Grünes Label für Atomkraft: EU-Pläne auf der Zielgeraden
Die Bundesregierung könnte gegen das Öko-Label der EU für die Kernkraft Einspruch einlegen - doch die Erfolgsaussichten sind gering.
Wer hat die Mehrheit unter den 27 EU-Staaten? Die Befürworter der Atomkraft oder deren Gegner? Diese Frage wird sich in den kommenden Tagen erneut verschärft stellen, nachdem die EU-Kommission in der Silvesternacht einen Entwurf für die so genannte Taxonomie an die Mitgliedstaaten verschickt hat. Laut dem Entwurf, der vor allem in Berlin und Österreich Kritik hervorrief, sollen sowohl die Atomkraft als auch Erdgas ein Nachhaltigkeits-Siegel erhalten.
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Für den Konsultationsprozess unter den Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission knapp zwei Wochen eingeplant. Mitte Januar will die Brüsseler Behörde dann den endgültigen Vorschlag zur Taxonomie vorlegen. Noch im Januar soll dann dem Plan zufolge der delegierte Rechtsakt verabschiedet werden. Wie es in der EU-Kommission heißt, basiert der mittlerweile in die Expertenanhörung gegebene Vorschlag auf wissenschaftlichen Gutachten und dem aktuellen Stand des technologischen Fortschritts. „Er bezieht zudem bewusst die zum Teil sehr unterschiedlichen Ausgangslagen in den verschiedenen Mitgliedstaaten mit ein“, heißt es weiter.
Mit anderen Worten: Die von der Deutschen Ursula von der Leyen geführte Behörde will mit dem Vorschlag zur Taxonomie der Tatsache Rechnung tragen, dass der Energiemix in den Mitgliedsländern sehr unterschiedlich gestaltet wird. Gewissermaßen an zwei entgegengesetzten Polen befinden sich dabei Deutschland und Frankreich. Während Deutschland in diesem Jahr endgültig aus der Atomkraft aussteigt, plant Frankreichs Präsident Emmanuel Macron eine Milliardeninvestition für die Entwicklung kleiner Nuklearreaktoren.
Kommission will die Lage alle drei Jahre überprüfen
In der EU-Kommission wird der umstrittene Vorschlag mit den Worten verteidigt, dass in der Taxonomie zunächst einmal verschiedene Arten der Energieerzeugung aufgelistet würden, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, sich von ihren sehr unterschiedlichen Ausgangspositionen aus in Richtung des gemeinsamen Ziels der Klimaneutralität zu bewegen. Daher könnten, so heißt es weiter, unter bestimmten Voraussetzungen auch Lösungen sinnvoll sein, die auf den ersten Blick weniger „grün“ erscheinen. Zudem wird darauf verwiesen, dass die Taxonomie kein statisches Dokument sein solle, das in dieser Form für 30 Jahre unverändert Bestand habe. Vielmehr soll die Kommission die Situation alle drei Jahre überprüfen.
Laut dem Entwurfstext der Brüsseler Behörde müsse man zur Kenntnis nehmen, dass Erdgas und Kernenergie einen Beitrag zur Dekarbonisierung der Wirtschaft der EU leisten könnten. Die Gemeinschaft hat sich im Kampf gegen den Klimawandel ehrgeizige Ziele gesetzt: Bis 2030 soll der Ausstoß von Treibhausgasen um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken. Im Jahr 2050 soll die Klimaneutralität in der Gemeinschaft erreicht sein.
Gespräche mit Gleichgesinnten auf EU-Ebene
Doch dass die Kernkraft dabei eine tragende Rolle spielen und zusätzliche Investorengelder erhalten soll, lehnen – im Gegensatz zu Frankreich und zahlreichen osteuropäische Staaten – eine ganze Reihe von EU-Staaten ab. Dazu zählen neben Deutschland und Österreich auch Luxemburg, Dänemark und Spanien. Zu Beginn der kommenden Woche will die Bundesregierung zunächst Kontakt mit gleichgesinnten Ländern aufnehmen und über das weitere Vorgehen auf EU-Ebene beraten.
Die Bundesregierung könnte gemeinsam mit anderen Ländern Einspruch gegen die Kommissions-Verordnung zur Taxonomie einlegen. Allerdings ist fraglich, ob ein solches Vorgehen Erfolg hat. Denn für einen erfolgreichen Einspruch müsste sich eine Mehrheit von 20 Ländern zusammenfinden – und die ist derzeit nicht in Sicht.
Derweil befeuerte der Vorschlag der Kommission in Italien die Debatte um die Kernkraft. Matteo Salvini von der rechten Lega schlug vor, den Ausstieg seines Landes aus der Atomkraft wieder rückgängig zu machen.