioten einzugreifen“. Eine Anfrage des Tagesspiegels beantwortete Clemens am Mittwoch nicht.

Bundesanwaltschaft wirft André E. Beihilfe zu versuchtem Mord vor

Dem womöglich künftigen Mandaten von Clemens im NSU-Prozess wirft die Bundesanwaltschaft E. vor, den NSU jahrelang unterstützt zu haben. Der 38-jährige André E. soll unter anderem Wohnmobile gemietet haben, die von den Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt für einen Sprengstoffanschlag und zwei Raubüberfälle genutzt wurden. Mit einem der Fahrzeuge fuhren Mundlos und Böhnhardt im Dezember 2000 nach Köln und verübten ein rassistisches Attentat. Einer der beiden Täter stellte in einem iranischen Lebensmittelgeschäft in der Probsteigasse eine Christstollendose ab, in der sich eine Bombe befand.

Sie explodierte im Januar 2001, als die Tochter des Einzelhändlers die Dose öffnete. Die junge Frau erlitt schwere Verletzungen. Die Bundesanwaltschaft bewertet die Tat als versuchten Mord und den mutmaßlichen Beitrag von André E. als Beihilfe. Aus Sicht der Ankläger hat André E. den NSU aus ideologischer Sympathie unterstützt. Auf dem Bauch von André E. prangt die eintätowierte Parole „Die Jew Die“ (Stirb Jude stirb).

André E. drohen viele Jahre Gefängnis

Ein weiterer Grund für Clemens’ Antrag, André E. zugeordnet zu werden, ist offenbar die Untersuchungshaft, in der sich André E. seit September 2017 wieder befindet. Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer im NSU-Prozess beantragt, André E. mit zwölf Jahren Haft zu bestrafen und ihn sofort wieder in Untersuchungshaft zu stecken. Die Richter ließen E. in Gewahrsam nehmen, einen Tag später folgte der Haftbefehl.

Da der Rechtsextremist nach seiner ersten Festnahme im November 2011 nur sieben Monate in U-Haft gesessen hatte, drohen ihm nun viele Jahre im Gefängnis, sollte das Oberlandesgericht München dem Strafantrag der Bundesanwaltschaft folgen.

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