zum Hauptinhalt
Die EU-Kommission wurde wegen Untätigkeit verklagt.
© weyo - stock.adobe.com
Update

Europaparlament reicht die Beschwerde beim Gerichtshof ein: EU-Kommission wegen Untätigkeit verklagt

Grund der Klage: Die Kommission hat eine neue Regelung zur Ahndung von Rechtsstaatsverstößen in EU-Staaten bislang nicht angewendet.

Das Europaparlament verklagt die EU-Kommission, weil die Brüsseler Behörde weiterhin nicht den so genannten Rechtsstaatsmechanismus aktiviert hat. Dieser Mechanismus erlaubt es der Kommission, EU-Subventionen für Rechtsstaatssünder zu sperren oder zu kürzen. Wie eine Sprecherin mitteilte, hat der juristische Dienst des Parlaments am Freitag die Klage gegen die Kommission wegen der Nichtanwendung des Mechanismus beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht.

[Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Die Staats- und Regierungschefs der EU hatten sich im Dezember des vergangenen Jahres auf den neuartigen Mechanismus geeinigt. In Brüssel wird es für denkbar gehalten, dass im Zuge der Neuregelung EU-Subventionen für Ungarn zurückgehalten werden. Kritiker werfen dem ungarischen Regierungschef Viktor Orbán vor, vorrangig politische Gefolgsleute bei der Vergabe der Subventionen zu bedenken.

Kommission will erst einmal ein Urteil abwarten

Das neue Sanktionsinstrument der EU soll jeweils zum Tragen kommen, wenn eine einwandfreie Vergabe von EU-Mitteln wegen des Verstoßes gegen rechtsstaatliche Kriterien nicht gewährleistet ist. Die Kommission will sich mit der Aktivierung des Mechanismus allerdings so lange Zeit lassen, bis beim EuGH eine Entscheidung über die Klagen Ungarns und Polens gefallen ist. Beide Länder hatten im vergangenen März gegen den Rechtsstaatsmechanismus geklagt.

Eine Mehrheit im EU-Parlament ist hingegen der Ansicht, dass die Kommission schneller aktiv werden solle. Vor zwei Wochen hatte sich eine Mehrheit im Rechtsausschuss dafür ausgesprochen, die Untätigkeitsklage gegen die Brüsseler Behörde einzureichen. Allerdings schätzt der Rechtsdienst des Europaparlaments die Erfolgsaussichten der Klage gegen die Kommission als gering ein.

Der Grünen-Europaabgeordnete Sergey Lagodinsky erklärte, dass die Entwicklungen in Polen und Ungarn in den letzten Wochen gezeigt hätten, „dass wir uns kein langes Zaudern leisten können“. Es sei bedauerlich, „dass wir als Parlament diesen Schritt gehen müssen“, so Lagodinsky weiter. Doch lasse „das zurückhaltende, vermeintlich diplomatische Handeln der Kommission keine Wahl“.

Sassoli: Von der Leyen muss Taten folgen lassen

Wie Sassoli am Freitag erklärte, erwarte das Parlament von der Kommission, „dass sie konsequent handelt und das umsetzt, was Präsidentin von der Leyen bei unserer letzten Plenardebatte zu diesem Thema gesagt hat. Den Worten müssen Taten folgen.“ Von der Leyen hatte in der vergangenen Woche bei einer Debatte mit dem polnischen Regierungschef Mateusz Morawiecki Optionen aufgezählt, die der EU-Kommission in einem möglichen Vorgehen gegen Polen bereit stünden. Dabei erwähnte sie die Anwendung des Rechtsstaatsmechanismus.

Ungarn und Polen am Pranger

In ihrem jährlichen Rechtsstaatsbericht hatte die Kommission im Juli unter anderem kritisiert, dass die ungarische Regierung von Ministerpräsident Orbán bislang nicht genug getan hat, um Günstlingswirtschaft innerhalb der Verwaltung und Verflechtungen zwischen Politik und Wirtschaft zu beseitigen. Mit Blick auf Polen hatte es in dem Bericht geheißen, dass unter der nationalkonservativen Regierungspartei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS) die Unabhängigkeit der Justiz geschwunden sei, während der Einfluss von Exekutive und Legislative zugenommen habe.

Zur Startseite