Flüchtlinge: EU-Kommission will Rechtsgutachten zu Grenzkontrollen erstellen
Die EU-Kommission prüft, ob die von Deutschland, Österreich und Slowenien in der Flüchtlingskrise eingeführten Grenzkontrollen notwendig und verhältnismäßig sind.
Die EU-Kommission wird demnächst eine Stellungnahme zu den Grenzkontrollen abgeben, die Deutschland, Österreich und Slowenien in der Flüchtlingskrise eingeführt haben. Dies sagte EU-Kommissionssprecherin Natasha Bertaud dem Tagesspiegel.
Die Kommission prüft, ob die von den drei Ländern wieder eingeführten Grenzkontrollen mit dem Schengener Grenzkodex vereinbar sind. In dem Rechtsgutachten soll es nach Angaben der EU-Kommission darum gehen, ob die vorübergehend eingeführten Grenzkontrollen notwendig und verhältnismäßig sind. Unmittelbar nach der Einführung der Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Österreich am 13. September hatte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker erklärt, dass die Wiedereinführung der Grenzkontrollen durch die Regeln des Schengen-Raum gedeckt zu sein scheinen.
Sowohl Deutschland als auch Österreich gehören zum Schengen-Raum, in dem Grenzkontrollen grundsätzlich abgeschafft sind. Der Schengener Grenzkodex erlaubt die vorübergehende Einführung der Kontrollen in Krisensituationen. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl hatte bei der Einführung der Kontrollen in Deutschland kritisiert, dass Flüchtlinge entgegen der Lesart der Bundesregierung „keine Gefahr für die öffentliche Ordnung“ darstellten.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte der EU-Kommission am vergangenen Freitag mitgeteilt, dass die Kontrollen in Deutschland für weitere 20 Tage zunächst bis zum 1. November aufrecht erhalten werden sollen. Vor jeder Verlängerung der temporären Kontrollen muss die EU-Kommission benachrichtigt werden. Nach EU-Recht können die Kontrollen maximal für eine Dauer von zwei Jahren verlängert werden.
Unmittelbar nach der deutschen Entscheidung hatte auch Österreich seinerseits Kontrollen an den Grenzen zu Ungarn, Slowenien und Italien wieder eingeführt. Sämtliche Länder gehören dem Schengen-Raum an. Auch Slowenien kontrolliert in der Flüchtlingskrise wieder seine Grenzen zu Ungarn.
EU-Kommission sieht Transitzonen kritisch
Die in der Bundesregierung diskutierten Transitzonen zur schnelleren Abschiebung nicht asylberechtigter Migranten werden unterdessen in der EU-Kommission kritisch gesehen. An den EU-Binnengrenzen könne die Einrichtung solcher Zonen nur eine Notmaßnahme „für einen begrenzten Zeitraum“ darstellen, sagte ein Kommissionssprecher. Transitzonen müssten in Verbindung mit der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen eingerichtet werden, sagte er weiter. Bei der Wiedereinführung der Kontrollen müsse aber wiederum immer die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein, sagte der Sprecher weiter.
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