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Bundeskanzlerin Angela Merkel soll sich während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft für das neue Gesetz stark machen, fordern Abgeordnete.
© Kay Nietfeld/dpa
Exklusiv

Deutsche Abgeordnete für europäisches „Magnitski-Gesetz“: EU-Sanktionen gegen Menschenrechtsverletzer gefordert

Abgeordnete fordern die Kanzlerin auf, in der EU ein „Magnitski-Gesetz“ auf den Weg zu bringen, um Menschenrechtsverletzungen weltweit ahnden zu können.

Abgeordnete von Koalition und Opposition haben die Bundesregierung aufgefordert, während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ein europäisches „Magnitski-Gesetz“ auf den Weg zu bringen. Eine solche Regelung würde es der Europäischen Union ermöglichen, Sanktionen gegen Personen in Drittstaaten zu verhängen, die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben oder für solche Taten verantwortlich sind.

Es gelte, „Menschenrechtsverteidiger zu schützen und ein internationales Signal zur Stärkung dieser Rechte zu senden“, heißt es in einem Brief der Abgeordneten an Kanzlerin Angela Merkel (CDU), der dem Tagesspiegel vorliegt. Unterzeichner des Schreibens, das Ende vergangener Woche auch an Außenminister Heiko Maas (SPD) geschickt wurde, sind die Abgeordneten Peter Beyer, Michael Brand und Andreas Nick (alle CDU), Frank Schwabe (SPD), Manuel Sarrazin (Grüne) sowie die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses des Bundestags, Gyde Jensen (FDP).

Nach dem Europäischen Parlament hatten sich im Dezember vergangenen Jahres auch die EU-Außenminister für eine Regelung ausgesprochen, die solche Sanktionen ermöglicht. Entsprechende Gesetze auf nationaler Ebene gibt es bereits in den USA, Kanada, Großbritannien sowie in den EU-Mitgliedstaaten Estland, Lettland und Litauen. Die Initiative für ein EU-weites Sanktionsregime war auch von den Niederlanden vorangetrieben worden.  

Uneinigkeit in der EU über den Namen des Gesetzes

Die sechs deutschen Abgeordneten fordern außerdem, das europäische Gesetz nach Sergej Magnitski zu benennen. Der russische Wirtschaftsprüfer war 2009 in einem russischen Gefängnis gestorben, nachdem er russische Beamte eines groß angelegten Steuerbetrugs bezichtigt hatte. Nach ihm ist auch das Gesetz in den USA und anderen Staaten benannt. In der EU gab es allerdings Stimmen, die dafür plädierten, auf die Namensnennung zu verzichten – wohl auch, um den Kreml nicht zu verärgern.  

Mit dem Magnitski-Gesetz in den USA sollten zunächst Einreiseverbote und Kontensperrungen gegen russische Beamte verhängt werden, die für den Steuerbetrug, die Inhaftierung und den Tod Magnitskis verantwortlich gewesen sein sollen. Später wurde das Gesetz so ausgeweitet, dass es für Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen weltweit Anwendung finden kann.

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Die USA wandten dieses Gesetz beispielsweise nach dem Mord an dem saudischen Journalisten Jamal Khashoggi im Konsulat Saudi-Arabiens in Istanbul an. Auch Deutschland verhängte gegen die mutmaßlichen Täter Einreiseverbote und Kontensperrungen. Eine EU-weite Regelung würde ein abgestimmtes Vorgehen aller Mitgliedstaaten in solchen Fällen erleichtern.

Auf ein vergleichbares Sanktionsregime hatte sich die EU im vergangenen Jahr verständigt, um auf Cyberangriffe reagieren zu können. Die Bundesregierung will diese Möglichkeit nun nutzen, um Mitarbeiter des russischen Militärgeheimdienstes GRU zu sanktionieren, die für den Hackerangriff auf den Bundestag 2015 verantwortlich gemacht werden.

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