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Der NSU-Prozess am Oberlandesgericht in München ist reich an bizarren Details.
© Matthias Schrader/dpa

NSU-Prozess: Neuer Befangenheitsantrag gegen Richter

Schon fast fünf Jahre dauert der Prozess. Und immer neue Anträge der Verteidiger der Angeklagten verzögern ihn weiter. Es bleibt offen, wann die Plädoyers fortgesetzt werden.

Der Ton wird rauer im NSU-Prozess. Die Verteidiger des Angeklagten Ralf Wohlleben spickten am Mittwoch im Oberlandesgericht München ihren mehrseitigen Befangenheitsantrag gegen die Richter mit heftigen Vorwürfen. Die Anwälte halten die Ablehnung von Beweisanträgen durch den Strafsenat für „willkürlich“, „unredlich“, „evident unzutreffend“, „reine Spekulation und ins Blaue hinein“, „haltlos“ und für „nicht ansatzweise nachvollziehbar“.

Anlass für das Wutgewitter sind die harten Worte, mit denen der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstag das Manöver der Verteidiger durchkreuzt hatte, den längst als geklärt geltenden Lieferweg der Mordwaffe Ceska 83 zur Terrorzelle NSU in Frage zu stellen. Und das mehrere Monate nach dem Ende der prozessualen Beweisaufnahme. Mit der Pistole hatten die Neonazis Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos neun Migranten türkischer und griechischer Herkunft getötet.

Götzl bezeichnete die Anträge der Anwälte, zwei Männer aus dem rechtsextremen Spektrum als Zeugen zu laden, als „Prozessverschleppung“ und „aufs Geratewohl ins Blaue gestellt“. Die Richter ärgert offenbar, dass Wohlleben und seine Verteidiger die  Endphase des schon fast fünf Jahre dauernden Prozesses verzögern. Am Dienstag hätten Zschäpes Anwälte mit ihren Plädoyers beginnen sollen.

Der Reigen der Schlussvorträge hatte im Juli 2017 begonnen, mehrmals erzwangen Verteidiger mit Befangenheitsanträgen und dann auch Beweisanträgen eine Unterbrechung. Wann die Plädoyers fortgesetzt werden können, ist offen.

Wegen des Befangenheitsantrags setzte Götzl den für diesen Donnerstag geplanten Verhandlungstag ab. Nächsten Dienstag soll der Prozess fortgesetzt werden. Sollte es kommende Woche nicht gelingen, die Plädoyers der Verteidiger der fünf Angeklagten zu starten, wäre wegen der zweiwöchigen Osterpause ein weiterer Anlauf erst im April möglich. So rückt im NSU-Prozess der fünfte Jahrestag immer näher. Die Hauptverhandlung hatte am 6. Mai 2013 begonnen. 

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